Gibt es eine Informations - und Dokumentationspflicht der Lehrer bzgl unentschuldigter Fehlstunden?

5 Antworten

Lehrer müssen die Fehlstunden ins Klassenbuch eintragen. Behalten Sie immer die unterzeichneten Entschuldigungen und  bitten Sie die Lehrer um einen Vergleich mit  dem was Sie in der Hand haben und dem Klassenbuch. Sollten dann noch Stunden unentschuldigt sein, müssen Sie das mit Ihrer Tochter und den Lehrern klären. Lehrer  haben persönliche Sprechstunden. Ein Lehrer sollte eigentlich, wenn eine Schülerin 2-3 mal unentschudigt fehlte, die Eltern benachrichtigen. Erst recht,wenn sie minderjährig sind. In der Oberstufe ist das nicht mehr der Fall. Wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt und seinem Tutor keine Entschuldigung zeigt, dann dann der Fachlehrer ihm für die Stunde ein ungenügend geben.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 01.02.2016, 13:33

Wir haben einen sog "Organizer", eine Art Schülerkalender mit Kommentarseiten für Lehrer und Eltern und auch Seiten für Krankmeldungen. Diese sind in meinem Fall alle abgezeichnet worden, kein Hinweis, dass oder aus welchem Grund sie nicht anerkannt worden wären.

Insgesamt habe ich 60 von 61 Fehlstunden nachweislich entschuldigt und vom Lehrer gegen gezeichnet bekommen. 1 h hat meine Tochter vielleicht zu spät vorgelegt (Es handelte sich um ein "Früher-Gehen" wegen eiens nicht verlegbaren Termins beim Kieferorthopäden). Diese wurde nicht gegen gezeichnet.

Insgesamt soll meine Tochter von 61 h aber 14 h (das sind 2 volle schultage!) unentschuldigt gefehlt haben. Das kommt halt nicht hin. Ich muss davon ausgehen, dass die Entschuldigung nicht ins Klassenbuch eingetragen wurde.

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Zu Frage 1: Selbstverständlich müssen Lehrer jede Fehlstunde dokumentieren, dafür gibt es Klassenbücher bzw. Listen in den höheren Klassen, wie sollte denn der Lehrer sonst überhaupt auf die Anzahl der Fehlstunden kommen. Es ist ausgeschlossen eine Phantasiezahl auf dem Zeugnis anzugeben, die nicht belegbar ist - Du kannst selbstvertständlich ein Korrektur des Zeugnisses fordern.

Zu Frage 2: Der Lehrer muss nicht zwangsläufig die Eltern über jedes unentschuldigte Fehlen informieren; grundsätzlich müssen die Eltern erst ab dem zweiten Fehltag informiert werden, aber wenn ein Kind auffällig oft fehlt, ist die Schule natürlich angehalten, dem nachzugehen, spätestens an Elternsprechtagen muss das zur Sprache kommen.

Grundsätzlich sind das aber allgemein übliche Regeln und keine Gesetze, natürlich kann man sich beschweren und das Ganze bis zu einer Dienstaufsichtbeschwerde in die Höhe treiben, aber den Lehrer wird man dadurch nicht los und es vereinfacht die Situation auch nicht.

Ich würde an Deiner Stelle ausdrücklich darum bitten, Dich demnächst zu informieren, falls Deine Tochter fehlen sollte; das kann ein Lehrer nicht abschlagen

Dass es eine Frist gibt, bis zu der eine Entschuldigung vorlegt werden muss, ist üblich und auch nachvollziehbar, denn dass man als Lehrer ständig den immer wieder vergessenen Entschuldigungen nachlaufen muss, ist nicht im Sinne des Erfinders - ich kenne das noch aus meiner eigenen Schulzeit.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 01.02.2016, 13:34

In unserem Fall handelt es sich um 14 unentschuldigte Fehlstunden, das entspricht 2 vollen Schultagen.
Insgesamt habe ich nur 3 Einzelstunden entschuldigt, wegen eines Arzttermines bzw. wegen Unwohlseins und früherer Entlassung aus dem Unterricht.

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dandy100  01.02.2016, 13:38
@Kinderwerkstatt

Wie gesagt: Dafür gibt es Klassenbücher und dort muss es nachvollziehbar sein. Du hast auf alle Fälle das Recht, zu verlangen, Dir die entsprechenden Einträge zeigen zu lassen.

Es gibt logischerweise keine Begründung dafür, das zu verweigern

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1) Fehlstunden werden ins Klassenbuch eingetragen - da würde ich also Einsicht verlangen.
Stehen sie dort nicht, kann man sie auch nicht auf dem Zeugnis vermerken.

