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Was tun bei Erlaubnis vor Garage zu parken, was andere Garagenbesitzer behindert?

Hallo,

wir haben im umzäunten Hof, zwei Garagen, eine gehört dem Nachbarn, der Rentner ist und 10 Monate in verbringt und die rechte Garage neben dem hohen Zaun gehört uns. Wir haben zwei Autos, eins in der Garage und das andere parken wir vor der Garage.

Es ist etwas kompliziert zu erklären aber ich versuche es, so gut es geht. Das Problem ist, dass der Besitzer der anderen Garage, einem dritten Mieter erlaubt hat, dessen Auto vor der Garage abzustellen. Dadurch kommen unsere Autos nicht mehr raus, wenn wir beispielsweise später heim kommen und das Auto bereits vor der anderen Garage parkt, da die Einfahrt so eng ist, dass man da nur vorwärts reinfahren und vorwärts parken kann. Entsprechend müssen wir rückwärts rausfahren, wofür es keinen Platz gibt.

Wir müssen dann immer warten, bis das parkende Auto weggefahren ist, um wieder rausfahren zu können.

Wenn das Auto nicht da ist und wir in die Einfahrt fahren ist zumindest genug Platz vorhanden, um rückwärts zu parken, damit wir wieder vorwärts rausfahren kann. Dann ist es auch nicht störend, wenn er dort parkt aber meistens hat er früher Feierabend oder ist Tagelang weg und lässt das Auto stehen.

Wir ist die rechtliche Lage? Darf er dort, obwohl ihm die Garage nicht gehört, parken, wenn es andere Mieter beim rausfahren behindert, die eine Garage besitzen/mieten?

Mietrecht, Garage, parken

Welche Garage macht für Motorrad mehr Sinn? Habe 3 Möglichkeiten, welche soll ich wählen?

Grüße 🖖

Eigentlich habe ich meine suche und mein Vorhaben schon aufgegeben, doch habe ich heute mal auf gut Glück einfach mal nachgeschauen.

Ich habe jetzt tatsächlich 3 völlig unterschiedliche "Garagen" für ein Motorrad gefunden. Eine habe ich mir schon angesehen.

Möglichkeit 1

Eine Garagebox in einer Tiefgarage. Gegend ist nicht wirklich prickelnd. Es ist recht klein, die Möglichkeit dort was zu machen, ist sehr beschränkt. Nur Kleinigkeiten wie Leuchtmittel Luftfilter wechseln etc. Kein Strom, Licht vorhaben, mit 50er Roller ist der ca. 15 min entfernt.

Möglichkeit 2

Eine richtige Garage, ohne Strom oder Licht. Massig Platz für Reperatur aller Art. Tor zu und niemanden interessiert was ich da mache. Wohngegend ist okay, Fahrzeit mit 50er Roller ca. 25 bis 30 min kosten 25 bis 30 Euro. Kann sogar ohne Probleme mein Werkzeug dort sicher unterbringen, hätte also alles was ich brauche dort vor Ort.

Möglichkeit 3

Pferdeanhänger, ja klingt ungewöhnlich doch hat es Vorteile. Kosten für Anschaffung 100 Euro und eine Kiste Bier. Ich müsste es herrichten, also von außen aufhübschen, Wände, Decke und Boden mit 2mm Blech gesehen, Tür sichern etc, zusätzliche Kosten ca. 300 Euro. Platz für einige Reperaturen und Werkzeug vorhanden. Stellplatz auf Supermarktparkplatz kostet 15 bis 20 Euro im Monat. Fialleiter besteht darauf, das es dann aber vernünftig aussieht, also 3 bis 4 mal im Jahr putzen. Entfernung, 2 bis 3 Minuten zu Fuß. Vorteil, Werkzeug wäre zwar dort dennoch stets in meiner Nähe. 24 Stunden Kamera überwacht. Nachteil: ich weiß nicht ob die Versicherung das als sichere Unterbringung akzeptiert. Würde dort sagen, das es sich in einem Anhänger befindet, der sich auf einen angemieteten Parkplatz befindet der Kamera überwacht ist. Anhänger wird nicht angemeldet.

Was würdet ihr machen? Ich schraube gerne an Mopeds, würde es gerne weiter machen. Deswegen ist die Tiefgarage die schlechteste Möglichkeit. Doch die Garage ist relativ weit weg.

Ja ich weiß das es nicht erlaubt ist in einer Garage zu schrauben, doch wo kein Kläger da kein Richter. Tür zu, man macht kein Lärm und macht an Sonn Feiertagen nichts, dann stört es dort auch niemanden.

Motorrad, Wohnung, Miete, Technik, Werkstatt, Führerschein, Garage, 50ccm, PKW

Parkplatz Vermietung?

Hallo zusammen

Ich brauche ratschläge..

Ich wohne seit 17 Jahren in einer Mietwohnung inklusive eines Tiefgaragenparkplatzes.

Im letzten Jahr wurden beide unserer Fahrzeuge (Meiner und der meiner Tochter) beschädigt.

Bei meiner Tochter entstand ein Totalschaden.. Somit hat sie sich jetzt einen Corolla Touring Sports bestellt, der im September kommt.

Sie wollte natürlich den Parkplatz wechseln. Einerseits parkte sie an einer Wand, die sich beim Rückwerts parken, an der reichten Seite befand.

Mit dem Corolla somit unmöglich, da die Ausmasse zwischen Aygo und Corolla Kombi einfach gigantisch sind. (Also der Corolla ist viel breiter & länger als der Aygo)

Eine Reihe weiter vorne stehen auf einem Parkplatz zwei Fahrräder. Diese gehören gewissen Mietern, die wir kontaktiert haben und gefragt haben, ob sie die Fahrräder auf den alten Parkplatz des Aygos stellen könnten, damit im September der Corolla auf den Parkplatz kommen kann.

Das Einverständnis war da. Als wir am Abend nach einem Ausflug nachhause gekommen sind, waren die Räder auf dem alten Parkplatz.

Somit dachten wir, sie haben unsere Anfrage zu Herzen genommen und sich dazu entschieden, uns den Parkplatz zur Verfügung zu stellen.

Demnach haben wir dort den Aygo geparkt und heute eine bösartige WhatsApp der Vermieterin erhalten.

Sie meinte "ich habe dazu nicht ja gesagt"

Jedoch sind wir beide ca. vor zwei Monaten bei ihr klingeln gegangen und haben persönlich unter 6 Augen geredet. Dort meinte sie, dass wir das doch bitte selbst mit den Mietern ausmachen sollen, weil sie eh keine Ahnung hätte, wer wo sein Auto stehen hat.

Demnach haben wir einen Brief geschrieben und den in den Briefkasten eingeworfen.

Somit stellt sich jetzt die Frage, haben wir das Recht, weil wir ja von beiden Parteien das Einverständnis haben, den Parkplatz zu wechseln?

Es gibt im Vertrag keine einzige Zeile, bei dem die Nummer des Parkplatzes festgehalten wurde. Wir müssten alternativ einen Parkplatz in ca. 10 Minuten Laufweg entfernt und vor allem müssten wir mit Mehrkosten von über das doppelte des jetzigen Preises leben. (Von 300 CHF auf knapp 700 CHF im Monat)

Danke für die Hilfe.

Mietrecht, Vertrag, Garage, Auseinandersetzung, Vereinbarung

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