Exmatrikulation – die meistgelesenen Beiträge

Finde keine Wohnung zum Semesterbeginn?

Hallo, mein Studium beginnt in einem Monat und ich hab Probleme, eine Wohnung zu finden und ich glaub, es wird darauf hinauslaufen, dass ich ohne Wohnung dastehen werde. Der Weg von mir aus bis zu meiner Hochschule würde 2h betragen und es wäre auch zu teuer für mich, jeden Tag hin und her zu fahren. Studentenwohnheime sind übrigens alle voll, die Wartezeit soll 6 Monate sein. Ich hab versucht, eine Wohnung so zu finden, aber die wollen alle eine Bürgschaft von den Eltern, aber meine Eltern können nicht für mich bürgen, weil sie finanziell nicht in der Lage dazu sind. Selbst private Studentenwohnheime, die noch Plätze haben, wollen eine Bürgschaft. Außerdem ist mein Bafög immer noch in Bearbeitung und ich weiß gar nicht, was ich machen soll, wenn das Bafög nicht rechtzeitig ankommt. Die Stadt ist jetzt nicht so, dass da überall die Wohnungen voll sind, es liegt eher daran, dass ich als Mietperson nicht wirklich toll erscheine finanziell. Ich hab überlegt wegen einer WG, aber da weiß ich auch nicht, ob die mich nehmen würden, weil ich eigentlich nicht gerne rede und lieber meine Zeit für mich haben will, anstatt mit den Leuten da abzuhängen, aber in fast allen Anzeigen steht, dass sie keine Zweck WG haben wollen. Mein Freund hat mir vorgeschlagen, dass ich zur Not mich rausschreiben und dann zum Winter wieder einschreiben könnte, dann hätte ich mehr Zeit wegen der Wohnung und könnte eventuell auch das Bafög rechtzeitig erhalten. Geht das so problemlos, sich rausschreiben und dann für das gleiche Fach später wieder einschreiben? Eigentlich will ich das nicht, aber ich werd mein Studium nicht wirklich antreten können ohne Wohnung. Oder habt ihr vielleicht eine Idee, was ich sonst machen könnte? Ich werd so langsam echt verzweifelt.

Wohnung, Geld, BAföG, Student, Wohnungssuche, keine Zeit, Exmatrikulation, Immatrikulation

Kann ich eine automatische Zulassung wieder absagen?

Hallo dadraussen,

ich habe mich bei einer Uni beworben, hatte aber gar nicht die Intention angenommen zu werden, da ich jetzt einen anderen Weg gewählt habe. Mir wurde das geschrieben und ich weiss gerade nicht, wie ich das deuten soll.... bin ich jetzt schon immatrikuliert oder muss ich nach dem 09. (solange ist hochschulstart gesperrt) die zulassung ablehnen... oder wie ist das gemeint? Vielleicht hat da jemand ja eine aussagekräftige Antwort zu.

....wurde automatisch die Zulassung erteilt. Alle anderen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus und weitere Zulassungen sind nicht mehr möglich.

Wann und von wem Sie Ihren für die Immatrikulation erforderlichen Bescheid erhalten oder abrufen können, entnehmen Sie bitte unter dem Menüpunkt "Meine Bewerbungen" der Rubrik "Abgegebene Bewerbungen", Spalte "Status".

Bitte beachten Sie folgende Hinweise der Hochschule:

In frühestens 5 und spätestens 30 Minuten steht Ihnen für 14 Tage ab Zulassungsdatum die Online-Immatrikulation unter https://cat.fh-bielefeld.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie Ihre dort genannte persönliche Frist zur Einschreibung. Im Anschluss an die Online-Immatrikulation erhalten Sie den „Antrag auf Immatrikulation“ als PDF-Download. Diesem entnehmen Sie auf der letzten Seite, welche Unterlagen Sie anschließend per Post an die FH Bielefeld schicken müssen, damit die Einschreibung vorgenommen werden kann.

Der Zulassungsbescheid wird Ihnen hier im Portal von Hochschulstart bereitgestellt - je nach Zeitpunkt der Zulassung:

- Montags um 15 Uhr

- Donnerstags um 15 Uhr

Wenn Sie den Postversand gewählt haben, geht Ihnen der Bescheid entsprechend später per Post zu.

Bitte beachten Sie die aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Rahmenbedingungen der jeweiligen Hochschulstandorte, informieren Sie sich über ggfs. bestehende Impfmöglichkeiten an Ihrem Hochschulstandort und nutzen Sie bitte die Impfmöglichkeiten an Ihrem Wohnort.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Hochschulstart-Team

Ich habe ein wenig Angst dass ich jetzt automatisch immatrikuliert bin.... das soll auf keinen Fall sein.

