Strafarbeit Hausordnung abschreiben?

Hallo ich habe heute im unterricht eine Papierkugel geworfen weil mich ein Schüler aus meiner klasse genervt hat ( ich weiss des is doof aber wenigstens geb ich es zu) so nun hat mein Lehrer mich gesehen und ich muss eine Hausordnung schreiben -.- So und da sagt er noch frech das er mich davor oft gewarnt hatte was widerrum nicht der Warheit entspricht, er hatte vorher meinen Sitznachbarn verwarnt. Ich meine ich hab ja etwas mist gebaut und das weiss ich aber es geht darum das er mich noch nicht davor verwarnt hatte und mir gleich ne Hausordnung rein drückt. So einen Vorfall hatte ich bei diesem Lehrer schonmal, andere werden 2-3 mal verwarnt und bekommen garnichts und ich bekomme immer sofort was. Durch den Vorfall habe ich auch gelernt das man nach dem unterricht nicht mehr mit ihm sprechen kann er blockiert das Gespräch und droht mit doppeltem abschreiben. So nun weigere ich mich das zu schreiben und ihm morgen abzugeben ich meine in Rheinland-Pfalz gibts ja das Gesetz das die Arbeiten einen "Sinn" haben müssen, also ich sehe da keinen Sinn, vorallem das einem dann die Finger weh tun und sie irgendwann eh wieder im müll landet, zudem wäre ich mit einer anderen strafe zufrieden gewesen z.B mich zu entschuldigen oder dem Hausmeister etwas zu helfen. SO und jetzt frage ich mich ob der das darf und was ich machen soll ich meine wir haben in der Stunde sowieso "keinen" unterricht gemacht weil er ein Projekt bewertet hat dabei konnten wir uns leise unterhalten undso deswegen denk ich hab ich den unterricht auch nicht gestört. Zudem kenne ich die leier, morgen dreht der die ganze Geschichte wieder völlig um sodass er recht hat, kann mir da jemand irgendwie Tipps geben was ich da machen soll? Thx im vorraus!

Schule, Lehrer, schulgesetz, Strafarbeit
Fachabi Prüfung geschrieben, gefährdet durch Fehlzeiten?

Hallo, ich mache gerade das Kaufmännische BK 2 und habe letzte Woche meine letzten Prüfungen geschrieben. Zu meinem Problem :

Ich habe eine Allergie gegen Lactose, welche sehr stark ist ( und damit ist auch sehr stark gemeint, fast extrem...), deshalb habe ich auch viele Fehlzeiten in der Schule bis zum heutigen Datum. Wenn ich mich nicht irre sind das ca. um die 60 Fehltage... Ich habe deshalb bei meinem Artzt einen Artest welches zugleich eine Bescheinigung meiner Allergie darstellt, extra für die Schule geholt und diese meinen Klassenlehrer gegeben ( das war kurz nach dem 1. Halbjahr, als ich dachte ich sollte das lieber machen bevor es Probleme gibt...) Auf dem Artest stand dass ich wegen meiner Allergie oft in der Schule fehlen könnte und wäre gleichzeitig auch entschuldigt, wenn er deshalb wäre.

Ich habe nun sehr große Angst, dass mir was wegen den Fehlzeiten droht, z. B. Sachen wie, ich müsste das Jahr wiederholen oder sowas. Kann mir mein Lehrer bzw. die Schule jetzt denn überhaupt noch was sagen ? Er hatte damals vor ca 3 monaten mal darauf hingedeutet gehabt, aber nun sind die Prüfungen geschrieben und die Einreichungsnoten stehen auch fest. Ich warte halt nur noch auf die Prüfungsnoten und mein Zeugnis.

Von diesen ganzen Fehltagen waren nur 3 unentschuldigt und das war am Anfang des Jahren, wo ich einfach eine Bemerkung per Post nach Hause bekommen hatte. Danach waren alle entschuldigt. Die Schule geht ja noch bis zum 1. Juli bei uns, was meint Ihr dazu ?

