Hallo,
rein aus Interesse:
Mal angenommen, ein Autohändler (GmbH) möchte ein Fahrzeug kaufen.
"Fahrzeugpreis (Einkauf, Brutto): 11.775,- € MwSt. ausweisbar"
Muss der Händler dann im Endeffekt nur den Nettobetrag zahlen? In diesem Fall wären das ja 9.894,96 €.
Nun möchte der Händler das Fahrzeug natürlich weiterverkaufen.
Sagen wir mal der Verkaufspreis wäre 12.680,- € (Brutto, mwst. ausw.)
Muss er dann von diesem Betrag, die 19% Mwst. ans Amt zahlen (2.024,54€)?
Dann hätte die Firma ja rein rechnerisch 760,50 € mit dem Fahrzeug erzielt?? Ich kapiere nicht wie es richtig funktioniert.
Kann mir das jemand mal erklären, am besten an Hand von einem Beispiel :)
Vielen Dank im Voraus!