Ich hatte für meinen Vater, der im Ausland erkrankte die Betreuungsvollmacht.
Als alles geregelt war, und mein Vater wieder zu Hause wurde ich von ihm nur beleidigt und beschimpfen ich wolle nur an sein Geld.
Ich konnte nicht mehr und gab die Betreung ab. Das Gericht entschied, dass ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird. Dieser wurde nach einer Anhörung meines Vaters ebenfalls entlassen.
Da ich im Ausland lebe und arbeite, hatte ich den Kontakt abgebrochen.
Nun ist mein Vater verstorben.
Als ich in die Wohnung meines Vaters ging, traf mich fast der Schlag.
Alles war schmutzig, die Kleidung, das Bett, im Bad ist alles versifft, die ganze Wohnung ist zugemüllt. Total verwahrlost.
Nun zu meiner Frage:
Kann man das Gericht haftbar für die Verwahrlosung machen?
Wer muss die Wohnung säubern und dafür bezahlen?
Es wurde ja keine neue Betreuung nach der Anhörung vom Gericht gestellt.
Alle Erben haben ihr Erbe ausgeschlagen.