Kann man wirklich ein Bußgeld bekommen wenn man die Garage als Lagerplatz benutzt?
Ein älterer Nachbar/Freund von mir hat vor einem halben Jahr ein Bußgeld von knapp 500€ bekommen weil er seine Garage als Lounge benutzt. Sofa sowie Theke ist enthalten. Er hat kein Auto. Er habe den Bußgeldbescheid ignoriert beziehungsweise an den Absender zurückgeschickt mit der bitte das sie ihn nicht belästigen sollen. Ist jetzt alles circa 8 Monate her
Stimmt das wirklich das man ein Bußgeld bekommen kann?
Bisher kam auch nichts weiter mehr sagte er.
DerRucksack
Nicht 8 sondern 6 Monate.
6 Antworten
Das hängt von der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes ab, ob es für die Zweckentfremdung ein Bußgeld gibt oder nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
Generell gilt nämlich:
Zum Büro, Gästezimmer, Partyraum oder zur Abstellkammer dürfen Garagen nicht umfunktioniert werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Zweckentfremdung dauerhaft vorliegt. Tabu ist aus Sicherheitsgründen auch das Lagern von einem Gasgrill, von Gasflaschen sowie von gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffen.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/garagen-nutzung/
Nach den Landes- oder kommunalen Vorschriften (oft heißen die Garagenverordnung o.ä.) kann so etwas durchaus so geregelt sein, weil die Garage eben der Unterbringung von Fahrzeugen dienen soll - macht bei Menschen, die kein Fahrzeug haben, natürlich keinen Sinn ...
Und genau damit würde eine solche Regelung angreifbar, weil unterhältnismäßig.
oder was ist damit: ich habe eine Garage wollte Auto reinstellen, aber weil nicht nach Feuerschutzvorschrift ist das nicht erlaubt. Aber Abstellraum geht. Ist das dann nach obiger Vorschrift eine Garage oder gar keine. Und wenn es gar keine ist, dann könnte man ja tricksen. Man macht eine ehemalige nach Feuerschutzrichtlinien sichere Garage dann wieder "unsicher". Dann wäre es keine Garage mehr und dann kann man es als Abstellraum nutzen ... oder wie ist das gedacht ?
Ja, denn die Garage ist eben kein Lagerplatz
Dann solltet ihr in die Garagenordnung eures Bundeslandes schauen. In einer GArage darf ein Auto abgestellt werden, ein Regal mit Werkzeug, die Winterreifen, ebvenso Fahrräder. Sie darf nicht als Partylounge genutzt werden, zumindest nicht dauerhaft.
Ja, kann sein.
Aber bisher habe ich noch nie gehört, dass so eine Vorschrift ( die es gibt ) so durchgesetzt wurde.
er müsste sie dann leer stehen lassen, vermieten oder verkaufen. aber so doof ist halt das Gesetz.