Darf der Lehrer zusätzlichen Nachmittagsunterricht machen (kochen)?
Wir fahren bald mit der Klasse auf Klassenfahrt. Da diese Selbstverpflegung beinhaltet, meinte mein Lehrer, wir treffen uns am Donnerstag Nachmittag ( 7 + 8 Stunde), wo wir normalerweise keinen Unterricht, also Schulschluss hätten, in der Schulküche und kochen im Klassenverband, damit wir nicht unvorbereitet an die Selbstverpflegung herangehen. An sich ein gutes Angebot, doch der Lehrer möchte daraus Pflicht"unterricht" machen. D. h. es soll laut seiner Aussage eine Anwesenheitspflicht bestehen. Es ist weder Ersatz für andere Stunden, noch ist es ein Studientag etc. Einfach Nachmittags-Pflichkochen.
Meine Frage ist nun: Darf der Lehrer das so einfach machen und zusätzlichen Nachmittags"unterricht" mit Anwesenheitspflicht machen? Ich habe natürlich donnerstags nachmittags Besseres zu tun, als mit der Klasse zu kochen.
Mir wären rechtlich hinterlegte Antworten (am liebsten mit Paragraphen aus dem Schulgesetz etc.) ganz nett. Nicht einfach "der Lehrer darf alles"-Antworten.
Dankeschön
Hier ein paar zusätzliche Informationen, die vielleicht bei der Beantwortung wichtig sind: Bundesland Hessen, 10. Klasse, Kochen ist kein reguläres Unterrichtsfach, Stunden werden nicht ersetzt, Donnerstags normalerweise kein Nachmittagsunterricht, es wurde nur wenige Tage vorher angekündigt, keine Absprache oder Informationen an die Eltern.
5 Antworten
ciao ballerboy007,
Ohne irgenwelche Gesetze, Reglemente oder Schulordnungen mit den ganzen Paragraphen und Artikeln in Betracht zu ziehen, möchte ich Dir/Euch zu eurem engagierten und arbeitsfreudigen Lehrer gratulieren, welcher neben seinem Pensum noch Zeit investiert in Vorbereitung, Interesse und Information um Dir/Euch 2 Std. Kochen beizubringen. Sein Pensum an Zeit ist vesentlich länger als Deine/Eure 2 Stunden (ca. 10 bis 20 Stunden, das 5- bis 10-fache!)! Habe da meine Erfahrung, denn ich habe Koch gelernt. Hut ab und Gratulation zu so einem grossartigen und begeisterten Lehrer!
Des weitern möchte ich Dir/Euch mit meinen 64 Jahren zu bedenken geben, dass Du/Ihr nicht für Deinen/Euren Lehrer oder Deine/Eure Mitmenschen lernt, aber einzig und allein für Dich/Euch persönlich. Ich hoffe, dass Du/Ihr die Kochstunden geniessen werdet und Ihr euch nicht überwinden müsst das Gekochte zu verspeisen.
Alles Gute und Feuer unter den Kochtöpfen, und nochmals herzlichen Glückwunsch zu Eurem Lehrer.
Dein/Euer danyti
Freut euch doch lieber darüber, dass der Lehrer sich die Zeit nimmt und euch das Kochen beibringen will, damit ihr auf der Klassenfahrt mit der Selbstversorgung klar kommt, anstatt zu meckern, dass ihr zwei Stunden mehr in die Schule müßt. Zumal ich davon ausgehe, dass das mit der Schulleitung abgeklärt ist.
Ja, warum denn nicht. In Deutschland herrscht Schulpflicht, immer noch nicht kapiert?
Ich denke, dass deine Frage wohl verstanden wurde, aber der Wille, sie in deinem Sinne zu beantworten nicht vorhanden ist ...
Meine Meinung dazu: Freut euch, einen engagierten Lehrer zu haben, der 1. mit euch eine Klassenfahrt unternimmt (obwohl er mit Sicherheit auch Besseres zu tun hätte ...) und 2. dann noch um euer Wohlergehen besorgt ist und euch das Wissen vermitteln will, euch selbst zu versorgen.
Wäre ich euer Lehrer und ihr würdet euch weigern, an diesen beiden Kochstunden teilzunehmen, würde ich die Klassenfahrt absagen - basta!!
Sag einfach dass du andere Verpflichtung hast und das du die nicht absagen kannst. Wenn Erfinder einfach was ;D
Erst spielt ihr die Erwachsenen und wenn ihr dann am Nachmittag zum Unterricht kommen sollt. Dann wird auf einmal nach den Eltern gerufen und die sollen euch helfen. Da ihr anscheinend nicht kochen könnt und bevor ihr verhungert oder ins Krankenhaus eingeliefert werdet. Da ist doch ein Kochkurs das Richtige. Das ist doch in Ordnung.
Meine Frage war, ob er eine Pflicht aussprechen darf.