An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?

der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:

Betreff: Entfernen des Sichtschutzes

Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.

Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.

Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.

Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Balkon, mieten, Sichtschutz
Spinne vom Balkon fernhalten?

Hallo zusammen, ich kriege langsam zu viel.

Ich will doch einfach nur wissen wie ich Spinnen von meinem Balkon bzw meiner Wohnung fernhalten kann. Ich finde KEINE vernünftige Antwort, immer diese Moralprediger die sagen die "Armen Lebewesen" und "die essen doch die Mücken". Mir sind die Mücken scheiß egal, ich will Spinnen loswerden. Warum antwortet ihr nicht auf die gestellten Fragen? Diese Tiere machen mich fertig. Ich habe panische Angst, hatte zweimal eine Spinne im Auto und dadurch fast einen Unfall gebaut, obwohl ich schon so bescheuert war und mir an die Fenster Fliegengitter gemacht habe ( kam bei der Polizei Kontrolle auch sehr gut). Meine komplette Wohnung ist mit Fliegengitter ausgestattet und ich kann im Haus nur noch den Aufzug benutzen, weil im Treppenhaus seit Tagen eine Spinne hängt, die manch einer wahrscheinlich noch nicht mal sieht wenn ich ihm sie zeige. Irgendwann bringen diese Viecher mich noch um, also bitte bitte sagt mir doch einfach wie ich die Spinnen von mir fernhalten kann.

Es gibt verschiedene Gerüche, manchmal auch chemisch. Hat da jemand Erfahrungen mit oder hat jemand sonst eine Idee? Ich will sie ja nicht umbringen (doch eigentlich schon aber das ist hier nicht das Thema), ich will sie einfach nur nicht in meiner Gegenwart haben und irgendetwas machen, damit sie denken "Bah da gehe ich nicht hin". Kann mir vielleicht jemand helfen?

Wenn ich auf andere Seiten im Internet gehe, außer Foren, kommen praktischerweise immer bei den Artikeln direkt Bilder mit Spinnen. Deshalb kann es noch nicht mal googeln.

Bitte nur auf die Frage antworten, alle Moralapostel bitte raushalten. Das hier soll keine Grundsatzdiskussion werden. Mir ist es wirklich wichtig, ich habe eine panische Angst. Und ja, ich habe schon Therapien ausprobiert, es hat alles nichts gebracht. Vielen Dank, Lola

Haus, Wohnung, Spinnen, Balkon, Gerüche, Panik, Spinnentiere, Fernhalten, Spinnenart
Muss ich den Sonnenschutz am Balkon in der Mietwohnung entfernen?

Hallo,

ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern, 2015 wurde für 2 Eigentümer die Genehmigung für eine Markise erteilt. Daraufhin hatte ich meinen Vermieter gefragt ob er uns eine Markise bezahlt oder einen Teil übernimmt. (Als Mieter möchte ich keine 3000-4000 € investieren) Dies hat er verneint, "wir können aber dran machen was wir wollen", war seine Aussage. Dieses Jahr haben wir uns dann für eine Seilspannmarkise entschieden und diese, ohne zu bohren und ohne nochmaliges Nachfragen beim Vermieter am Balkon angebracht. Vorgestern erhielten wir ein Schreiben der Hausverwaltung, dass wir diesen Sonnenschutz entfernen müssen. Die Anbringung hätte abgestimmt werden müssen und würde nicht den Voraussetzungen entsprechen. Es wäre nicht zulässig, da eine Veränderung der Ansicht der Fassade durch die Eigentümergemeinschaft zu genehmigen sei.

Muss ich den Sicht/-Sonnenschutz nun tatsächlich entfernen? Es liegt hier ja keine bauliche Veränderung vor, da wir diese Vorrichtung nur am Geländer verschraubt haben. Meiner Meinung nach verändert das auch nicht die Ansicht der Fassade, zumindest nicht schlimmer als 4-5 unterschiedliche Sonnenschirme auf dem Balkon.

Hab ich irgendeine Chance das dran lassen zu dürfen? Gibt es dazu Gerichtsurteile, die mir helfen können? Oder ist die Sachlage anders weil es eine Eigentümergemeinschaft gibt?

Ich freue mich auf eine Antwort und sag schonmal Danke!

Mietwohnung, Mietrecht, Sonnenschutz, markise, Balkon
Befestigung am Balkon über mir ohne zu bohren. Erlaubnis vom Vermieter dieser Wohnung ?