PS: Sagt bitte nicht, das ich zum Amtsartzt oder sowas gehen sollte bezüglich meiner Beruflichen Zukunft. Diese Allergie habe ich seit der 8.Klasse und ich bin bis hierher gekommen also schaffe ich den Rest auch noch (Studium, Ausbildung oder... )

Schule, Prüfung, Recht, Gesetz, Abschluss, Abitur, Krankmeldung, schulgesetz, fehlzeiten
Gibt es eine Informations - und Dokumentationspflicht der Lehrer bzgl unentschuldigter Fehlstunden?

Ich ärgere mich zum wiederholtem Male über angeblich unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis meiner Tochter (12). Bisher war ich nie wirklich in der Lage das Gegenteil zu beweisen, jedoch habe ich eine Auftsellung verlangt, die ich aber nie bekam.

Beim diesjährigem HJ-Zeugnis jedoch war ich in der Lage zu beweisen, dass ich sämtliche angeblichen Fehlstunden entschuldigt hatte und diese sogar von Lehrern gegengezeichnet wurden. Trotzdem stehen auf dem Zeugnis 14 (!) unentschuldigte Stunden. Insgesamt habe ich sogar mehr entschuldigt, als überhaupt dokumentiet worden waren!

Ich bin mittlerweile echt sauer darüber und mein Vertrauen zu den Lehrern und ihrer Kompetenz ist nun endgültig dahin. Erschwerend hinzu kommt, dass nach Rücksprache mit anderen Eltern - auch aus anderen Klassen - das Phänomen auftrat, dass "Vorzeigeschüler" nie unentschuldigte Fehlstunden haben, schlechte Schüler aber in Abstufung zu durchschnittlichen Schülern immer mehr! Merkwürdiger Zufall!

Und: Eine Lehrerin setzt eine Frist, zu der Entschuldigungen vorgelegt sein müssen, Ansonsten werden sie nicht mehr abgezeichnet und die Kinder sind "selbst schuld", wenn sie dadurch unentschuldigte Stunden vermerkt werden. Darf das so sein?

Frage 1: Sind Lehrer verpflichtet die Fehlstunden entsprechend zu dokumentieren und kann ich jetzt eine Korrektur des Zeugnisses verlangen?

Frage 2 (mir sehr wichtig!): Sind Lerher verpflichtet, mich früher über das angeblich unentschuldigte Fernbleiben meiner Kinder zu informieren, als erst nach Monaten auf dem Zeugnis? Etwa telefonisch? Gibt es denn da keine Informationspflicht seitens der Lehrer, damit ich als Elternteil auf mein Kind Einfluß nehmen kann?

Für Hinweise und Links wäre ich sehr dankbar. Auch eigene Efahrungen könnten weiter helfen. Angesprochen sind hier auch Lehrer.

Zur näheren Information: Meine Tochter ist 12, eine durchschnittliche Schülerin, die aber von ihrer Einstellung her sicher kein "Schwänzer" ist. Im Gegenteil. Hat sie erst später Schule, geht sie gern trotzdem früher hin.

Schule, Informationen, Lehrer, schulgesetz, Pflicht, Fehlstunden, fehlzeiten
Fehlzeiten im Halbjahreszeugnis - Berufskolleg - BW!

Guten Tag,

gehen wir mal von einer Hypotethischen Schule in BW aus, ein Schüler der das 2 Jahr im Berufskolleg besucht und und unter chronischen Bauchschmerzen leidet (welche er aber sehr gut in den Griff bekommen hat), und sich ein Tarsaltunnelsyndrom beim Fußball zugezogen hat.

So fangen wir mal mit dieser hypothetisch gesehenen Geschichte an.

Gehen wir davon aus, das ein Junger Mann, bislang 20 "Fehltage" stehen hat im Halbjahres bzw. Bewerberzeugnis. Für jeden Tag besteht ein Attest. Davon nur ein einziges Mal krank war! Unteranderem fehlte er nicht die kompletten Schulstunden, lediglich an 13 "Fehltagen" nur ca 1-2 Stunden maximal! (Arztbesuch - Infusion), 3 Stunden waren davon bei einem Sportmediziner, 5 wegen den chronischen Bauchschmerzen (5Minuten Zuspät) und einmal beim Kernspint.

Die Lehrerkonferenz hat entschieden, dass es im Zeugnis steht, da es unfair gegenüber den Mitschülern wäre (welche die kompletten Tage Zuhause blieben).

Nach längeren Diskussionen mit der Leherer/in, kam es dazu, dass sich nichts ändern werde.