Vielen dank für die Hilfe

Studium, Universität, Zulassung, Exmatrikulation, Immatrikulation, Ausbildung und Studium

Im 4. Semester noch keine Prüfung geschrieben/exmatrikulation?

Hallo zusammen,

vorab bitte ich keine Kommentare mit "selbst Schuld" oder etwas ähnlichem da zu lassen da ich wirklich um Hilfe bitten möchte und Rat brauche wo mir sonst keiner helfen kann. Daher hoffe ich hier einen netten Menschen zu finden.

Ich studiere seit April 2020 an einer Hochschule in Hessen BWL (Vollzeit). Habe auch bisher jeden Beitrag gezahlt sodass ich nun im 4. Semester bin. Aus verschiedenen Gründen sehe ich mich nicht als Student da ich so gut wie nichts dafür getan habe. Ich komme auch nicht zurecht mit wo was auf welcher Website von der Uni steht da ich auch keinen Fragen kann da ich niemanden in meinem Studium kenne und wenn ich versucht habe nachzufragen, bekam ich keine klaren Antworten und ich wollte diese "fremden" Mitstudenten nicht weiter belästigen und dumm rüberkommen.

Ich habe nun einen Punkt erreicht (4. Semester) wo ich beschlossen habe mein Studium durchziehen zu wollen. Ich weiß, sehr viel Zeit vergangen wie gesagt durch mehrere Gründe wie auch zum Beispiel ein monatelanger Krankenhaus Aufenthalt lief bei mir nicht alles glatt, auch Job mäßig krankheitsbedingt alles den Bach runter gegangen.

Auf der Seite der Hochschule, im Internet und auch bei dem Service Center der Hochschule habe ich keine klaren Antworten bekommen.

Bin ich zu spät? Hätte ich Prüfungen schreiben MÜSSEN um jetzt weiter zu studieren? Angaben zu diesen CPs und allem habe ich keine deswegen wende ich mich ja an euch. Ich habe echt sehr viel recherchiert und nachgefragt.

Ich bin mir natürlich auch dessen bewusst, dass ich sehr viel nachzuholen habe und länger brauche, ist ja klar. Ich hoffe jedoch man hat verstanden worum es mir geht. Denn wenn ich jetzt angenommen Kurse belege (wo ich auch Schwierigkeiten habe da ich wie gesagt während Corona anfing und alles Online lief und ich nicht ganz klar komme wo wie und was funktioniert) und mich dann für die Prüfungen anmelde sie schreibe und am ich erst am Ende gesagt bekomme, dass das alles nicht gewertet werden kann etc. macht das ja auch keinen Sinn.

Ich hoffe sehr dass mir jemand endlich helfen kann und bedanke mich im Voraus.

Studium, Schule, BWL, Semester, Exmatrikulation, Ausbildung und Studium

Täuschung exmatrikulation?

meine freundin hat in einer prüfung geschummelt und ich habe ihr die formlen für die aufgaben vorgegeben, jedoch wurde dies im fenster gespiegelt. Man sieht weder mich noch lösungen eben nur die formeln, da die klausur online war sind wir uns unsicher, ob es erkennbar ist, dass es nicht der laptop ist der sich spiegelt sondern ein anderer bildschirm. da wir die aufnahme nicht einsehen können die frage, ob sie gegen eine exmatrikulation vorgehen kann und die prüfung einfach wiederholen und ob ich wenn ich evtl. sage, dass es meine schuld war auch eine strafe bekomme oder es einfach verfällt

Anbei einmal die Prüfungsordnung falls dies hilft.

§ 12 Versäumnis; Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Verlängerung der Bearbeitungszeit

(3) Versucht der:die zu Prüfende, das Ergebnis seiner:ihrer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (im Folgenden einheitlich: Täuschung) zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Dies gilt auch, wenn die Täuschung nachträglich bekannt wird. Die Täuschung muss nicht vollendet sein, der Versuch genügt. Eine Täuschung in diesem Sinne liegt bei schriftlichen Prüfungen insbesondere dann vor, wenn der:die zu Prüfende seine:ihre Arbeit – bei Gruppenarbeiten seinen:ihren gekennzeichneten Anteil der Arbeit – nicht selbstständig anfertigt oder andere als die angegebenen Quellen benutzt oder Textpassagen wörtlich oder sinngemäß übernimmt oder übersetzt, ohne die Quelle kenntlich zu machen (Plagiat). Bei der Erbringung von Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich keine Hilfsmittel verwendet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn für die Prüfungsleistung bestimmte Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Gesetzestexte, Formelsammlungen) ausdrücklich zugelassen wurden. Bereits der Besitz/das Mitführen eines generell geeigneten, unzulässigen Hilfsmittels (z. B. Spickzettel, Smartphone, sonstige internetfähige Hardware, PDFs), nicht erst deren Benutzung, gilt als Täuschungsversuch.

