Wie sieht eine eBay Rechnung einer Privatperson aus?


27.05.2020, 15:27

Ich meinte natürlich eine Quittung.

6 Antworten

Das reicht!

Aber warum will der Käufer eine Rechnung? Dem Käufer wird doch immer automatisch von PayPal ein Zahlungsbeleg zugestellt. Selbst wenn ich per PayPal gekaufte Artikel beim Zollamt abholen muß, genügt den Leuten dort der Audruck einer solchen Mail als Zahlungsnachweis.

Ich selbst lege meinen eBay-Verkäufen niemals automatisch eine Rechnung bei. Wird dennoch eine gewünscht, drucke ich die PayPal-Mail aus, in welcher mir der Zahlungseingang bestätigt wird. Mehr würde ich an Deiner Stelle auch nicht machen!

Privatrechnung Muster

Im Grunde genommen unterscheidet sich eine Privatrechnung kaum von einer gewerblichen Rechnung. Man kann sie individuell gestalten, muss allerdings darauf achten, dass folgende Pflichtangaben vorhanden sind:

  • Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum
  • Art, Bezeichnung, Menge und/oder Umfang der Leistung
  • Einzel- und Gesamtpreise
  • Hinweis auf Privatrechnung bzw. dass eine private Dienstleistung erbracht wurde
Wie schreibe ich eine Rechnung als Privatperson bei ebay?

Bist du als Privatverkäufer bei ebay aktiv, kann der Käufer eine Quittung für den Erhalt seiner Zahlung nach §368 BGB bzw. auch eine Rechnung für den getätigten Kauf verlangen. In diesem Fall kannst du eine Kombination aus Rechnung und Quittung ausstellen.

Im Prinzip enthält diese alle relevanten Angaben einer Rechnung, bestätigt außerdem den Zahlungserhalt. Wenn der Käufer Freiberufler, Gewerbetreibender oder Selbstständiger ist, kann er damit seine Kosten beim Finanzamt geltend machen und muss dort keine sonstigen Unterlagen einreichen. Neben den Angaben zu Käufer und Verkäufer, also Namen und Adressen müssen Bezeichnung und Menge des Artikels, Preis und Datum vorhanden sein. Ebenfalls sollte ein Hinweis auf den Erhalt der Zahlung an einem bestimmten Datum erfolgen, der als Nachweis des Zahlungseingangs gilt und damit als Quittung dient.

Quelle: https://rechnung-schreiben.de/rechnung-schreiben-als-privatperson/

Wozu? Würde ich gar nicht drauf eingehen. Du bist Privater Verkäufer. Da gibt es keine Rechnung, außer Du hast es in der Beschreibung angegeben.

Als Privatverkäufer stellst Du keine Rechnung, sondern lediglich eine Quittung aus, Vorlagen dazu findest Du reichlich im Netz.

Du kannst keine Rechnung ausstellen. Es besteht auch bei Privatverkäufen kein Recht auf eine Rechnung.

Eine Quittung solltest du übrigens nicht blanko ausstellen. Wenn dann nur, wenn du das Geld auch tatsächlich schon erhalten hast und das nicht mehr zurückgebucht werden kann.

Ja ich meinte eine Quittung, keine Rechnung.
Bezahlt wurde direkt über Paypal im Warenmodus.
Dürfte ja aber eigentlich nichts passieren, wenn ich die Bezahlt in der Quittung mit aufführe. Oder ?

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@Baerenlauchs
Bezahlt wurde direkt über Paypal im Warenmodus.
Dürfte ja aber eigentlich nichts passieren, wenn ich die Bezahlt in der Quittung mit aufführe. Oder ?

Du beliebst zu scherzen?

PayPal kann Dein Geld nach jeder erhaltenen Zahlung bis zu 21 Tage einbehalten, das steht auch so in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen:

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/holds-reserves

Es kann früher freigegeben werden, wenn Du den Sendungsnachweis bei PayPal hochlädtst, aber darüber entscheidet alleine PayPal.

Und dann kann der Käufer jederzeit innerhalb von 180 Tagen einen Käuferschutzfall eröffnen, in diesem Fall wäre Dein Geld auch (erstmal) wieder weg.

Übrigens:

Darf man fragen, warum Du als Privatverkäufer freiwillig (!) PayPal anbietest?

  • Ist Dir ein Luxemburger Zahlungsdienstleister wirklich lieber als das Geld auf Deinem Girokonto, das Dir dort niemand mehr wegnehmen kann?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld bis zu 21 Tage einbehalten kann?
  • Du weißt, dass Du ausschließlich sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken darfst?
  • Du weißt, dass PayPal Dein Geld einfriert oder gar zurückbucht, wenn ein unzufriedener Käufer innerhalb von 180 Tagen (!) nach dem Kauf einen Käuferschutzfall eröffnet?
  • Und Du zahlst als Verkäufer auch noch gerne dafür die Gebühren?

Na dann...

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