Da er sowieso schon unter diesen chronischen Bauchschmerzen leidet, muss er sich immer gedanklich vor Augen halten, dass er nicht mehr krank werden darf, da dies ja vermerkt wird und seiner Zukunft im Wege stehen würde.

Dazu ist er leidenschaftlicher Fußballer, durch das Tarsaltunnelsyndrom momentan verletzt, in diesen Sinne muss er bei jedem Schritt im Training bzw. Spiel, Angst haben, das er sich nicht verletzt. Gehen wir davon aus, dass dem jungen Mann einer das Bein bricht und 20 Tage im Krankenhaus liegen würde, dies würde auch im Zeugnis vermerkt werden. Ist das alles fair?!

Im Zeugnis würde so etwas stehen wie, "hat an 20 Schultagen entschuldigt gefehlt"

Es ist ein hoher Druck auf ihm, nun weiß er nicht was er tun soll.

Schlechte Nächte plagen ihn, da er nicht weiß, was er zu tun hat.

Meiner Meinung nach, ist dieses "System" nicht ok und absolut nicht gerecht!

Jeden Tag Angst zu haben, nicht krank zu werden, im Winter bei Glatteis nicht hinzufliegen oder sonst eine Verletzung, geht meiner Meinung nach auf die Psyche.

Hättet ihr evtl. Tipps, oder einen Rat was der junge Herr tun könnte?

Jemand Erfahrung?

Liebe Grüße

Schule, schulgesetz, Zeugnis, fehlzeiten
Darf der Lehrer zusätzlichen Nachmittagsunterricht machen (kochen)?

Wir fahren bald mit der Klasse auf Klassenfahrt. Da diese Selbstverpflegung beinhaltet, meinte mein Lehrer, wir treffen uns am Donnerstag Nachmittag ( 7 + 8 Stunde), wo wir normalerweise keinen Unterricht, also Schulschluss hätten, in der Schulküche und kochen im Klassenverband, damit wir nicht unvorbereitet an die Selbstverpflegung herangehen. An sich ein gutes Angebot, doch der Lehrer möchte daraus Pflicht"unterricht" machen. D. h. es soll laut seiner Aussage eine Anwesenheitspflicht bestehen. Es ist weder Ersatz für andere Stunden, noch ist es ein Studientag etc. Einfach Nachmittags-Pflichkochen.

Meine Frage ist nun: Darf der Lehrer das so einfach machen und zusätzlichen Nachmittags"unterricht" mit Anwesenheitspflicht machen? Ich habe natürlich donnerstags nachmittags Besseres zu tun, als mit der Klasse zu kochen.

Mir wären rechtlich hinterlegte Antworten (am liebsten mit Paragraphen aus dem Schulgesetz etc.) ganz nett. Nicht einfach "der Lehrer darf alles"-Antworten.

Dankeschön

Hier ein paar zusätzliche Informationen, die vielleicht bei der Beantwortung wichtig sind: Bundesland Hessen, 10. Klasse, Kochen ist kein reguläres Unterrichtsfach, Stunden werden nicht ersetzt, Donnerstags normalerweise kein Nachmittagsunterricht, es wurde nur wenige Tage vorher angekündigt, keine Absprache oder Informationen an die Eltern.

kochen, Schule, Lehrer, schulgesetz, Schulpflicht, Anwesenheitspflicht, nachmittagsunterricht, Schulordnung
Hausaufgaben nach Krankheit nicht unaufgefordert abgegeben. Darf ich dafür eine schlechte Note bekommen?

