Jugendstrafrecht – die meistgelesenen Beiträge

Anzeige wegen Beleidigung?

Ich soll bei einem fußballspiel auf eine mauer geklettert die an einen parkplatz angrenzte auf welchem polizeiwagen standen. Ich soll dort mehrmals "Bullenschweine" gerufen haben in richtung der wagen und der darin befindlichen beamten. Ich bin zuvor noch nie polizeilich aufgefallen und ich habe nur ein minijob wo ich vllt. 200 euro im monat verdiene also im prinzip kein netto einkommen. Zum tatzeitpunkt war ich 17 jahre alt und bin jetzt 18 außerdem stande ich auch zum tatzeitpunkt unter leichtem alkohol einfluss. Ich gehe noch zur schule. Meine frage ist jetzt was ich für eine strafe zu erwarten habe wenn ich mich auf ein einstellen des verfahrens gegen eine geldauflage einlasse und ob ich mich dazu äußern sollte. Des weiteren muss ich zwigend dann auf die festgelegte strafe einlassen wenn ich mich einverstanden damit gebe das das ermittlungsverfahren gegen eine geldauflage eingestellt wird oder kann man wenn diese zu hoch ausfällt auch nicht anehmen und es zu einem prozess kommen lassen? Oder ist es sogar am warscheinlichsten das das verfahren einfach so eingestellt wird? Ich habe schon post bekommen das ich mich dazu äussern solle vor zwei tagen.

Ich weiss das es eine komplett bescheuerte aktion war ist mir schon klar hier hab ich einfach nur gerade die fakten vorgelegt. Es war auch garnicht meine intention wirklich jemanden zu beleidigen ich wollte mich da irgendwie beweisen vor den leuten (wieso auch immer :/) und wusste auch garnicht das dort beamte waren im wagen. Ich halte das nicht hoch und schäme mich auch ordentlich für diese aktion sollte jetzt nicht so rüberkommen also wäre ich damit oke.

Polizei, Recht, Anzeige, Beleidigung, Jugendstrafrecht

Karriere bei der Bundeswehr trotz Verurteilungen?

Bei mir wurde vor einer Woche eine Hausdurchsuchung durchgeführt, da ich verdächtigt wurde, vor 2 Jahren (da war ich 14), Kinderpornografie verschickt zu haben. (Erinnere mich nicht sowas je getan zu haben). Die haben jetzt 4 Geräte von mir mitgenommen. 2 Mobiltelefone, ein PC und ein Laptop.

Der Punkt ist dass auf einem der Geräte Nudes von meiner Ex sind. Unser Alter lag 2 Jahre auseinander als wir zusammen waren. Zum Zeitpunkt unserer Beziehung war sie 13 Jahre alt und ich 15 Jahre alt. Das heißt, ich habe aktuell als 16jähriger Jugendlicher, Nudes von einer 14jährigen (damals 13jährigen) auf meinem Handy dass wahrscheinlich gerade durchleuchtet wird. Es ist noch nicht mal zu einer Anklage gekommen aber ich weiß jetzt schon dass ich verurteilt werde, juristisch betrachtet bin ich der Besitzverschaffung (da ich sie nach nudes gefragt hab) der Kinderpornografie eben schuldig.

Meine Frage wäre ob ich trotz Verurteilung bei der Bundeswehr (genauer gesagt beim KSK) angenommen werde, ich bin körperlich in Topform, ich ernähre mich gesund abgesehen vom Red Bull Konsum, ich wurde zuvor noch nie wegen irgendwas verurteilt. Ist meine Zukunft schon verwirkt? Kann ich irgendwas tun? Beten? Versuchen ans Handy zu kommen und es zu zerstören? Irgendwas? Ich war ich noch nie so unsicher und verzweifelt zugleich. Immerhin wird meine Zukunft wegen einem Verdacht auf eine Straftat die ich mit 14 begangen haben soll (*der sich nicht mal bestätigen wird*) ins Klo getrieben und zu den anderen Extrementen runtergespült.

Ich bitte nur um Antworten auf die Fragen, kein "such dir was anderes als Beruf...". Für mich kommt nichts anderes in Frage. Danke im vorraus für die Antworten.

Bundeswehr, Jugendstrafrecht, Militär, Soldat, Zukunftsangst

Was passiert wenn bei Gericht (Strafverfahren) der Einzug von Wertersatz angeordnet wird, aber nichts zu holen ist?

Eine Bekannte wurde nach Jugendstrafrecht wegen Betrug verurteilt. Neben Sozialstunden wurde noch der Einzug von Wertersatz (ca. 800€) angeordnet. Bei den Sozialstunden hat sie eine Frist bekommen, bis zu welchem Zeitpunkt sie sie abzuleisten hat. Sonst steht dabei nur, dass der einzug von Wertersatz angeordnet wird (ohne zeitliche Befristung).

Nun ist es aber so, dass meine Bekannte mittellos ist und nur monatlich von ein paar Euro 'Taschengeld' leben muss. Geldeingang am Konto hat sie nicht. Außerdem hat Sie schon ein P-Konto, da sie hoch verschuldet ist und schon einige Titel/Vollstreckungebescheide gegen sie vorliegen.

Im Internet war nur zu finden, dass ein Vermögensarrest angeordnet werden könnte. Das heißt, dass das Vermögen eingezogen und sozusagen unter Arrest gestellt bzw. beschlagnahmt werden kann. Meine Bekannte hat aber nichts was beschlagnahmt werden könnte. Wo anders war gestanden, dass die Schulden nach 3 Jahren einfach getilgt werden wenn die Betroffene mittellos ist.

Meine Bekannte hat nur die Information bekommen, dass sie maximal 4 Wochen in Arrest genommen werden kann, insofern sie die Sozialstunden nicht ableistet.