(4) Nach einer Täuschung kann der:die zu Prüfende von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Um den Prüfungsablauf nicht unnötigerweise zu stören, können der:die jeweilige Prüfer:in oder Aufsichtführende, die eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch feststellen, dem:der zu Prüfenden auch gestatten, die Prüfungsleistung unter dem Vorbehalt zu beenden, dass die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden kann. Die Gründe für die Feststellung sollen aktenkundig gemacht werden.

(5) Ein:e zu Prüfende:r, der:die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem:der jeweiligen Prüfer:in oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Die Gründe für den Ausschluss sollen aktenkundig gemacht werden.

(6) Wird eine Prüfungsleistung aufgrund dieses § 12 als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann der:die zu Prüfende auf Antrag verlangen, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach Mitteilung darüber, dass die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde, zu stellen und zu begründen.

(7) Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden. Diesbezüglich wird ergänzend auf § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Immatrikulationsordnung und auf § 63 Abs. 5 HG NRW hingewiesen; in letzterem heißt es: Ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt. ... Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden.“ Ein Täuschungsversuch ist schwerwiegend, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt. Maßgeblich sind für die Bewertung als schwerwiegend insbesondere die Erheblichkeit der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der „Spielregeln des Wettbewerbs“, das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen zu Prüfenden, die Eignung der Täuschungshandlung zur Beeinflussung des Prüfungsergebnisses und der Grad des Verschuldens. Ein mehrfacher Täuschungsversuch liegt auch dann vor, wenn die Täuschungshandlungen in verschiedenen Modulen, in verschiedenen Prüfungsarten oder auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt wurden oder im Sonstigen anders sind, wobei auch der zeitliche Abstand zwischen den Täuschungsversuchen berücksichtigt werden soll.

(8) Die Benennung konkreter Sanktionsmöglichkeiten in diesem Paragrafen schließt nicht aus, dass unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu weniger einschneidenden Differenzierungen gelangt.

Exmatrikulation, Täuschungsversuch

Studium nach 7. Semester abbrechen, Angst Studium gegen die Wand zu fahren?

Guten Abend zusammen :)

kurz zu mir: Ich studiere an einer FH Bachelor BWL und bin jetzt im 7. Semester (effektiv 6. Semester), aber bei mir hat sich das ganze wegen einem Auslandssemester verzögert. Eigentlich sollte ich normalerweise nach dem Semester mit dem Studium fertig sein - 7 Semester Regelstudiendauer.

Dieses Semester habe ich mit Schwerpunkt angefangen. Eigentlich brauche ich zwei, aber den anderen werde ich im nächsten Semester erst anfangen, weil ich auch noch 3 andere Klausuren nachholen muss und mir noch nicht sicher bin, welchen SP ich noch wählen soll. Also werde ich dadurch insgesamt erst im 9. Semester mit dem Studium fertig sein (wenn überhaupt).

Jedoch denke ich schon die ganze Zeit darüber nach, ob ich das Studium nicht einfach aufhören soll. Es macht überhaupt keinen Spaß mehr, der Schwerpunkt ist auch total komisch und anders als ich gedacht habe (glaube kaum dass ich den bestehe) und auch sonst nervt das Studium nur.

Ich habe zwar schon Ausbildung (Kaufmann für Bürokommunikation - nicht das Gelbe vom Ei :( .. Aber denkt ihr, wenn ich mich irgendwo bewerben würde, dass ich dann genommen werden würde, wenn ich jetzt zwei Semester vor Abschluss aufhören würde?

Jetzt habe ich zwar schon 7 Semester verbracht, aber ehrlich gesagt bezweifle ich dass ich das Studium auf die Reihe bekomme :(

Dann würde ich genau an der Stelle wieder stehen wie vor 3 Jahren ca, aber weiß nicht wie ich das Studium schaffen soll. Habe ich eigentlich mit dem Studieren angefangen, dass ich beruflich besser da stehe mit Bachelor. Mit einfacher Ausbildung war es schwierig für mich eine Arbeitsstelle zu finden und wenn dann waren sie sehr schlecht bezahlt.

Mit Geld ist aktuell auch so eine Sache. Habe im Moment kein Einkommen und wohne deshalb bei Eltern. Dieser Faktor kommt auch noch hinzu :/

Arbeit, Studium, Bewerbung, BWL, Fachhochschule, Klausur, Universität, Semester, Exmatrikulation

Wenn ich es beim 2. Versuch auch nicht schaffe?

