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Kaufvertrag Rechtskräftig?

Guten Abend,

ich hab eine Frage und brauche dringend Rat und Schwarmwissen.

Wir sind dabei ein Gebrauchtwagen zu kaufen bei einem Autohaus. Weil wir im Mai Nachwuchs erwarten und ein größeres Auto benötigen. Wir möchten das Auto finanzieren und unsere Rücklagen schonen um für den fall der Fälle einen Notgroschen zu haben. 

Ich bin mit dem Wunschauto Probe gefahren. Habe mit dem Händler  besprochen was es kosten soll, was wir dazu bekommen usw. 

Heute haben wir den Kaufvertrag zugeschickt bekommen per Mail, nachdem ich ihm telefonisch mitteilte wir nehmen das Auto. 

In dem Kaufvertrag war aber nicht das Autohaus als Verkäufer eingetragen sondern eine Privatperson, das Autohaus ist also Zwischenhändler. Auch das dass Auto evtl. als Mietwagen/Taxi oder Fahrschulauto genutzt wurde hat man mir nicht mitgeteilt. (Wurde im Vertrag mit Ja angekreuzt)

Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, wäre eine 15% Gebühr fällig vom gesamt Verkaufspreis, was ca. 2,7k€ sind.

Das alles habe ich erst durch den zugesendeten Kaufvertrag mitbekommen.

Wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurück treten möchte, den ich nicht unterschieben haben, bin ich dann die 15% schuldig?

Wir sind bewusst zu einem Autohaus gegangen um Händlergarantie zu bekommen und nicht so 0815 Händler Gebrauchtwagen Garantie.

Wenn wir gewusst hätten es ist ein Privatwagen der im Auftrag verkauft wird hätten wir uns nie darauf eingelassen.

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(An)zahlung für PKW zurück bekommen, wenn die Quittung ungültig ist?

Ein Hallo in die Runde,

Ein Hallo in die Runde,

Vermutlich ein Sonderfall?

Das Gebrauchtfahrzeug war per Annonce ohne Mängel vom Händler aufgeführt. Mir wurde dann bei der Besichtigung immer wieder gesagt: das machen wir, das machen wir, also Mängel beseitigen. 

Wenn ich vorher von den Mängeln gewusst hätte, wäre ich nicht hingefahren. Beim Portal steht: wahrheitsgemäß.

Schriftlich habe ich mir geben lassen: KFZ wird aufbereitet, Scheinwerfer polieren, Rost Radlauf Entfernung Unterbodenschutz , TÜV, AU, Service neu.

(--Anm. meinerseits: Rost Radlauf war eine durchgerostete Stelle an dem Wulst von ca. 8 cm Länge. So wie das Fahrzeug ca. 9 Monate zuvor abgegeben worden ist, wurde es stehen lassen.)

Immer wieder nach dem Motto: Wieso Bedenken, Sie bekommen mit TÜV. Sie bekommen mit TÜV.

Ich konnte keine Probefahrt machen, da alle 4 Bremsscheiben total verrostet waren. 

Ich wurde überredet, eine Anzahlung zu leisten.

4 Tage danach habe ich dem Händler mitgeteilt, dass ich kein Interesse mehr am Fahrzeug habe und die (An)zahlung zurück haben will.

Der Händler antwortete in etwa: "Mir sind Kosten entstanden wie abgesprochen Seitenwand hinten rechts lackiert Scheinwerfer vorne instandgesetzt links und rechts sowie eine gebrauchte Batterie und meine Kosten die entstanden sind für hin und her. Damit ist Ihre Anzahlung leider verbraucht. "

Im Nachhinein habe ich dann festgestellt, dass die Quittung m.E. ungültig sein könnte? Es fehlt jedenfalls der Name des Händlers. Ob eine Bezeichnung des Unternehmens sein muss, weiß ich so jetzt nicht. Ob der Betrag, der über 250.- € ist, weiß ich auch nicht. In der Quittung steht der Betrag, der angezahlt wurde und dann Rest bei Abholung xxx,xx, wobei die Summe um 1 € höher war, als der angegeben Kaufpreis.

Im Net ist zu lesen, z.B: "Fehlende Pflichtangaben:

Bleibt nur eine der Mindestangaben aus, verliert die Quittung sofort ihre Gültigkeit, d.h. die Rechtskräftigkeit deiner Quittung erlischt."

Daher bin ich derzeit der Meinung, dass rechtlich keine Anzahlung auf das Fahrzeug zustande gekommen ist, nur eine allgemeine Zahlung, die ich zurück verlangen kann?

Ich bitte um Meinungen und Erfahrungen, die es gibt. Vllt. ist etwas Hilfreiches für mich dabei?

4 Augen sehen mehr als 2. Ich danke im Voraus.

Gebrauchtwagen, Autokauf

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