Verspätung – die meistgelesenen Beiträge

Was passiert wenn man fest angestellt ist und wegen zug verspätung oder ausfall zu spät oder garnicht zur arbeit kommen kann?

Die Bahn hat schon wieder die Frechheit, zwei Tage lang komplett zu streiken. Das finde ich sehr dreist, rücksichtslos und asozial. Was passiert dann mit den Leuten, die auf die Bahn angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen? Sie haben zum Beispiel keinen Führerschein und wohnen weit weg von der Arbeitsstelle. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad geht es nicht und ein Taxi wäre viel zu teuer. Muss man dann trotzdem zur Arbeit kommen? Zahlt die Bahn den Leuten dann die Kosten für das Taxi? Und was ist mit Ärzten, Feuerwehrleuten, Polizisten oder anderen wichtigen Leuten, die wegen des Bahnstreiks nicht zur Arbeit kommen können? Da könnten zum Beispiel Menschen sterben, weil Ärzte fehlen. Oder was ist, wenn man einen sterbenden Angehörigen besuchen will und das wegen des Bahnstreiks nicht schafft? Ich nehme an, dafür zahlt die Bahn auch keine Entschädigung. Ich verstehe nicht, warum man sich über Klima-Aktivisten aufregt, wenn dadurch zum Beispiel ein Rettungswagen nicht rechtzeitig zum Unfallort kommt. Aber wenn ein Arzt nicht rechtzeitig oder gar nicht zum Operationstisch kommt, weil keine Züge fahren, dann ist das egal oder wird sogar unterstützt. Ärzte können auch nicht einfach zwei Tage lang bundesweit die Arbeit verweigern, weil sie mehr Geld wollen und einfach Menschen sterben lassen. Die Bahn macht nichts anderes. Es gibt Menschen, die aus wichtigen Gründen auf die Bahn angewiesen sind. Keine Entschädigung, keine Bemühung, dass die Leute trotzdem an ihr Ziel kommen, das ist eine Frechheit! Aber dazu stelle ich gleich eine andere Frage. Hier erstmal nur die Frage, ob man Ärger auf der Arbeit bekommt, wenn man fest angestellt ist und wegen des Bahnstreiks nicht zur Arbeit kommen kann oder zu spät kommt.

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Bekommt man in jedem Fall eine Erstattung bei der Bahn, wenn man wegen Zugausfall länger unterwegs ist?

Hab ein Sparpreisticket gebucht. Vor der Fahrt wurde gesagt, dass es die Verbindung nicht mehr gibt und damit die Zugbindung aufgehoben ist. Alle Alternativen waren schon mal rund 1 Stunde länger. Also haben wir uns eine rausgesucht, die 1 Stunde eher losfährt. Logischerweise hatten wir gedacht, dass die Fahrtdauer des Tickets mit der der tatsächlichen Fahrt verglichen wird, wenn man eine Entschädigung beantragt.

Fataler Fehler. Laut Bahn gibt es keine Entschädigung, da wir ja nicht später angekommen seien. Auch der telefon. Service der Bahn meinte, nur die Endzeit auf dem gekauften Ticket ist entscheidend. D.h, wenn wir zur ursprünglichen Zeit losgefahren und damit ja 1 Stunde später angekommen wären, hätten wir eine Entschädigung bekommen. Das ist meiner Meinung nach nicht nur unlogisch, sondern auch irgendwie unfair. Steht das wirklich so in den AGBs? Ich meine, ich habe ein Ticket mit einer gewissen Leistung (Fahrtdauer) gekauft und diese Leistung wurde nur teilweise erbracht. Und dann stelle man sich mal vor, man wäre 4 Stunden eher gefahren. Dann kannst du 4 Stunden Verspätung haben, aber bekommst angeblich keine Entschädigung, wtf.

Und jetzt wird's noch verrückter. Laut Aussage vom Service ist wirklich immer nur die Endzeit vom Spar-Ticket entscheidend. D.h., wenn man einfach später fährt und die Fahrtdauer genauso lang wie beim Ticket ist, kommt man dennoch später an und erhält dann entsprechend Entschädigung. Wurde vom Service so auch bestätigt. D.h., wenn man in einer Gegend wohnt, wo das häufiger passiert, kann man das explizit „missbrauchen“ und einfach 2 Stunden später losfahren, ohne das das gegen die AGBs verstößt o.O

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