Vor ca. einem Monat wurde jemand in offener Bewährung vom Jugendgericht in Bayern wegen Unterschlagung rechtskräftig zu einem Sozialtrainingswochenende verurteilt.
Diese Verurteilung wurde von einem anderem Richter erteilt als dem der für die Bewährung zuständig ist und er hat die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einbeziehung und Verlängerung der offenen Bewährung abgelehnt, da er sie wohl nicht für nötig hielt im Angesicht des Sachverhalt.
Das hat der Staatsanwaltschaft anscheinend gar nicht geschmeckt, denn nun hat diese beim für die offene Bewährung zuständigem Richter nachträglich zur Rechtskräftigen Verurteilung eine Bewährungsverlängerung von 6 Monaten beantragt.
Wieso darf sie das und mit welcher Begründung?
Ist es wahrscheinlich dass der Antrag durchkommt?