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Kann eine Stromleitung in einer Wohnung verrosten?

Vor wenigen Monaten haben ich und Familie in unserer Wohnung seltsame Vorfälle bezüglich der Elektroinstallation erlebt:

  • Als meine Mutter ihren Elektrobrunnen im Esszimmer an der Steckdose neben der Tür anschließen wollte, ließ der Elektrobrunnen sich nicht einschalten.
  • Im Wohnzimmer befindet sich neben der Tür zusätzlich ein Lichtschalter für die Beleuchtung des Esszimmers. Die Beleuchtung des Esszimmers reagiert seit einer bestimmten Zeit jedoch nicht mehr auf diesen Lichtschalter und lässt sich dadurch weder einschalten noch ausschalten.
  • Ein Problem in dieser Art gab es auch mal eine Zeit lang bei meinem jüngeren Bruder in seinem Zimmer. Dort funktionierte die Steckdose neben der Zimmertür nämlich eine gewisse Zeit nicht. Kurz nachdem wir die 2 anderen Probleme bemerkt haben, fing die Steckdose im Zimmer meines Bruders komischerweise angeblich wieder an zu funktionieren.

Manchmal glaube ich, dass in unserer Wohnung bestimmte Stromleitungen eingerostet sind. Zugegeben: Unser Haus ist zwar schon über 40 Jahre alt, aber ich kenne Wohnhäuser, die noch älter sind, von innen und da hab ich so was bis jetzt noch nicht erlebt. Außerdem ist es schon äußerst merkwürdig, dass die eine Steckdose im Zimmer meines Bruders vorübergehend nicht funktioniert hat und dann wieder anfing zu funktionieren.

Kann es tatsächlich möglich sein, dass Stromleitungen in unserer Wohnung verrostet sind oder so eine Art Störungsphase haben?

Technik, Elektronik, Strom, Technikprobleme

Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

Hallo zusammen,

ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.

Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.

Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.

Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?

Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!

Danke im Voraus schonmal :)!

https://www.amazon.de/parlat-Unterbau-Leuchte-Rigel-380lm-warm-weiß-einzeln/dp/B00M7WSIWG/ref=pd_aw_fbte_img_2/257-9847829-9405000?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B00M7WSIWG&pd_rd_r=8f97d5f5-a024-4d7f-825e-b8f1a4e3a74c&pd_rd_w=bXwrY&pd_rd_wg=Tvvqs&pf_rd_p=141437b4-d76f-4fd0-af96-145bfbe1f29b&pf_rd_r=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT&psc=1&refRID=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT

Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
Computer, Selbständigkeit, Technik, Designer, Elektronik, Recht, Haftung, Technologie

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