Gibt es eine mindest Bearbeitungszeit bei Stegreifaufgaben an bayerischen Realschulen?

2 Antworten

Ja klar. Es gibt in der Schulordnung lediglich eine Zeitobergrenze (20 Minuten).

Wenn die Stegreifaufgabe einen geringeren Umfang hat, kann die Bearbeitungszeit natürlich auch entsprechend geringer sein. Wichtig ist, dass die Zeit für einen durchschnittlichen Schüler angemessen ist.

Ja, das ist erlaubt. Falls es dich tröstet: Alle aus deiner Klasse hatten genauso wenig Zeit und entsprechend werden die Erwartungen eures Lehrers sein. Er nimmt sicher nicht an, dass ihr Ergebnisse von drei Stunden Arbeit liefert.