Hallo,
ich habe eine wirklich ärgerliche Situation.
Ab dem 01.07. habe ich eine Wohung angemietet. Kaution ist schon überwiesen. Beim Besichtigungstermin habe ich gefragt ob sie bei Einzug gestrichen wird, daraufhin meinte der Vermieter: Ja. Dies ist aber nicht im Mietvertrag festgehalten worden.
Laut Mietvertrag muss ich die Whg bei Auszug streichen, was auch ok für mich war, denn es war klar für mich eine perfekt renovierte zu übernehmen.
Jetzt habe ich nochmals gefragt , wann die Whg denn fertig gestrichen ist, daraufhin kam die Antwort, dass sie ja vor 2 Jahren erst gestrichen wurde und deshalb mit dem Vormieter noch besprochen wird, ob er das überhaupt machen muss, vllt werden noch ein paar Dübellöcher geschlossen, aber komplett renoviert, warsch. nicht!
Ich komme mir dabei "verarscht" vor. Immerhin streiche ich bei Auszug auch und deshalb möchte ich auch eine renovierte WHG zu beginn haben!
Darf der Vermieter das?