Ab wann Jugendarrest?

3 Antworten

Das mit den Beispielen ist schwierig. In den meisten Fällen gibt es Jugendarrest wenn man schon sehr viele kleinere Straftaten begangen hat und Maßnahmen wie Sozialstunden zu keiner Besserung geführt haben. Teilweise kann das auch bei schwereren, einmaligen Straftaten drohen, wobei es dann auch oft eher schon eine Jugendstrafe gibt. Zudem kann das regional, von Stadt zu Stadt oder Bundesland zu Bundesland auch sehr unterschiedlich ausfallen, wann ein Richter Jugendarrest für angemessen hält.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alles klar, vielen Dank. Dann dürfte das für mich noch ganz gut ausgehen, da ich nicht vorbestraft bin oder sowas.

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@Skaaz

Bei kleineren Erststraftaten kommt es fast immer zu Sozialstunden.

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Also wegen ein "bisschen Mist" kommst Du garantiert nicht in den Jugendarrest; wann das überhaupt passiert, kann man sowieso nicht allgemein beantworten, denn es kommt immer auf die Umstände an.

Wenn Jugendliche eine Straftat begehen, bietet das Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine Reihe von Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Meistens werden ambulante Maßnahmen verhängt, wie Arbeitsstunden oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen.

Der Jugendarrest als eine Möglichkeit des Freiheitsentzugs wird immer dann verhängt, „... wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat“(§ 13JGG).

Dabei soll dieser dann pädagogisch ausgerichtet sein, um den Jugendlichen bei der Bewältigung seiner schwierigen Lebensumstände zu unterstützen.

Du siehst also, dass immer individuell entschieden wird und Dir hier niemand vorhersagen sagen, was in Deinen Fall als angemessene Maßnahme in Frage kommt.

Ja, dass es keine genaue Prognose gibt, ist mir klar. Dachte, es gibt vllt ein paar Fälle, als quasi "Musterbeispiel"

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