Wenn bei mir jetzt LRS festgestellt wird, kann ich dann 1.Halbjahr Note anfechten?
Man hat ja Wiederspruchsrecht ist er dann auch gültig? Obwohl wir schon fast im Mai sind?
3 Antworten
Widerspruch ist immer möglich, bringt aber nichts. Noten sind nur anfechtbar, wenn dadurch eine Schullaufbahnberechtigung erreicht werden könnte.
Du musst also nachweisen, dass Du wegen einer falschen Benotung eine Versetzung, einen Notendurchschnitt, der Dich zum Wechsel oder Aufstieg in einen anderen Bildungsgang berechtigt, verpasst hast.
Bri einer Halbjahresnote ist dies niemals der Fall.
Aufgrund der Schwäche habe ich schlechte Noten geschrieben auch dann nicht?
Nein. Der Nachteilsausgleich wird erst ab Antragstellung und nicht nachträglich gewährt.
Ja habe ich ja. Aber wie gesagt das wurde mir zum Nachteil ausgelegt.
Gewöhne dich an den Gedanken, dass man auch die Form wahren muss:
...erst ab Antragstellung und nicht nachträglich ...
Hast du eine Ausgleichsregelung vor (!) dem Halbjahreszeugnis beantragt und den LRS-Befund vorgelegt?
Nein, aber eine Schwäche seit der Grundschule habe ich
Besprich das doch mit Deinem Klassenlehrer. Der sollte das wissen.
Oha. Ist er nicht kooperativ? Dann ist er kein guter Lehrer. Dann frag den Direx.
Das muss bei der Schulleitung beantragt werden. Gespräche und Jammern helfen hier nicht. Zudem ist eine Bescheinigung dieser LRS vorzulegen.
Aufgrund der Schwäche habe ich schlechte Noten geschrieben auch dann nicht?