Ich würde gerne am Balkon über mir etwas befestigen. An der Unterseite und ohne zu bohren. Muss ich mir auch dafür die Erlaubnis des Vermieters über mir einholen? Die Bausubstanz wird somit nicht angegriffen, jedoch gehört dieser Balkon rein rechtlich ja nicht zu meinem Eigentum.. Ziel ist es meine Reben Pergola-artig mit einem dünnen Drahtseil von der einen Seite meines Gartens Richtung Terrasse zu ziehen um somit Sichtschutz zur bzw. von der verbitterten Nachbarin über mir zu gewährleisten. Zwar könnte ich auch ein Holz-Gestell mit Pfosten errichten und somit umgehen, ggf.ins Unrecht zu geraten. Ich hatte sie bereits festgebunden, jedoch stand die "Dame" danach sofort auf ihrem Balkon und hat hysterisch um sich geschrien, dass es ihr Balkon sei und ich ihn nicht anfassen darf... Deshalb möchte ich zwar meine Pläne verwirklichen, aber ohne Gefahr zu laufen irgendetwas nicht rechtliches zu machen, was ich wieder abbauen muss... Hintergedanke davon ist zugleich, nicht wieder morgens aufzustehen und fremde Männer in meinem Garten zu finden; Fensterputzer, die über ihren Balkon in meinen Garten abgestiegen sind und von meiner Rasenfläche aus ihre Außenfenster geputzt haben.. Ohne meine Erlaubnis natürlich! So würden diese nämlich nicht mehr daran kommen. Wäre cool wenn mir jemand sagen kann ob eine Befestigung ohne Bohren an der Unterseite erlaubt ist!Viele Grüße und Danke schon einmal!!

Mietrecht, Balkon, Besitz, Nachbarn
Vermieter im Recht balkon beschädigt seit einem jahr?

Ich wohne jetzt seit etwa einem Jahr hier mit meiner kleinen Tochter. Vor Einzug hieß es Balkon wird repariert und es wird sowieso renoviert 2016.

Ich habe am Balkon ein Glasdach, was an einer Stelle einen grossen Riss hat, kaputt ist,große Stelle.... und da kommt immer so viel Wasser durch das der halbe Balkon unter Wasser steht. Habe ihn mehrmals drauf aufmerksam gemacht im letzten Jahr das es auch sehr gefährlich ist wenn meine Tochter darunter läuft wenn das runter fällt, besonders wenn noch Gewicht drauf kommt durch Schnee das sehr gefährlich ist und er was machen muss. Sept.August hab ich wegen dem Wasser und auch wegen der Gefahr( jeder der das sah war entsetzt) die schon vorhandenen Markise unter dem Glasdach ausgefahren und nicht mehr reingeholt da so das Wasser zum Grossteil darüber ganz nach vorne läuft und nicht so viel nass ist. Und auch da so weniger Gefahr besteht wenn meine Kleine darunter ist.

Als er das dann sah meinte er ich soll bitte die wieder rein machen die geht ja kaputt sie würde schief hängen und das das teuer wird dann. Ich habe ihm ganz klar gesgat das ich das nicht tun werde,wäre mir zu gefährlich. Und ich bezahle ja auch für den Balkon,der groß ist mit, Ohne die Markise wäre er nicht nutzbar. Er sagte dann er überlegt sich was. Ist NICHT geschehen, erst als ich ihn nun anschrieb wegen einem anderen unerledigten Problem (gibt ein paar wo er nichts tut) sagte er nochmal ich soll sie auf machen. Wisch meinen Fragen aber eher aus nach Abhilfe. Es hieß dann (wie er vor einzug shcon sagte,) das das dach sowieso weg kommt weil ja oben an wohnung ein balkon dran kommt und das so lange offen bleibt.... nunja...muss ich doch nicht dennoch hinnehmen das ich bis dahin das loch akzeptiere!? Ausserdem meinte er ja im monat vom einzug schon das er das jetzt nicht extra machen lassen will weil ja eh renoviert wird(was ja nun ewig her is)

und wenn er dann tatsächlich irgendwann mal was macht muss ich das hinnehmen lange ohne dach leben zu müssen und auch das er da wahrscheinlich ja dann mir das ganze licht wegnimmt mit dem balkon oben drüber?! hab gelesen das es wenn der balkon 3 monate nicht nutzbar ist keine möglichkeit auf mietminderung gibt?! ich bezweifel das er das sschnell von statten gehen lässt.

übrigens ist KEIN abfluss am balkon, da ist drumherum direkt am boden aus fliessen so eine wand wie bei einem wintergarten mit glas und kein ablauf! das wasser sammelt sich immer und sickert dann langsam am rand irgendwie durch,wodurch auch moos wächst usw,,,,

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Balkon, Mieterbund, Mieterverein
Balkon, Wasserschaden in der Unteren Wohnung?

Schönen guten Tag zusammen,

Wir haben folgendes Problem, und würden uns sehr freuen wenn uns jemand helfen könnte, da wir wirklich verzweifelt sind.

