Kann man mit einer Jugendstrafe noch zur der Bundeswehr?

2 Antworten

Es ist ratsam, sich direkt bei einem Karriereberater der Bundeswehr zu informieren. Dort kannst du genauere Auskünfte darüber erhalten, wie sich die Verurteilung auf deine Bewerbung auswirken könnte. Dabei kommt es auch darauf an, welche Laufbahn du einschlagen möchtest (z.B. Mannschaften, Unteroffiziere oder Offiziere).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Führungszeugnis wird nichts drinnen stehen. Allerdings bleibt der Eintrag im Zentralregister für 5 Jahre stehen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/erweitertes-Fuehrungszeugnis-Sozialstunden-wegen-drei-Anzeigen-1-Gerichtsverfahren--f364637.html

https://www.juraforum.de/news/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange_247593

Die Bundeswehr sollte keinen Zugriff auf das Zentralregister haben. Allerdings kann es immer passieren dass der Vorfall rauskommt und die Bundeswehr dir dann einen Strick daraus dreht dass du es verschwiegen hast. Im Moment werden aber Soldaten eher gesucht, d.h. wenn du die erforderliche Qualifikation mit bringst solltest du dich durchaus bewerben.


Matt824 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 11:31

Tatsächlich ist die Verurteilung schon 5 Jahre her.

DerRoll  23.10.2024, 12:04
@Matt824

Dann ist sie vermutlich auch aus dem Zentralregister raus, zur Sicherheit kannst du aber einen Auszug beantragen. Das schützt übrigens trotzdem nicht davor dass das irgendwann in deiner Bundeswehrkarriere heraus kommt.