Was ist jetzt mit dem Wertersatz den sie nicht zahlen kann?

Arbeit, Geld, Schulden, Recht, Freundin, Gesundheit und Medizin, Jugendstrafrecht, Konto, Soziales, sozialstunden, Strafe, Einzug, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Wäre körperliche Züchtigung wie in Singapur eine gute Maßnahme im Kampf gegen Gewaltverbrecher und Clans?

In Singapur werden Straftäter bis zu 20-mal mit einem Rohrstock ("Rotan"), unter medizinischer Aufsicht, geschlagen. Singapur hat eine der niedrigsten Kriminalitätsraten weltweit und die meisten - vor allem viele ehemalige Verbrecher, die gezüchtigt wurden - befürworten dieses Strafmaß. Die Prügelstrafe wird vor allem für Raub, Vandalismus, Landfriedensbruch und sittenwidriges Verhalten verhängt.

Ich persönlich würde die Prügelstrafe vor allem im Jugendstrafrecht und für junge Erwachsene vorsehen. Sie würde unter der Aufsicht eines Arztes mit einem standardisierten Rohrstock erfolgen, welcher vor der Strafe desinfiziert und nach dieser sofort zerstört wird. Als Vollstrecker könnten sich z.B. Kampfsportler oder Bundeswehrsanitäter eignen, die natürlich zuvor einen entsprechenden Kurs absolvieren müssen.

Ich sehe folgende Vorteile:

  • Die Prügelstrafe tut allen gleich weh, während Geldstrafen für Reiche unbedeutender sind.
  • Sofern sie nicht mit einem langen Gefängnisaufenthalt verbunden ist, kann die Prügelstrafe viel schneller vollzogen werden, sodass der Bestrafte schneller dem Arbeitsmarkt zugeführt werden kann und nicht lange ausfällt.
  • Das bedeutet auch, dass der Steuerzahler weniger Kost und Logis bezahlen muss. Im Idealfall, wenn die Strafe sofort nach der Verurteilung vollstreckt wird, müssen nur zwei ärztliche Untersuchungen (eine davor, um festzustellen, ob die Strafe gesundheitlich zumutbar ist und eine danach, um die Wunden zu behandeln) und die Vollstreckung selbst bezahlt werden.
  • In manchen Milieus gehört Gewalt zum Alltag; während Gefängnisaufenthalte da als unbedeutend oder sogar als Ehrung abgetan werden, ist eine Prügelstrafe nicht nur eine Ehrenstrafe, sondern spricht den Kriminellen in seiner Sprache (Gewalt) an.
  • Kriminelle können unter bestimmten Umständen vor die Wahl gestellt werden, ob sie z.B. 6 Monate im Gefängnis verbringen und 20 Stockhiebe erhalten oder 2 Jahre ohne Prügelstrafe einsitzen wollen.
  • Vor allem Gewaltverbrecher erfahren so, wie es ist, geschlagen zu werden und sich nicht wehren zu können und nehmen somit am Schmerz des Opfers teil
  • Bei jüngeren Straftätern und Kindern kann die Prügelstrafe gezielt als Konditionierungswerkzeug verwendet werden - wer Drogen oder Straftaten mit Schmerz assoziiert, weil er dafür oft verprügelt wurde, wird von ihnen Abstand nehmen.
  • Die Prügelstrafe kann durch eine Maschine automatisiert werden.

Was ist Eure Meinung dazu?

Polizei, Politik, Jugendstrafrecht, Justiz, Kriminalität, Strafrecht, Züchtigung, Prügelstrafe, Verbrechensbekämpfung

Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

Polizei, Anwalt, Führerschein, Kosten, Aufbauseminar, Blitzer, Jugendstrafrecht, Moped, Polizeikontrolle, Roller, Strafe, Strafrecht, BF17

Hausfriedensbruch, welche Strafe droht Jugendlichen?

Hallo ihr Lieben,

Gestern hatte ich ein Fotoshooting, zusammen mit meiner besten Freundin. Wir hatten unseren Fotografen dabei und seinen Assistenten. Seit einer Ewigkeit träume ich davon Model zu werden und nun habe ich meinen Start gesehen... Was man nicht alles dafür riskiert. Ich habe noch nie eine Anzeige bekommen, geschweigedenn was schlimmes angestellt, da ich normalerweise echt ein kleiner Schisser bin. Naja, jedenfalls sind wir zu einem alten Krankenhaus gefahren, hier war alles abgesperrt, dort waren auch Schilder, wo drauf stand "Akute Lebensgefahr, betreten verboten", blablabla, das übliche eben.. Die Fenster und Türen waren bei einem Gebäude komplett mit Holz zugemacht, die Tür war jedoch aufgebrochen... Wie das so ist, sind wir natürlich da rein und haben da unsere Bilder gemacht. Nach ca. 2 Stunden kam die Polizei, nun bekommen wir alle eine Anzeige wegen Hausfriedenbruch. Eine Ausrede wie "Wir wussten das nicht" ist in dem Fall ja leider nicht möglich. Absolut naive Aktion, aber was tut man nicht alles... Nun meine Frage: Ich werde in zwei Monaten 18 Jahre alt, habe noch keine Anzeige bisher und nun würde mich interessieren welche Strafe mir droht.. bei meiner Freundin gilt das Gleiche wie bei mir, nur unsere Fotografen sind schon über 21 Jahre alt.

Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt und mich schonmal einigermaßen darauf vorbereiten kann.

PS: Bitte keine "Supermuttis" mit "wie dumm du doch bist", etc. Ich weiß selber, was das für 'ne Sch*iß Aktion war.

Danke schonmal im vorraus!

Polizei, Gesetz, Hausfriedensbruch, Jugendstrafrecht, Strafe