2) Ob eine regelrechte Pflicht besteht, weiß ich nicht. Das mag auch unterschiedlich geregelt sein, je nach Bundesland und nach Schule. Aber ich (NRW) kenne es so, dass sich die Klassenlehrer kümmern = hinterher telefonieren.

latricolore, UserMod Light  01.02.2016, 13:32

Wir Eltern tragen fleissig ein udn zeichnen ab

Dann wird's Zeit, dass ihr einen Elternabend einberuft oder auch, dass die Elternpflegschaftsvertreter ein Gespräch mit dem Rektor führen!

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Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 01.02.2016, 14:12
@latricolore, UserMod Light

Den soll es geben, allerdings zuerst als Elternstammtisch. Wir wollten rumfragen, wieviele Fälle von anzunehmender fehlerhafter Dokumentation es gibt. Blöderweise prüfen das ja längst nicht alle Eltern. Viele nehmen es ja einfach hin.

Da aber nun mit dem Einschalten des Jugendamtes "gedroht" wird, finde ich, sollte man ruhig mal anmerken, dass der Fehler nicht bei den Kindern (schwänzen) oder bei den Eltern (nicht entschuldigt) liegen muss, sondern eben auch die Dokumentation seitens der Lehrer zu prüfen wäre.

Zudem soll die Dokumentation nun auch noch ausgelagert werden, sprich, eine externe organisation ist für die Erfassung zuständig. Das sehe ich problematisch, da die Meldung der Fehlzeiten ja auch erst wieder an die Lehrer und über diese an die Organisation erfolgen muss. Eine unnötige verbürokratisierung, wie ich finde.

Ich frage mich wirklich, wie die Lehrer das früher geschafft haben! War bei mir nie so ein Häckmäck und auch meine Schule hatte ca. 1.000 Schüler. Trotzdem war immer alles nachvollziehbar.

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latricolore, UserMod Light  01.02.2016, 14:18
@Kinderwerkstatt

Zudem soll die Dokumentation nun auch noch ausgelagert werden, sprich,
eine externe organisation ist für die Erfassung zuständig.

Oha...
Ob das noch mit dem Datenschutz konform geht???
Da würde ich mich umgehend informieren!!

Um welches Bundesland geht es? Vielleicht findet man ja etwas dazu.

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Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 01.02.2016, 14:46
@latricolore, UserMod Light

NRW, ich finde aber nichts Konkretes dazu. Auch nicht, ob die Lehrer in bestimmten Fällen doch verpflichtet wären, mich zu informieren.

Ich finde, man muss mir die (erzieherische) Chance geben, auf mein Kind einwirken zu können bzw. zeitnah prüfen zu können, ob die unentschuldigten Fehlstunden korrekt sind. Wenn ich das erst auf dem Zeugnis sehe, fällt das schwer oder ist unmöglich.

An Datenschutz habe ich noch gar nicht gedacht......Ich will aber auch nicht die Querulantenmutter sein, es geht mir hier um objektive und korrekte Dokumentation. Und hier scheint beide snicht der Fall.

Wie ich schon sagte, die Musterschüler haben alle eigenartigerweise "0" unentschuldigte Fehlstunden....ein türkischer Junge hat insgesamt 140 (!) und so weiter.....

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latricolore, UserMod Light  01.02.2016, 15:05
@Kinderwerkstatt

Ich will aber auch nicht die Querulantenmutter sein

Das hat zwar damit überhaupt nichts zu tun, aber ich kann deine Befürchtung - vor allem in Hinblick auf die Situation deiner Tochter - verstehen.

Die Pläne deiner Schule - Jugendamt, externe Verwaltung - würden mich allerdings dazu bringen, aktiv zu werden.
Du könntest z.B. mal hier nachfragen:
http://www.lek-nrw.de/

Sie können dir dann zumindest sagen, an wen du dich wenden kannst, also wer für die Schulform deiner Tochter zuständig ist.

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Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 01.02.2016, 16:02
@latricolore, UserMod Light

Danke, werd ich mal versuchen. Vielleicht kann auch unsere Klassenpfelgschaftsvorsitzende da was machen, die hat glaube ich Kontakt zur Landeselternkonferenz.

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Hallo Kinderwerkstatt,
nachdem ich alle Kommentare und Antworten gelesen habe, einige Hinweise.
Du kannst googeln, wo du willst: Immer wird klar, dass Schulversäumnisse zu dokumentieren sind. Dazu dienen die Schülerversäumnislisten, in denen in Gitterlisten jedes einzelne, auch stundenweise Versäumnis einzutragen ist. Die Versäumnisliste ist vom Klassenlehrer zu führen und ist ein Dokument, das gegebenenfalls auch beeidet werden muss.

