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Abwerben von Musikschülern nach Probestunde?

Ich arbeite seit kurzem freiberuflich als Musiklehrer bei einer Musikschule.

Aus verschiedenen Gründen hat ein neuer Schüler mich gefragt, ob ich außerhalb der Musikschule bei ihm unterrichten würde. (Es fand bereits eine erste kostenlose Probestunde statt. Das bietet die Musikschule jedem Schüler an.)

Mein Honorar-Vertrag besagt, dass ich für die erste Probestunde (die für den Schüler kostenlos ist) regulär bezahlt werde. Die Schule würde also für diese stattgefundene Probestunde finanziellen Verlust machen. Außerdem steht im Vertrag, dass ich keine "Schüler DER MUSIKSCHULE" abwerben darf. Alle anderen Schüler darf ich laut Vertrag nebenbei privat unterrichten und abrechnen.

Nun stellt sich für mich erstmal die Frage: Zählt der Schüler schon als "Schüler der Musikschule", auch wenn er bisher keinen Vertrag unterschrieben hat?
(Ich hatte dem Schüler bereits einen Vertrag zum Ausfüllen nach der ersten Probestunde mitgegeben. Falls dieser später sich also doch nochmal an der Schule anmelden würde und herauskommt, dass ich ihn privat unterrichtet hatte, könnte mir ja theoretisch eine Strafzahlung seitens der Musikschule drohen. Oder?! - Zumindest steht das so im Vertrag...)

Ansonsten gehe ich davon aus, dass zwischen Schüler und Musikschule bisher noch kein Vertrag besteht.

Meine Frage ist: Gilt dies in meinem Fall nun als Abwerben von Schülern?

Und wie soll ich jetzt mit der bereits stattgefundenen Probestunde umgehen, was die Abrechnung betrifft?

Danke schonmal fürs Beantworten!

Schule, Recht, Musikschule, Musikunterricht, Ausbildung und Studium

Was wäre ein leichter Weg, der DHL in dem Fall irgendeinen Zweck zu geben?

Er lässt sich folgendermaßen beschreiben:

Habe mir vor zwei Monaten die einzigen schönsten Amethyst-Buchstützen der Welt angeschafft und entsprechend auch längst eine Verbindung zu ihnen hergestellt. Ich möchte sie haben und sie möchten zu mir.

Zudem haben sie 100 Euro gekostet, von für die drei Kilo auch schon "günstigen" 111 Euro runtergehandelt, aber so oder so natürlich ne teure Anschaffung.

Irgendein Spaßvogel hat eingetragen, er hätte sie bei einem Nachbarn abgegeben. Einem, der nicht mal Sinn macht, dort wurde für mich in den 17 Jahren, in denen ich hier wohne nie was abgegeben, es liegen immerhin sieben Stockwerke und ein Hof dazwischen. Hab da ein paar mal nachgefragt und es hat sich bestätigt: nichts landete dort.

Dann erst mal sämtliche Paketshops mehrfach abgeklappert, jeden Nachbarn gefragt und bliblablub; nada.

Bei der DHL hat man beim dritten mal verstanden, dass das Paket doch nicht beim Nachbarn ist, da waren sie erst so volle Möhre in ihrem "System". Haben nur wieder und wieder ihre "Informationen" wiederholt. E-Mail Antwort dauert Tage, telefonisch durchkommen Stunden, sie sind beachtlich stumpf bis frech und es rührt sich halt nichts.

Irgendwann hieß es, der Absender möge einen Nachforschungsantrag erteilen. Hat er dann schriftlich gemacht. Über einen Monat hat sich nichts getan. Dann hieß es, sie können keinen Antrag vom Absender finden, ich soll mich an ihn wenden.

Kurz, ich bin der Geschädigte, habe für einen Service bezahlt, an dem sowohl Verkäufer als auch ich seit Monaten zu arbeiten haben, obwohl das nicht mal unser Bereich ist, dafür werden wir beide wieder und wieder nur im übertragenen Sinn als Lügner bezichtigt und die Versicherung, für die jeder Mensch bei jedem Paket immer bezahlt, ist ein reiner Beschiss. Zumindest hierbei.

