Kinderpornografie-Rechtsfrage? Bilder von sich selbst?
mal angenommen ein Kind (sagen wir mal 12 Jahre) hat ein Handy und macht damit "pornografische" Bilder von sich selber, also so in der Richtung dass sie als Kinderpornografie zählen
dann kann es doch mit diesen machen was es will, da es noch keine 14 ist
wenn dieses Kind jetzt 14 wird, macht es sich dann strafbar wenn es diese Bilder (von ihm selber) besitzt und wie ist es wenn es diese verschickt?
wie sieht es da rechtlich aus wenn es mit 12 Bilder von einem anderen Kind bekommt und es dann 14 wird?
PS. ich bin weder 12,14 sondern 22, in einer glücklichen Beziehung mit einer 20-jährigen,und stelle diese Frage rein aus Neugier