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Gleichberechtigung oder Rosinenpicken? Eine unbequeme Wahrheit.

Mir fällt in den aktuellen Gleichberechtigungsdebatten ein Widerspruch auf, den man kaum übersehen kann: Gleichberechtigung wird häufig sehr selektiv verstanden. Rechte und Privilegien werden selbstverständlich eingefordert, aber sobald es um Pflichten oder Belastungen geht, herrscht oft auffällige Zurückhaltung. Dieses Phänomen könnte man treffend als „Rosinenpicken“ beschreiben.

Das klassische Beispiel ist die Wehrpflicht. Laut Grundgesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Trotzdem wurden historisch ausschließlich Männer zum Wehrdienst verpflichtet. Mit anderen Worten: gleiche Rechte ja, aber eine unangenehme Pflicht wurde komplett ausgelagert, an das andere Geschlecht. Fairness sieht anders aus.

Ähnliche Muster sieht man auch im Berufsleben. Gleiche Bezahlung wird gefordert (zurecht), Quotenregelungen werden eingeführt, aber die besonders harten, gefährlichen oder körperlich anspruchsvollen Berufe sind nach wie vor männlich dominiert. Interessanterweise gibt es da keinen großen Andrang auf „Gleichstellung“.

Wenn wir wirklich von Gleichberechtigung sprechen wollen, dann müssen wir ehrlich sein: Echte Gleichheit bedeutet nicht nur gleiche Vorteile, sondern auch gleiche Pflichten. Alles andere bleibt letztlich einseitig und wirkt mehr wie ein bequemes Rosinenpicken als wie konsequente Gleichstellung.

Wenn man all das betrachtet, stellt sich die Frage: Haben Frauen in bestimmten Bereichen nicht schon mehr Rechte als Männer? Beispiele sind Quotenregelungen, Mutterschutz und häufigere Entscheidungen zugunsten der Mutter im Sorgerecht. Es geht nicht darum, Frauen zu benachteiligen, sondern klarzumachen, dass echte Gleichberechtigung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten umfasst, und genau da liegt oft das Spannungsfeld.

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Sind Polizeimärchen strafbar?

Polizisten erstellen fast immer nach einem Einsatz eine Vorgangsnummer und auch meistens einen Bericht dazu, manchmal auch mehrere, selten keinen. Diese Berichte gehen aber nicht immer an die Staatsanwaltschaft, weil die Polizei es manchmal für unnötig hält. Damit nimmt sie eine Einstufung vor, die ihr nicht zusteht. Des Weiteren maßt sie sich an, zu ihren Einsatzberichten phantasiereiche Varianten zu schreiben, die an die Fahrerlaubnisstelle, das Gesundheitsamt oder andere Behörden gehen. Dabei wird der ursprüngliche Einsatzbericht verändert und mit Märchen angereichert, wenn nicht schon vorher genügend Märchen im Original vorhanden waren. Wenn sie solche Polizeimärchen übermittelt hat, vergisst die Polizei den Fall völlig und schert sich auch nicht um Berichtigungen der Daten, wenn sie sich später als falsch erweisen.

Damit baut die Polizei in 16 Bundesländern ein digitales Gefängnis für Personen auf, die verdächtig oder unlieb sind. Ihr zu Hilfe kommen manchmal Staatsanwälte, die einen geheimen Eintrag in das bundesweite ZStV vornehmen, den ihnen die Polizei diktiert hat.

Mir haben ein paar vernetzte Schurken in der Polizei damit schon Körperverletzung, Beleidigung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Waffengebrauch uvm. nachgesagt ohne dass ich mich dagegen wehren konnte. Ich habe aber das reinste Führungszeugnis seit Jahrzehnzen. Erst spät entdeckte ich, dass in einer Polizeidirektion ein schwarzes Schaf sitzt, der die Weichen stellte und dass manche Polizisten Beweisvereitelung begehen, indem sie auf ein leeres Merkbuch verweisen.

Das ist kein rechtsstaatliches Vorgehen sondern erinnert deutlich an einen Polizeistaat und die Gestapo. Gemäß Verfassung sind sie dazu nicht berechtigt und auch nach Datenschutzrecht nicht. Man braucht lange es zu erkennen, wenn man in eine solche Falle geraten ist.

Machen sich Polizisten damit strafbar? Ist es eine kriminelle Vereinigung?

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