Ersteinmal Hallo,

Ich habe meine Hausaufgaben gemacht und bin drei Tage danach wegen starker Erkältung zu Hause geblieben. In der Zeit habe ich die restlichen Aufgaben auch nachgeholt. Eine Woche nachdem ich wieder zur Schule gekommen bin hat meine Lehrerin gesagt: ,, Ich habe es endlich geschafft eure Aufgaben zu korrigieren, jedoch fehlen sie mir von............und NoName20032811." Daraufhin habe ich gesagt, dass ich die Aufgaben noch habe und sie nicht abgeben konnte, weil ich an dem Tag krank war. Nun hat sie gesagt, dass wir ja zwischendurch noch genug Stunden gehabt hätten an denen ich ihr die Aufgaben hätte geben können (da hat sie ja auch irgendwie Recht) und hat mir höchstwahrscheinlich dafür eine 6 gegeben. Ich meine es ist schon richtig, dass ich ihr die Aufgaben hätte geben können, aber nun war ich einmal wirklich richtig krank und bin zu Hause geblieben, ich hätte es auch verstanden wenn sie gesagt hätte, dass sie mir einen Strich für eine vergessene Hausaufgabe gibt, sich die Aufgabe aber trotzdem anschaut und bewertet, aber nun habe ich eine 6 für eine Aufgabe bekommen, die ich eigentlich gemacht habe. Andere, die eine 6 haben waren nicht krank und hatten einfach keine Lust die Aufgabe zu erledigen. Ich habe nun auch Schuldgefühle dafür, dass ich einmal krank war(was wirklich nicht häufig vorkommt).Ich habe ja auch selbstständig gesagt, dass ich die Aufgaben noch habe. Was soll ich tun? Soll meine Mutter der Lehrerin schreiben?

Schule, Krankheit, Hausaufgaben, Hilflosigkeit, Lehrer, schulgesetz
Schulgesetz RLP Trinkverbot darf der Lehrer das?

Hallo zusammen,

Da ich nun wieder die Schulbank drücke um meinen Sekundarabschluss 1 nachzuholen habe ich eine Frage... Bei uns in der Hausordnung steht das essen und trinken während dem Unterricht verboten ist. Das mit dem essen ist ja noch verständlich aber trinken gehört meiner Meinung nach zu den Grundbedürfnissen. Ich habe bereits versucht seit einem 3/4 Jahr mit Schulleitung, Vertrauenslehrer etc. zu reden alle weisen mich direkt ab wobei ich freundlich auf die o.g. Ansprechpartner zugegangen bin. Seitens der Schulleitung nur eine unglaubliche Ignoranz gegenüber der Schüler. Heute ist mir nun endgültig der Geduldsfaden gerissen ich es war die erste Stunde und es war noch kein Lehrer da. Also ich trinke etwas in diesem Moment kommt unsere Lehrerin rein und sagt du bist am trinken Hausordnung abschreiben. Ich ganz freundlich zu ihr nein ich werde die Hausordnung nicht schreiben daraufhin habe ich einen Klassenbucheintrag bekommen wegen trinken während dem Unterricht und respektlosem Verhalten gegenüber dem Lehrer. Also ich nach der Stunde zu ihr hin und gefragt (immer noch freundlich) was das soll warum sie mir einen so ungerechtfertigten Klassenbucheintrag gibt. Daraufhin meinte sie mich anzuschnauzen das sie sich nicht vor mir rechtfertigen müsse. Dann habe ich ganz ernst gesagt aber nicht unfreundlich aber wenn sie so weitermachen bald vor der ADD. Daraufhin ist sie dann gegangen und meinte das ich die Hausordnung schreiben soll sonst würde sie mit mir zur Schulleitung gehen. So jetzt zu meiner Frage ist es einmal gerechtfertigt das ich so einen Klassenbucheintrag und Strafe bekomme? Darf ein Lehrer das überhaupt und was sagt das Schulgesetzt dazu? Was soll ich machen da die Schulleitung Beschwerden ja grundsätzlich zurückweist soll ich damit an die ADD wenden? Und nochmal dürfte so ein Paragraph überhaupt in der Hausordnung stehen das man nicht trinken darf?

Gruß Abdulklapstuhl

trinken, Schule, Hausordnung, Lehrer, schulgesetz
„Rauswurf“ aus Gymnasium (11.Kl.) nach 2 Jahren Krankheit!

