Wenn bei mir jetzt LRS festgestellt wird, kann ich dann 1.Halbjahr Note anfechten?

3 Antworten

Widerspruch ist immer möglich, bringt aber nichts. Noten sind nur anfechtbar, wenn dadurch eine Schullaufbahnberechtigung erreicht werden könnte.

Du musst also nachweisen, dass Du wegen einer falschen Benotung eine Versetzung, einen Notendurchschnitt, der Dich zum Wechsel oder Aufstieg in einen anderen Bildungsgang berechtigt, verpasst hast.

Bri einer Halbjahresnote ist dies niemals der Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
samsunggala6 
Fragesteller
 23.04.2020, 21:31

Aufgrund der Schwäche habe ich schlechte Noten geschrieben auch dann nicht?

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Nein. Der Nachteilsausgleich wird erst ab Antragstellung und nicht nachträglich gewährt.

samsunggala6 
Fragesteller
 23.04.2020, 21:08

Aufgrund der Schwäche habe ich schlechte Noten geschrieben auch dann nicht?

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samsunggala6 
Fragesteller
 23.04.2020, 21:28
@willi55

Ja habe ich ja. Aber wie gesagt das wurde mir zum Nachteil ausgelegt.

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willi55  23.04.2020, 21:31
@samsunggala6

Gewöhne dich an den Gedanken, dass man auch die Form wahren muss:

...erst ab Antragstellung und nicht nachträglich ...

Hast du eine Ausgleichsregelung vor (!) dem Halbjahreszeugnis beantragt und den LRS-Befund vorgelegt?

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samsunggala6 
Fragesteller
 23.04.2020, 21:31
@willi55

Nein, aber eine Schwäche seit der Grundschule habe ich

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Besprich das doch mit Deinem Klassenlehrer. Der sollte das wissen.

samsunggala6 
Fragesteller
 23.04.2020, 21:09

Wenn er kooperativ wäre, dann gerne.

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AriZona04  23.04.2020, 21:12
@samsunggala6

Oha. Ist er nicht kooperativ? Dann ist er kein guter Lehrer. Dann frag den Direx.

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willi55  23.04.2020, 21:24
@samsunggala6

Das muss bei der Schulleitung beantragt werden. Gespräche und Jammern helfen hier nicht. Zudem ist eine Bescheinigung dieser LRS vorzulegen.

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