Garage – die neusten Beiträge

Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum

schimmel in der garage durch undichtes dach

mahlzeit.

Ich bin seid 11.2012 mieter einer Garage. anfangs war alles ok . einen monat später regnete es immer durch die Dacheindeckung ( bitumenbahn undicht)

Ich hab darauf sofort meinen Vermieter bescheidgegeben das es dies im Frühjahr reparieren wollte. Ich stimmte dies zu da die wetterlage ja nichts anderes zuließ ( ich bin selber dachdecker deswegen ist das schweißen einer bitumenbahn im winter nicht vorteilhaft)

Vor ca 1 Monat sprach ich meinen vermieter nochmals an warum denn bis heute nichts passiert ist worauf er keine antwort wusste...

2 tage später ist er in den baumarkt gefahren und hat sich die billigste pappe gekauft die es wohl auf den markt gibt.

Urteil .... Dach immernoch undicht , Auto was in der garage STEHT ( ja es steht seid mietbeginn in der garage und wurde nicht gefahren od sonstwas) Schimmelt und rostet du die hohe luftfeuchtigkeit vor sich hin .

Ich selber hätte es ja selber reparieren können aber wieso ? Ich zahle die ganzen Materialkosten etc und sehe davon keinen penny...

Heute hab ich ihn angesprochen und ihn nochmal auf die dringlichkeit des bevorstehenden winter hingewiesen wobei er mir sagte das er morgen ( 22.11.13) eine Plane aufs dach bringt und es soll dann ja 100 % dicht sein... habt ihr schonmal planen auf den dach gesehen ?

nun meine eigendliche frage...

kann ich meinen vermieter auf schadensersatz verklagen? das auto ist mit schimmel überzogen ... Sitze , Lenkrand Amaturenbrett

gelüftet wird 24h am tag durch ein gitter in der holztür

Danke das ihr euch das durchgelesen habt und vllt sogar antworten werden

mfg martin

Auto, Schadensersatz, Schimmel, Garage, Dach, undicht

Rechtliche Frage zum Thema "Nachbar versorgt Garage mit Strom"

Hallo, habe folgendes Problem:

Mein Mann und ich haben vor ca. 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft. Die Stromversorgung der Garage bzw. die Stromversorgung aller anliegenden Garagen läuft über einen Nachbarn. Dies auch schon seit ca. 20 Jahren.

Da wir direkte Nachbarn sind und nicht immer bei allem die gleiche Meinung vertreten, benutzt er die Tatsache, dass er unsere Garage ebenfalls mit Strom versorgt als Druckmittel. Da wir auch auf Strom in der Garage gut verzichten könnten, stellt dies für uns kein so großes Problem dar. Allerdings haben wir einen elektrischen Garagentoröffner, der, falls er den Strom zur Garage kappen würde, dafür sorgt, dass wir von außen nicht mehr in die Garage reinkommen.

Meine Fragen wäre nun:

  1. Kann er uns einfach ohne irgendeine Benachrichtigung den Strom abstellen (Der Strom ist bis Ende April/ Anfang Mai 2014 schon bezahlt!!!!) ?

  2. Falls er den Strom abstellt, ohne uns zu benachrichtigen, und der generelle Zugang zur Garage bzw. zum Auto nicht mehr möglich ist, welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir auf ihn einzuwirken (wenigstens für einen kurzen Zeitraum) den Strom wieder zu aktivieren, um den elektrischen Garagentoröffner zu entfernen?

  3. Da im Extremfall wir weder Zugang zur Garage noch zu unserem Auto hätten, falls er den Strom ohne Vorankündigung abstellen würde, hätten wir dann die Möglichkeit uns an die Polizei zu wenden, die unseren Nachbarn dazu bewegen, den Strom kurzzeitig zu aktivieren, um eben halt an das Auto/ ins Innere der Garage zu kommen???

Für Antworten bin ich sehr dankbar,

mfG

sarafari

Garage, Nachbarn, Nachbarschaft, Streit, Stromversorgung

Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz

Garage Fundament

Hallo, habe ein Altbau gekauft mit einer Garage. Die Garage war füher ein Ladenlokal, ein kleiner Raum wurde später durch eine dünne Wand abgetrennt und man hat warum auch immer den Boden in diesem Raum um zwei Ziegelsteine erhöht. Die nicht tragende Wand habe ich nun wieder entfernt um nun wieder eine größere Garage zu bekommen. Da aber nun der Boden durch die zwei Ziegelsteine zum Garagenboden ungleichmässig ist habe ich mit einem Abbruchhammer die insgesamt 3 Lagen Ziegelsteine weggestemmt. Darunter befindet sich Sand und Mutterboden. Ursprünglich so sieht es bei dem vorhanden Garagenboden aus, bestand das Fundament aus Mutterboden, dann Sand, dann Teerpappe, dann 1 Lage gemauerte Ziegelsteine, dann ein 3-4 cm hoher Estrich.

Nun meine Frage, der alte vorhandene Garagenboden sieht noch gut aus und lasse ich so, ich möchte also jetzt nur den neu aufgestemmten Boden des Anbaus erneuern. Wie gehe ich da nun vor? Theoretisch könnte ich jetzt Betonwagen kommen lassen, reinlaufen lassen fertig! Aber ich will hier schon einmal professionell den Boden sanieren,z.B. irgendetwas gegen Feuchtigkeit einbringen, tiefer den Boden ausschachten, Drahtgeflecht zur Stabilisierung, spezieller Beton für Garagen, und seitlich Styropur damit der Betonboden arbeiten kann?! Also was stabiles, auch gegen Feuchtigkeit!!!

Wer weiß hier einen Rat was genau zu machen ist samt genauer Schichten und Materialangabe und Höhen?

Ich danke schon jetzt...

Fraenkyboy

Hausbau, Sanierung, Garage, Fundament, Fussboden

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