Heute wurde meinem 19-jährigen kranken Sohn von seiner Schule (Gymnasium) angeraten, sich zum Ende dieses Schuljahres selbst von der Schule abzumelden (Originaltext Schule: „Das sieht besser aus, als wenn wir dich rausschmeißen“), weil der Schuldirektor beschlossen hat „bei uns geht es hier für dich nicht weiter!“ Zur Vorgeschichte: Der Schüler war 17 Jahre alt und in der 11. Klasse eines nieders. Gymnasiums, als er im Herbst 2010 an einer mittelschweren Depression erkrankte. Er befindet sich seitdem in Behandlung bei div. Ärzten, Neurologen und Psychologen. Die Erkrankung besserte sich gegen Ende der (ersten) 11. Klasse. Wir beantragten bei der Schule eine Wiederholung der Jahrgangsstufe aufgrund von Krankheit gem. §3 (1), Satz 4 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe ohne Anrechnung auf die Verweildauer, die uns auch genehmigt wurde. Im Sommer 2011 begann der inzw. 18jährige Schüler zum 2. Mal die 11. Kl. und erst sah ja auch alles noch ganz gut aus. Im Winter bekam er dann einen starken Rückfall, er brachte noch das erste Halbjahr zu Ende, bevor dann wieder nichts mehr ging. Der Schulbesuch war wieder über Wochen und Monate nicht möglich. Inzwischen hat sich gesundheitlich vieles verbessert. Er macht wieder Aufbautraining und eine Reha von der Krankenkasse ist auch bewilligt. Ok, ich gebe zu, dass der Schulbesuch von ihm doch etwas vernachlässigt wurde. Es ist für ihn sehr schwer zu ertragen, dass er als früher guter Schüler schon wieder ein Schuljahr aufgrund seiner Erkrankung verliert und ich als Mutter hatte nach 1,5 Jahren Kampf gegen die Depression und die Antriebsschwäche auch nicht mehr die Kraft ihn jeden Morgen in die Schule zu jagen. Wir haben uns aber immer darum gekümmert, dass der Schule die nötigen ärztlichen Bescheinigungen vorliegen. Er fehlte nicht unentschuldigt. Mein Sohn hat seinen Arzt sogar von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, damit die Schule genau Bescheid weiß und seine schwierige Erkrankung besser verstehen kann. In dem heutigen Gespräch wurde klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass die Schule ihn nicht mehr haben will, weil

  1. mit Ende des Schuljahres 2011/2012 seine 12jährige Schulpflicht endet,
  2. angeblich die Verweildauer in der Oberstufe sonst überschritten wird,
  3. er bereits einen Schulabschluss hat (Erw. Sek. I, das wäre dann sein Abgangszeugnis), und
  4. der Direktor beschlossen hat, dass es an dieser Schule nach den Sommerferien für meinen Sohn nicht mehr weiter geht und, falls er sich nicht abmeldet, eben rausgeschmissen wird.

Ich habe mich bereits mit dem niedersächsischen Schulgesetz beschäftigt. Fakt ist: Es gibt eine maximale Verweildauer in der Oberstufe (Kl. 11 und 12) von 3 Jahren und die Schulpflicht meines Sohnes endet im Sommer. Ein Jahr Wiederholung ohne Anrechnung auf die Verweildauer haben wir bereits erhalten.

Können die das mit einem jungen (erkrankten) Menschen machen? Welche Rechte hat er als Schüler? Bitte helft uns!

Liebe, Krankheit, Eltern, Gymnasium, schulgesetz, Verantwortung, rausschmiss
FSJ mit 16 abbrechen was nun?

