Was heißt "tapezierfähiger" Zustand?

Hallo, wir haben unsere Wohnung gekündigt und heute war jemand von der Verwaltung bei uns und meinte, wir müssen die Wohnung in einem tapezierfähigen Zustand übergeben. Kurze Zusammenfassung der Räume: - Wohnzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton Cappuccino
- ein Kinderzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton dunkel Blau Die Verwaltung meint die Wände müssten nun weiß gestrichen werden.

Wir haben damals (vor 9 Jahren) vertraglich die Wohnung unrenoviert und im tapezierfähigen Zustand übernommen.

Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. (2) Hat der Mieter Änderungen an der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen.

Was ist die genaue Definition zu "tapezierfähig"?

Der Begriff "tapezierfähig" heisst nix anderes, als daß Sie einen Untergrund haben, auf dem eine Tapete hält. (Aussage eines Malermeister) laut Google 

Wir sind der Meinung das die Wände auch mit den Farbtönen tapezierfähig sind. Das die Wände weiß sein müssen, steht nirgendwo.

Gibt es vielleicht zu sowas Gerichtsurteile? Müssen wir überhaupt etwas renovieren? Fragen über Fragen. Es wäre schön antworten zu erhalten Danke! VG AndreasKi

Kündigung, Wohnung, malen, streichen, Mietrecht, renovieren
Kann ich mit einem Winkelschleifer den Lack von Metall entfernen? Gibts dafür Schleifscheiben?

Hallo. Meine Oma hat bei sich im Garten eine alte Hollywood-Schaukel stehen. Die wurde schon ewig nicht mehr gepflegt geschweige denn benutzt. War immer Wind und Wetter ausgesetzt, der Lack blättert schon ab und Rost ist auch schon an manchen Stellen da.

Jetzt habe ich mir vorgenommen, diese wieder flott zu machen diesen Sommer, weil das Haus bald mir gehören soll und ich schon was anfangen will...

Dazu möchte ich gerne den alten Lack runterschleifen, mit Rostschutzmittel versehen und wieder neu (am besten weis wie jetzt) streichen. Farbe und Lack gibts auf Arbeit, das sollte nicht das Problem sein. Neue Hölzer für die Sitzfläche und Lehne machen und auch die Rahmen, in denen die holzflächen liegen, neu streichen. Als einziges die Ketten und Karabiner kann ich noch verwenden, die scheinen aus besserem Metall zu sein und sind noch nicht gerostet. Das gesamte Gestell ist aus Stahl, bis eben auf die holzflächen.

Nun zu Frage: gibt es für einen Winkelschleifer auch Schleifscheiben im Baumarkt, mit denen man Lack entfernen kann? Ich hätte noch von auf Arbeit eine gute von Klingspor (oder so ähnlich) da, eine Fächerscheibe (blau) zum schleifen von Metall. Da der Lack aber, denke ich jedenfalls, sehr leicht abgehen wird, so wie er es ja jetzt schon tut, wird diese Scheibe relativ schnell zugesetzt sein, oder?

Alternativ hätte ich noch einen Aufsatz für die Bohrmaschine als Art Drahtbürste da (diese runden). Aber das die ganze Zeit ist doch auch nichts halbes und nichts Ganzes, oder?

Oder gibts noch andere Möglichkeiten, die alte Farbe vom Metall zu bekommen? Mir ist jetzt erstmal nur der Winkelschleifer und die Bohrmaschine eingefallen. Aber evtl. habt ihr noch andere Ideen. Einen Kärcher wollte ich mir dafür jetzt nicht mieten...

DIY, basteln, streichen, Holz, Farbe, Werkstatt, Lack, Lackierung, Metall, Pinsel, Rost, schaukel
Was tun, wenn eine Wohnung zu Mietbeginn nicht verfügbar ist?

Guten Morgen Community, eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein Pärchen unterschreibt einen Mietvertrag mit Mietbeginn 01.05.17. Die beiden haben dem Vormieter eine Ablösesumme für seine Küche bezahlt, im Gegenzug zieht der Mieter früher aus, so dass die zwei noch Zeit zum Streichen haben. Der Vermieter sagte zu, dass die beiden den Schlüssel erhalten, sobald der Vormieter diesen abgegeben hat (natürlich nicht nachweisbar). Nun passiert folgendes: Der Vormieter gibt kurz vor Ostern den Schlüssel ab, so dass das Paar nach Ostern in die Wohnung könnte. Nun kommt aber der Vermieter auf den Gedanken, dass der Vormieter ja noch die Wohnung streichen müsste oder 500 € zahlen soll. (Ob die Renovierungsklausel in seinem Mietvertrag rechtswirksam ist, ist nicht bekannt) Das Pärchen hätte die Wohnung im derzeitigen Zustand übernommen und selbst gestrichen. Der Vermieter will das aber nicht und besteht nun darauf, dass der Vormieter streicht. Oder zahlt. Der will nun verständlicherweise lieber streichen statt zahlen. Das Pärchen hat erst ab 01.05. ein Anrecht auf die Schlüssel, das ist klar. Leider befindet sich der Vormieter derzeit im Urlaub und so ist es fraglich, ob die zwei den Schlüssel zum Mietbeginn erhalten, weil der Vormieter noch wegen Streicharbeiten drin ist. Welche Möglichkeiten hat das Paar, wenn die Schlüsselübergabe nicht zu Mietbeginn erfolgen kann? Wer nun für diesen Schlamassel verantwortlich ist, ob Vermieter oder Vormieter, ist nicht bekannt.

streichen, Mietrecht, Übergabe

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