Hi Leute,

ich habe krasse Angst, mein Studium (Dualer Bachelor Wirtschaftsinformatik) noch auf den letzten Meter zu verhauen! Kurz meine Story: Alle Klausuren erfolgreich bestanden, jedoch: Bachelorarbeit 1. Versuch nicht bestanden, 2. Versuch muss nach 12 Wochen am 30.11. abgegeben werden!

Problem: Ich komme nicht voran und schaffe es nicht. Ich habe die Literaturrecherche hinter mir aber beim Schreiben habe ich bisher nur 5 Seiten (60 müssens werden). Gründe warum es nicht lief: Da duales Studium, muss ich die Bachelorarbeit im Unternehmen geschrieben werden. Dort bin ich 41h pro Woche. Ich hasse das Unternehmen. Jeden morgen gehe ich dort mit absoluter Demotivation hin. Und mein Betreuer im Unternehmen hat Anfragen immer nur lapidar beantwortet. Deshalb habe ich auch auf den 30.11. gekündigt.

Ich habe weder viele Freunde noch eine Freundin, die mich emotional unterstützen könnte. Ich leide also unter naja nennen wir es Vereinsamung, die belastet mich enorm. Es gibt Tage, da sitze ich im Unternehmen und lese Literatur, aber im Geist kommt nix an. Völlig erschöpft und demotiviert komme ich daheim an und kann dort auch nicht mehr tun.

Die Angst, dass ich es nicht mehr schaffe, entkräftet mich täglich mehr und hat auch schon zu Schlafproblemen geführt. Ergo konnte ich den nächsten Tag wegen Übermüdung vergessen. Inzwischen bin ich mir sicher, in 3 Wochen 60 Seiten über Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz im gehassten Unternehmen, das wird nix mehr.

Was sicher kein Grund ist: Ich bin nicht blöd. Eigentlich kann ich wissenschaftlich und hochwertig schreiben, ich kann mir auch neue Dinge schnell erarbeiten.

Jedoch ist es so, dass ich diese Fähigkeiten irgendwie zumindest vorübergehend verloren habe. Die Frage jetzt: Was sollte ich am Besten machen? Soll ich mich exmatrikulieren, bevor die Arbeit eingereicht wurde? Welche Folgen hat das? Gibt es die Möglichkeit, sich mit diesen Problemen vom Arzt krankschreiben zu lassen (würde die Abgabefrist verlängern, ich wäre ab Dezember ja dann daheim -> sehr positiv)? Diese sind ja aber nicht sichtbar wie zb eine Erkältung, geht das dann überhaupt? Gibt es weitere Möglichkeiten?

Bitte keine Antworten wie "du schaffst das". Gehen wir bitte davon aus, ich schaffe es bis 30.11. nicht. Ich danke euch für jeden Tipp!!

Studium, Schule, Psychologie, Bachelor, Bachelorarbeit, Motivation, Psyche, Versagen, Exmatrikulation, Ausbildung und Studium

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit rechtzeitig einen Platz im Studentenwohnheim zu bekommen?

Ich melde mich dieses Jahr für das Wintersemester an einer Uni an. Man kann sich ab dem 01.06.24 einschreiben, das Semester beginnt am 01.10.24. Das Problem ist nur folgendes, die Uni ist 3 Stunden von mir entfernt, dementsprechend bin ich auf einen Wohnplatz angewiesen. Insofern ich das richtig verstanden habe, bekommt man nach dem anmelden und der Überweisung der Semestergebühr die Immatrikulationsbescheinigung. Damit kann man sich ja dann auf ein Wohnheimplatz bewerben. Da ich aber nicht die einzige Person bin die einen Platz benötigt bin ich jetzt doch etwas verunsichert. Ich würde mich natürlich so früh wie möglich um alles kümmern, aber die Plätze sind ja gering, habe ich also überhaupt eine Chance innerhalb dieser 4 Monate eine Zusage zu bekommen? Und wenn nein, was mache ich denn dann? Ich kann nicht jeden Tag 6 Stunden pendeln. Ich bekomme auch nur Bafög und Kindergeld, dementsprechend bin ich finanziell nicht all zu gut aufgestellt und bezweifle daher, dass ich mir eine normale Mietswohnung überhaupt leisten könnte. Mal abgesehen davon bin ich für Vermieter ja auch nicht wirklich ein interessanter Kunde.

Danke fürs durchlesen.

Bewerbung, Bachelor, BAföG, Hochschule, NC, Student, Universität, BAföG-Antrag, Exmatrikulation, Hochschulstart, Immatrikulation, Studentenwohnheim