Guten Tag Ich bin 16 Jahre alt und mache zurzeit ein FSJ im Krankenhaus Mein Problem ist das ich diesen abbrechen will da es mir keinen Spaß macht ich den ganzen Tag nur blöd angemacht werde und von meinen 8 Stunden Arbeitszeit am Tag wenn es hoch kommt gerade einemmal 3-4 Stunden wirklich am arbeiten bin und die restliche Zeit nur rumsitze. Das habe ich mir wirklich anders vorgestellt. Für mich gibt es keinen Grund mehr dieses FSJ ab zu solvieren. Am 01.02.2016 habe ich ein halbes Jahr rum und für micht steht jetzt schon fest das ich dieses FSJ kein ganzes Jahr machen werde (ich habe es mir gründlich überlegt eigentlich wollte ich schon nach 4 Monaten abbrechen aber ich dachte mir 2 Monate halte ich noch durch, da ein FSJ nach 6 Monaten auch schon anerkannt wird.) Ich würde lieber in dem nächsten Halbjahr etwas arbeiten womit ich mir eventuell meinen Führerschein finanzieren kann da ich diesen sobald ich 18 bin unbedingt für meine Ausbildung brauche. Es ist mir auch egal was ich arbeite zur not geh ich auch putzen oder so damit habe ich kein Problem aber ich sehe es einfach nicht ein wo zu arbeiten wo ich nur blöd angemacht werde den größten Teil der Zeit am nichtsmachen bin und dafür 1,80€ die Stunde bekomme. Ich komm mir dann immer so blöd vor weil ich mir denke ich könnte in dieser Zeit auch etwas viel sinnvolleres machen. Jetzt ist da noch das Problem mit der Schulpflicht ich bin noch keine 18 Jahre alt ich werde nächsten Monat 17 ich hab von mehreren Leuten gehört das ich das FSJ nicht abbrechen könne wegen der Schulpflicht andererseits hat ein Freund von mir damals nach der 10 Klasse ein Jahr garnichts gemacht und war auch noch keine 18 Jahre das Resultat daraus war das er kein Kindergeld bekommen hat. Was könnte mir passieren wenn ich es jetzt nach einem halben Jahr abbreche? Bitte versucht mich nicht davon abzuhalten ich habe meine Entscheidung getroffen und ein Ziel vor Augen. Im schlimmsten Falle werde ich wohl ab aller spätesten März für ein halbes Jahr zu einer Freundin nach Österreich ziehen um der Schulpflicht zu entgehen. Ich bitte euch wirklich mir nur hilfreiche Antworten zu geben und mich nicht von meiner Entscheidung abzuhalten denn die ist bereits getroffen.

Ps. Ich komme aus Baden Württemberg

MfG

Gesetz, Freiwilliges Soziales Jahr, minderjährig, schulgesetz, Schulpflicht
''nicht beurteilbar'' note im zeugnis!?

hallo, ich gehe momentan in die 7. klasse eines gymnasiums in österreich (11.kl. in deutschland) und habe 1 mal pro woche islamunterricht in der schule. im 2. halbjahr hatte ich eine operation und konnte 2 wochen nicht in die schule kommen, es folgten viele krankenhaus- und arztbesuche. jetzt ist es so wir hatten im 2. halbjahr um die 12 stunden islamunterricht (hätten ja doppelt so viele sein müssen, doch der lehrer war sehr oft nicht da); von denen ich 5 oder 6 mal nicht da war wegen oben genannten gründen. mein klassenvorstand weiß das auch und ich hab für jedes mal dass ich im unterricht gefehlt habe bestätigungen vom krankenhaus mitgebracht.

nun will der islamlehrer davon nichts wissen und gibt mir im zeugnis ''nicht beurteilbar'' ( schlechter als ne 5..) weil ich so oft gefehlt habe. meine mutter hat schon bei dem angerufen und es erklärt doch er lässt nciht mit sich sprechen. außerdem sind mehrere leute im GANZEN schuljahr KEIN EINZIGES mal in den islamunterricht gekommen und hatten im halbjahreszeugnis die note 2 (!).

ich finde dass das eine frechheit ist, der lehrer hat mir (und noch ein paar anderen, die wirklich immer geschwänzt haben) vor vor 2 wochen eine benachrichtigung auf der schulhomepage (wo sowieso nie jemand reinschaut) geschickt mit dem ''prüfungsstoff'' (IM UNTERRICHT HABEN WIR NIE WIRKLICH STOFF GEMACHT; NUR GEREDET ODER SONST WAS! übrigens kam er immer 10-15 min zu spät.) mit sachen die ich noch nie gehört hab, sind mehrere seiten und die ''prüfung'' soll morgen stattfinden (!) da am montag notenschluss ist. nachdem er das abgeschickt hat hatten wir noch 1 mal unterricht und da hat er NICHTS DAVON erwähnt, wir sind durch zufall daraufgekommen. er hat uns mündlich nichts von einer prüfung gesagt.

Außerdem: wir schreiben in dem fach keine tests oder so, aber alle anderen bekommen eine 1. keine ahnung wie der sich die noten zusammenstellt!

was soll ich jetzt machen, DARF der lehrer das eigentlich? ich wurde immer entschuldigt und es ist ungerecht dass die anderen ne 2 bekommen haben im 1. halbjahr. es ist auch unrealistisch dass ich mehrere seiten mit stoff, den ich nie gehört hab, auf morgen können soll. bitte helft mir ich bin verzweifelt.

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