Es waren zwei Lieferungen an dem Tag, noch eine Buchsammlung für 12 Euro oder so dabei, die deutlich mehr wert sein könnte, hatte die letzten Exemplare zum Medimops-Preis bestellt, also der Schaden beläuft sich wenn man es genau nehmen würde, auf um die 150 Euro plus einen unschätzbaren ideellen Wert plus zwei Monate voller unbezahlter Arbeitsstunden unter nichtakzeptablen Bedingungen plus das mit der seelischen Grausamkeit, Betrügerei und so. Also die Schuld kann nicht mit Geld beglichen werden, dieser Minuspunkt ist längst eingemeißelt. Bis dahin hatte ich um die 100x pro Monat mit der DHL zu tun, seitdem kaum noch, mit der Manier haben sie sich da einen immensen Verlust eingebrockt. Trotzdem brauche ich ja die Stützen oder wenigstens das Geld.

Die Namen einiger Mittäter habe ich, damit signieren sie, aber ich möchte ungerne wen verklagen, großartig was streamen, bloggen etc. und ne Demo soll man zur Zeit ja auch nicht machen. Ich habe Kontakte in alle Richtungen und bin auch selber sehr geübt im Kreise ziehen, aber das ist so leidlich viel Action immer. Eigentlich möchte ich ja einfach nur den langersehnten Frieden um diese Sache.

Wäre für Vorschläge sehr dankbar, einen schönen Tag :-)

Recht, DHL Paket

Vormieterin verkauft Küche ca. 4 mal so teuer wie eigens gekauft - Wucher?

Hallo,

man hatte eine Wohnungsbesichtigung und wurde unter ca. 10 Bewerbern vom Eigentümer ausgewählt und hatte sich lediglich mit der Vormieterin zum Ablösen noch vorhandenen Mobiliars zu einigen.

Die Besichtigung dauerte ca. 15 Minuten und die Einigung der Preise fand später telefonisch also über WhatsApp statt.

Für die Küche und sich in der Küche befindende Regale, Geräte wurde eine Preis von 1.600 € vereinbart. Zuvor bat man die Vormieterin, da man die Wertigkeit der Küche nicht genau kenne, doch bitte Ihre Preisvorstellung zu nennen.

Darauf lies sie sich nicht ein und man nannte einen Preis. Diesen erhöhte sie und bat, dass man sich in der Mitte treffen könne.

Zu den Geräten gehört eine gebrauchte Geschirrspülmaschine/Hanseatic (es geht nur 1 Programm und die Maschine zeigt selbst nach dem Befüllen des Spülmaschinensalzes an, dass es nachgefüllt werden sollte) ein 2 Jahre gebrauchtes Gaskochfeld/Glaskeramik/Phönix (Neupreis ca. 279 € ) und ein gebrauchter Kühlschrank (Preis ca. 100 € ). Wenn man diese Geräte mit Beachtung aktueller Preishöhen von dem Küchenpreis abzieht, bleibt ca. ein Preis für das Mobiliar 1250 €.

Laut Eigentümer hat die Vormieterin die Küche bei EbayKleinanziegen für 300 € gekauft. Die Möbel sind laut altem Lieferschein (hinten auf der Rückseite der Möbel) von 1986. Dazu kommt, dass der Wasserhahn defekt ist (tropft und notdürftig repariert) sehr viele Möbelteile mit Borlöchern und Kratzern versehen sind und fast alles irgendwie zusammengebaut wurde. Also ein Sammelsurium an Möbelteilen. Auf Fotos war davon leider nichts zu erkennen.

Eine vertragliche Vereinbarung wurde von der Vormieterin per WhatsApp versendet. Dort wurde angegeben, dass sich alle Geräte in einem einwandfreien Zustand befinden. Die BEzahlung fand 1 Tag vor Einzug per Überweisung statt.

Nun nach Einzug hat sich eben festgestellt, dass sich die Küche längst nicht in dem Zustand befindet in dem die Vormieterin sie laut Vertrag angegeben hat.

Wie könnte man hier an die Vormieterin herantreten, um z.b. eine Nachverhandlung zu erreichen? Liegen hier evtl. Verletzungen des Vertragsrechtes vor?

Weiß jemand hier näheres. Man fühlt sich leider völlig übers Ohr gehauen. Hätte die Vormieterin auf Mängel hinweisen müssen?

LG Kwendolin22

Küche, Recht, Verkauf

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