Muss ich das BAföG-Amt Informieren wegen einer Exmatrikulation, selbst wenn ich kein BAföG mehr beziehe?
Ich bekomme für dieses Semester kein Bafög mehr, da ich kein Folgeantrag gestellt habe und ich habe bei zwei Prüfung nur noch einen letzten Versuch.
Falls ich also eine der Prüfungen nicht schaffen sollte, habe ich mich gefragt ob ich dem BAföG-Amt dann meine Exmatrikulation vorlegen muss oder eben nicht?
1 Antwort
Wenn du keinen Folgeantrag stellst und folglich kein Geld mehr bekommst, stoppt das Darlehen natürlich an der Stelle. Die Rückzahlung wird dann wie in jedem anderen Fall 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit fällig (egal wann der Abbruch ist). Du hättest also wahrscheinlich nichts zu befürchten. Sehe aber das Problem nicht dem Amt einfach kurz die Exmatrikulation zu schicken bzw. es denen mitzuteilen, wenn es soweit ist.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Fachinformatiker / Studium E-Commerce