Verfahren, wie ich es aus Schulen kenne:
Wenn ein Schüler fehlt, steht im Feld ein Strich. Ist das Fehlen stundenweise, steht unter dem Strich eine Zahl. Wir das Kind termingerecht (innerhalb von zwei Tagen) mündlich oder schriftlich krankgemeldet, wird aus dem Strich ein K, handelt es sich um eine Beurlaubung, wird aus dem Strich ein b.

Ich weiß von einem Schulrat (Extremfall), der darauf bestand, dass bei anwesenden Schülern ein Punkt einzutragen sei, um zu dokumentieren, dass kontrolliert worden war. (Das halte ich dann für übertrieben. Der Mann hat sich dann auch den Spitznamen „Pünktchen-O….“ eigehandelt.)

Die Aufbewahrungsfrist für diese personenbezogenen Daten beträgt 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem diese die Schule … - die jeweilige Schulform verlassen haben.

Was die Weigerung der Lehrkraft angeht, die Meldung abzuzeichnen: Richtige Frist siehe Schulordnung:

(Zitat ASchO NW): § 9
Schulversäumnis
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule spätestens am zweiten Unterrichtstag.
(2) Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.

Wenn du nach allem im Recht bist, kannst du gestuft – also jeweils steigern, wenn was nicht Erfolg hat - vorgehen (und zwar jeweils schriftlich und mit Zweitschrift an den Klassenpflegschaftsvorsitzenden!):
-  Antrag auf Neuausstellung des Zeugnisses an die Schulleitung
-   Beschwerde gegen das Zeugnis bei der Schulleitung
 – Ankündigung einer Dienstaufsichtsbeschwerde
 – Durchführung einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Hinweise:
- Auf schriftliche Eingaben muss man auch schriftlich mit Begründung antworten.
- Einsicht in die Versäumnisliste ist nicht möglich, da du sonst auch die Daten der anderen Schüler sehen würdest.

An unserer Schule (Sachsen, Gym) werden fehlende Schüler im Klassenbuch eingetragen.

Weiterhin müssen Lehrer eigentlich bis 9.00 im Sekretariat fragen ob entsprechender Schüler telephonisch entschuldigt wurde (macht aber kaum jemand).

Da das HJ-Zeugnis ja eigentlich nur eine Hj-information ist, ist das gewissermaßen die Information über Fehlstunden.

Um ihr Problem zu klären schlage ich vor , sie verlangen Einsicht ins Klassenbuch, meiner Meinung nach haben sie das Recht zu erfahren, wann ihre Tochter fehlte. Notfalls einfach folgendermaßen argumentieren: Ihnen sind keine unentschuldigten Fehlstunden bekannt, daher müssen sie dem als verantwortungsbewusster Elternteil wissen was da vor sich geht.

Viel Glück dabei

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 01.02.2016, 13:27

Die Eltern sind an unserer Schule angehalten, auf Krankmeldungen per telefon oder per Email zu verzichten. angeblich wegen der hohen Arbeitsbelastung im Sekretariat.

Seit August 2015 wurden sog Organizer eingeführt, wo die Kinder z. B. ihre Klassenarbeitstermine, ihre Hausaufgaben, langzeitaufgaben etc eintragen. Aber es gibt eben auch die Kommentarseiten der Lehrer an Eltern und umgekehrt. Für Krankmeldungen gibt es wiederum extra-Seiten.

Dieses Medium erscheint sinnvoll, funktioniert offenbar aber nicht. Jedenfalls klappt es nur eisneitigt. Wir Eltern tragen fleissig ein udn zeichnen ab, die Lehrer hingegen "vernachlässigen" diese Abmachung. Siehe Fehlstunden.

Nun droht auch noch ein Rundschreiben der Schulleitung mit dem Einschalten des Jugendamtes, wenn die (un)entschuldigten Fehlzeiten weiter hin so hoch bleiben. Dagegen wehre ich mich, denn es kann ja nicht sein, dass das Jugendamt eingeschaltet wird, aufgrund einer fehlerhaften oder schlampigen Dokumentation seitens der Klassenlehrer.

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Mimir99  01.02.2016, 13:30
@Kinderwerkstatt

So oder so es muss irgendwo in einem Klassenbuch stehen. Verlangen sie Einsicht, dann klärt sich das. Und sprechen sie am besten mit der Elternvertretung zwecks einer Beschwerde über Schlampereien seitens der Lehrer, zumindest was die Organizer betrifft.

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