Warum beantragt die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsverlängerung?
Vor ca. einem Monat wurde jemand in offener Bewährung vom Jugendgericht in Bayern wegen Unterschlagung rechtskräftig zu einem Sozialtrainingswochenende verurteilt.
Diese Verurteilung wurde von einem anderem Richter erteilt als dem der für die Bewährung zuständig ist und er hat die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einbeziehung und Verlängerung der offenen Bewährung abgelehnt, da er sie wohl nicht für nötig hielt im Angesicht des Sachverhalt.
Das hat der Staatsanwaltschaft anscheinend gar nicht geschmeckt, denn nun hat diese beim für die offene Bewährung zuständigem Richter nachträglich zur Rechtskräftigen Verurteilung eine Bewährungsverlängerung von 6 Monaten beantragt.
Wieso darf sie das und mit welcher Begründung?
Ist es wahrscheinlich dass der Antrag durchkommt?
1 Antwort
Ganz allgemein:
begeht jemand innerhalb der Bewährungszeit eine weitere Straftat, so hat dieser "Jemand" wohl den Sinn einer Bewährung nicht begriffen;
das Verfahren richtet sich dann nach § 56f StGB, eines besonderen Antrages der Staatsanwaltschaft bedarf es nicht;
das Gericht kann die Bewährung widerrufen oder - wenn es dem Verurteilten nochmal eine Chance geben will - die Bewährungszeit angemessen verlängern;
die Entscheidung darüber trifft der Richter aus dem ersten Verfahren für sein Verfahren;
Die Staatsanwaltschaft ist die Strafvollstreckungsbehörde und kann in diesem Rahmen den Antrag auf Widerruf oder Verlängerung stellen,
Auf der Ladung zur Anhörung des besagtem Jemand wurde explizit erwähnt dass die Staatsanwaltschaft dass beantragt hat.
Vielen Dank für die Antwort.