Jugendstrafrecht mit 22 Jahren?
Hallo,
unzwar war ich vor 1-2 Jahren wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht.
Ich war zum Tatzeitpunkt 20 und kam vor ein Jungendgericht.
Und die Strafe war selbst für mich persönlich ziemlich Mild.
60 Sozialstunden in einem Gemeinnützigen Verein.
Nun ist ein Freund von mir genau so dumm gewesen und hat wie ich auch 2 Polizisten beleidigt und wurde angezeigt.
Er ist jetzt 22 Jahre alt und wohnt noch zuhause.
Frage ist jetzt ob er wie ich vor ein Jugendgericht kommt oder in ein Erwachsenengericht kommt.
Mit 22 zählt man ja als erwachsen.
Da er aber noch Zuhause lebt und allgemein nicht den Reifezustand eines erwachsenen hat, frage ich mich halt ob das eine Rolle spielen würde oder nicht.
3 Antworten
Im Alter von 18-21 kann das Gericht entscheiden, noch Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn die Reife eines Erwachsenen noch nicht gegeben ist. Mit 22 besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Übrigens gibt es keinen Straftatbestand der Beamtenbeleidigung. Es gibt nur die Beleidigung (§ 185 StGB).
Das hängt von seiner Reife, seinem Entwicklungsstand ab. Beides ist möglich.
Es zählt das Alter zum Tatzeitpunkt. War er 22 wird er nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt.