Jugendstrafrecht mit 22 Jahren?

3 Antworten

Im Alter von 18-21 kann das Gericht entscheiden, noch Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn die Reife eines Erwachsenen noch nicht gegeben ist. Mit 22 besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Übrigens gibt es keinen Straftatbestand der Beamtenbeleidigung. Es gibt nur die Beleidigung (§ 185 StGB).

Das hängt von seiner Reife, seinem Entwicklungsstand ab. Beides ist möglich.

Es zählt das Alter zum Tatzeitpunkt. War er 22 wird er nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt.