25 Jahre und ab 22 Uhr Zuhause?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Beides 53%
Falsch 42%
Richtig 5%

16 Antworten

Falsch

Es ist zwar das haus, oder die wohnung deiner Eltern und sie machen die Regeln. aber mit 25 sollte man eigendlich länger als bis 22.00 Uhr ausgehen dürfen. der einzige Grund den ich hier sehe ist, ggf. eine Ruhestörung. aber dafür gibts die Lösung, dass du eben leise zu sein hast, wenn du heim kommst.

lg, Nicki

Beides

naja du wohnst bei ihnen, sie machen die hausregeln aka bettruhen etc. Wenn sie gerne schlafen wollen können sie das sagen. Sonst ergäbe es keinen sinn, zumal du ja über 18 bist. Aber wenndich das stört zieh um. Du bist alt genug.

Moin AppliEd,

mit der Vollendung des 18ten Lebensjahres, bist DU Erwachsen! Wenn Deine Eltern sagen: "Du bist um 22Uhr zu Hause!" Kannst Du sagen: "Ich komme nach Hause wenn es MIR passt!" Rein theoretisch! Denn(!!!) Du wohnst ja anscheinend bei Deinen Eltern! Und somit gesehen haben DIE das Hausrecht! ABER(!!!) Als Volljähriger kannst DU solange wegbleiben, wie es DIR passt! Dahaben Deine Eltern KEIN(!!) Mitsprache recht!!! Ausgenommen...Aus welchen Gründen auch immer, da Du NICHT Vollgeschäftsfähig bist! Also vom Gericht entmündigt bist und bestimmte Rechte/Pflichten Deinen Eltern übertragen wurden. Wen dies der Fall sein sollte, so ist Dein Alter irrelevant, denn dann gilt einzig und allein der Spruch des Richters! Ich denke, das Widerspruch möglich ist, aber(!) nicht o ganz einfach!

Beispiel: Wenn Deine Eltern Dir verbieten, das Du um 4 Uhr in der Früh Deine Anlage voll aufdrehst, dann hast Du Dich daran zuhalten! Wenn Deine Eltern Dir verbieten, das Du ne Freundin für ein Schäferstündchen über Nacht bei Dir unterbringst (Klartext: Du hast ne Freundin/Bekannte, mit der Du vögelst und die bleibt bis zum nächsten morgen!) Dann ist dies Deine Sache und Deine Eltern sollen dann mal versuchen einen Strick für Dich daraus zu drehen!!!

Deine Eltern können auch versuchen Dich entmündigen zulassen. Das bedeutet in dem Falle, egal ob Su 25 oder 45 oder 70 bist, das Deine Eltern dennoch (auf richterlichen Beschluss) die Rechte und Pflichten über dich haben, als wenn Du 12 wärt UND Du gleichzeitig ebenfalls die Rechte und Pflichten eines 12 Jährigen hast (Egal, ob Du 12 oder 30 oder 65 Jahre alt bist), weil es vom Gericht so entschieden wurde!!!

Ergo: Du bist entmündigt und somit NICHT mehr Voll Geschäftsfähig! Theoretisch dürftest Du Dir noch nicht mal einen Lutscher kaufen, WENN Deine Gesetzliche Betreuerin dies verbietet!

Wenn Du Volljährig bist, keine Betreuern hast, dann kannst Du von zu Hause weggehen und wiederkommen wie es DIR gefällt, WEIL Du vom Gesetz her auf der gleichen Ebenen stehst, wie Dein Vater und Deine Mutter! Deren Rechte sind auch Deine Rechte! Du bist mit Deinen Eltern ebenbürtig, auf einer Höhe des Gesetzes! Ausgenommen, was Immobilien betrifft! Immobilien darfst Du vom Gesetzt her erst mit 21 Jahren erwerben!

Wenn Deine Eltern sagen: "Um 21Uhr biste aber zuhause!" Dann kannst Du sagen: "Ich bin Volljährig, ich bin zu Hause, wenn ich zu Hause bin. Das habt ihr NICHT zu bestimmen!" Ende der Diskussion!*gg

Beides

Hallo! Auch wenn das überzogen ist - für Eltern bleibt man oft für immer Kind.

Aber sicherlich werde sie auch Deine Rechte akzeptieren

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende. 

Beides

Ganz ehrlich,... habt ihr mal mit einander gesprochen? Warum möchten sie das? Sie können dir rechtlich gar nichts vorschreiben, solange du mündig bist. Gibt es einen Grund, dass deine Eltern weiterhin dein gesetzliches Vormund sind? Dann dürfen sie`s, denn sie übernehmen die Verantwortung für dich. Also wenn es dich stört, gehe ins Gespräch und übernimm Eigenverantwortung wenn du mit etwas unzufrieden bist. Wird schon, wenn du ihnen deutlich machst was du willst und was dir wichtig ist und das du es schaffst dich an Absprachen zu halten etc. Und vorallem solltest du in Entscheidungen die dich betreffen auch mit einbezogen werden.