Kann man mit einer Jugendstrafe noch zur der Bundeswehr?
Kann man mit einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht (20 sozialstunden und innerhalb von 6 Monaten 2 Urinproben ohne Gerichtskosten oder Geldstrafe) wegen Handel von geringen Mengen btm noch zur Bundeswehr? Weiß nicht ob es eine Rolle spielt aber bin kurz vor der Gesellenprüfung einer Berufsausbildung.
Einfach normal antworten bitte und keine Verurteilungen abgeben danke.
2 Antworten
Es ist ratsam, sich direkt bei einem Karriereberater der Bundeswehr zu informieren. Dort kannst du genauere Auskünfte darüber erhalten, wie sich die Verurteilung auf deine Bewerbung auswirken könnte. Dabei kommt es auch darauf an, welche Laufbahn du einschlagen möchtest (z.B. Mannschaften, Unteroffiziere oder Offiziere).
Im Führungszeugnis wird nichts drinnen stehen. Allerdings bleibt der Eintrag im Zentralregister für 5 Jahre stehen.
https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593
Die Bundeswehr sollte keinen Zugriff auf das Zentralregister haben. Allerdings kann es immer passieren dass der Vorfall rauskommt und die Bundeswehr dir dann einen Strick daraus dreht dass du es verschwiegen hast. Im Moment werden aber Soldaten eher gesucht, d.h. wenn du die erforderliche Qualifikation mit bringst solltest du dich durchaus bewerben.
Tatsächlich ist die Verurteilung schon 5 Jahre her.