Strafen bei denen Erziehungsmaßnahmen verhängt werden?

1 Antwort

Rein theoretisch kann im Jugendrecht für jede Straftat (nur) eine Erziehungsmaßregel verhängt werden, da es im Jugendrecht keine Mindeststrafen gibt.

Einen "Straftatenkatalog" wie Du ihn Dir wohl vorstellst, gibt es so nicht. Es kommt für die "Strafe" (Erziehungsmaßregeln sind keine "Strafen" im rechtlichen Sinne) auf viel mehr an, als nur auf die reine Straftat, sondern z.B. darauf ob der Angeklagte bereits strafrechtlich vorbelastet ist, ob das Gericht sog. "schädliche Neigungen" feststellt usw.

Beispiele für Taten, in denen ein Ersttäter mit nicht mehr als einer Erziehungsmaßregel zu rechnen hat wären z.B.

(Einfache) Körperverletzung (§ 223 StGB)

(Einfacher) Diebstahl (§ 242 StGB)

Kleineres Drogendelikt, das nicht einstellungsfähig nach § 31a BtmG ist

usw.

...wobei es in der Praxis auch durchaus signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt.

Für manche Taten, für die es in z.B. Berlin oder Niedersachsen noch eine Erziehungsmaßregel gibt, gibt es in z.B. Bayern, Sachsen oder Baden-Württemberg auch schon mal das "Zuchtmittel" Jugendarrest.