Fragen zum Thema Malervlies/Renoviervlies im Neubau?

Guten Tag,

endlich, ja ennndlich haben wir uns entschieden. Wir wollen in unserem Neubau Malervlies an Wand und Decke bringen. Ich möchte einfach ein wenig Wissen sammeln. Demnächst möchte ich einige Maler in unser Neubau einladen für ein Beratungsgespräch und Angebotserstellung. Hier meine Fragen und ich würde mich riesig freuen wenn ich einige gute Tipps bekäme.

1.) Betondecke ist bei uns sehr glatt. Die Fugennaht verspachtelt. Sollte man dennoch die glatte Betondecke leicht anrauhen für den perfekten Halt und der Grundierung und Co?

2.) Welche Grundierung auf die Betondecke bei Malervlies/Renoviervlies? Haftgrund? Tiefengrund LF? Tiefengund?? Acryl Tiefengrund?? Nach der Grundierung kommt ja der Vliestapetenkleister.

3.) Welche Grundierung auf die Gipsputzwand für das Malervlies? Will ja die Tapete irgendwann mal wieder ohne Probleme abziehen können

4.) Gipsputzwand schleifen vorher auch wenns Q2 ist? Einige Stellen sind glatt, einige Stellen leicht körnig oder rau. Insgesamt aber ein glattes Bild

5.) Welche Grundierung auf Gipskartooplatten im ausgebauten Spitzboden. Will nicht das das Malervlies beim späteren abziehen in einigen Jahren die Pappe oder das Papier von dem Gipskartoon mit abgezogen wird oder beschädigt wird

6.) In der Küche an die Decke auch Malervlies oder nur streichen?? Wegen dem ganzen Dampf der beim Kochen ensteht. Auch wenn man eine neue Dunstabzugshaube hat die nach draußen führt.

7.) Welche Dispersionsfarbe für die Zimmer? Brillux, Caparaol, Sto??? 80% de Räume werden weiß und Kinderzimmer bekommen an die Wand Farbe. So wie bei zu Hause im Glück auf RTL2 immer zu sehen :)

Ich wäre jedem für eine Antwort dankbar. Das würde mir sehr helfen da nicht als komplett Laie ins Gespräch zu gehen. Es interessiert mich aber auch so.

Schimmel, streichen, Farbe, Hausbau, Heimwerker, Tapete, Maler, Malermeister, verputzen
Was heißt "tapezierfähiger" Zustand?

Hallo, wir haben unsere Wohnung gekündigt und heute war jemand von der Verwaltung bei uns und meinte, wir müssen die Wohnung in einem tapezierfähigen Zustand übergeben. Kurze Zusammenfassung der Räume: - Wohnzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton Cappuccino
- ein Kinderzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton dunkel Blau Die Verwaltung meint die Wände müssten nun weiß gestrichen werden.

Wir haben damals (vor 9 Jahren) vertraglich die Wohnung unrenoviert und im tapezierfähigen Zustand übernommen.

Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. (2) Hat der Mieter Änderungen an der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen.

Was ist die genaue Definition zu "tapezierfähig"?

Der Begriff "tapezierfähig" heisst nix anderes, als daß Sie einen Untergrund haben, auf dem eine Tapete hält. (Aussage eines Malermeister) laut Google 

Wir sind der Meinung das die Wände auch mit den Farbtönen tapezierfähig sind. Das die Wände weiß sein müssen, steht nirgendwo.

Gibt es vielleicht zu sowas Gerichtsurteile? Müssen wir überhaupt etwas renovieren? Fragen über Fragen. Es wäre schön antworten zu erhalten Danke! VG AndreasKi

Kündigung, Wohnung, malen, streichen, Mietrecht, renovieren

Meistgelesene Fragen zum Thema Streichen