Folgende Situation: Wir wohnen in einem älteren Reihenhaus, im 1 OG, über und unter uns wohnt jeweils noch eine Mietpartei. Unser Balkon ist gefliest, als Ablauf dienen 3 Viereckig hohle Metallstangen, die am Boden in die Mauer des Balkones eingemauert sind. Diese enden ca 20 cm auf der äußeren Balkon Seite direkt auf die untere Terrasse. Nun haben wir im Sommer ein kleines Planschbecken aufgestellt für unseren 17 Monate alten Sohn. Hier muss man ganz klar sagen das schon das ein oder andere mal durch das spielen unseres kleinen Wasser ausgetreten ist. Das Befüllen und entleeren fand immer mit eimern in der Dusche statt.

Nachdem wir nun zum Ende des Sommers das Planschbecken abgebaut haben klingelte es auf einem Samstag abend gegen 21.00 Uhr sturm bei uns, mein freund ging dann an die Tür und es war die Nachbarin von unten, die ihn gebeten hatte mit runter zu kommen da Sie ein Problem hätten, sie zeigte darauf hin dann meinen Freund, die feuchte Außenwand direkt an der stelle wo unser Balkon angrenzt. Der Vermieter kam dann auch den Sonntag gleich um den Schaden aufzunehmen. Dieser äußerte sich wie folgt : Es kann nur von unserem Planschbecken kommen,da die Vormieterin sich ja auch jeden Tag beschwert hätte das wir unser Planschbecken regelmäßig auf dem Balkon entleeren würden. Was aber nicht stimmt, wir hatten sogar mit der Vormieterin unterhalten, und uns entschuldigt das es zwischendurch runter tropft da der kleine am spielen ist, sie meinte zu uns das es kein Problem wäre. Und nun hätte sich der balkon mit Wasser volgesogen und es wäre ins Mauerwerk gewandert, und hat sich so seinen Weg gesucht. Er hat uns 2 Möglichkeiten gegeben : Entweder ca 200 Euro bezahlen, für einen Bautrockner und einen Maler, oder eine Firma die nachschaut wo das Wasser herkommt usw für ca 2000 Euro. Er wollte uns einen 2 Zeiler zuschicken den wir dann unterschrieben zurück schicken sollten.

In der nächsten Woche kam er dann Samstags und klingelte, er meinte warum wir uns nicht melden würden, er hätte uns angeblich eine e-mail, whats app nachricht, versucht anzurufen und sms geschickt. Wir haben ihn dann gezeigt das wir nix erhalten haben, auch keinen Anruf, das war ihm völlig egal, er meinte darauf hin das es dann noch böse und hässlich werden wird.

Und nun stehen wir da, und wissen nicht was wir machen sollen.

Über jeden Rat, und Tipp sind wir mehr als dankbar !!

Sorry für den langen Text, und euch allen einen wunderschönen Tag

Viele Grüße

Mietrecht, Balkon, Wasserschaden
Darf Vermieter das Aufstellen einer Sat Schüssel auf Balkon verbieten obwohl nicht auf Fassade montiert und der Anblick der Hausfront nicht gestört ist?

Ein ausländischer Mieter hat auf seinem Balkon seit 20 Jahren eine Satteliten Antenne stehen zum empfang von Programmen in seiner Muttersprache. Die Befestigung der Antenne beschädigt nicht die Bausubstanz und ist auch von Außen kaum Wahrnehmbar weil der Balkon eine 1 Meter hohe Betonwand hat und keine Metallgitter. Des weiteren befindet sich gegenüber kein Nachbarhaus und auch kein Fußgängerweg wo jemand auf den Balkon im 3. Stock schauen könnte, diese Hausseite ist komplett von einem berg mit Wald umgeben und nicht einsehbar.

Seit kurzer zeit hat sich die Wohnungsgesellschaft die für diese Wohnanlage zuständig ist geändert, und nun möchte man den Mietern die Sat-Antennen auf dem Balkon verbieten und Mieter sollen diese kurzfristig entfernen, sonst werde man es Gerichtlich erzwingen. Selbst das aufstellen einer Sat-Antenne auf dem Balkon ohne Befestigung wird nicht gestattet.

Darf Vermieter mir vorschreiben was ich auf meinem Balkon aufstelle ( Tisch, Wäscheständer, Sonnenschirm, Sat-Antenne) schließlich bezahle ich auch für den Balkon Miete?

Niemand kann die Sat-Antenne von Außen sehen (außer Vögel) und keiner kann durch den Anblick gestört sein, da nichts zu sehen ist durch dichten Wald vor dem Haus.

Da die neue Hausverwaltung stärke zeigen möchte, ist der gang vor Gericht nicht abwendbar, welche Rechte und Chancen stehen auf Seite des Mieters um erfolg zu haben?

20 Jahre hat sich niemand daran gestört und jetzt gibt es keine Kompromisse, nur entfernen?

Mieter, Mietrecht, Gericht, Balkon

Meistgelesene Beiträge zum Thema Balkon