Muss ich zu Prüfungen antreten wenn ich mich freiwillig exmatrikuliert habe (1. Semester)?
Hi,
Ich habe diesen Oktober mein 1. Studium im Bereich BWL begonnen und musste leider feststellen, dass es garnichts für mich ist.
Ich hab vor einigen Tagen meinen Antrag auf Exmatrikulation an meine Uni gestellt und warte jetzt auf die Bearbeitung.
Allerdings finden nächsten Monat unsere Prüfungen statt, und ich bin mir nicht sicher, ob ich diese nun dennoch mitschreiben muss oder nicht.
Im Juni des kommenden Jahres beginne ich ein Fernstudium zur Heilpädagogik und bin an der neuen Uni bereits akzeptiert. (Wir warten nur auf die Exmatrikulationsbescheinigung, bis ich vollständig immatrikuliert bin.)
Die Prüfungen die bei mir also anstehen würden haben ja nichts mit meinem neuem Studium zu tun… Ich bin mir aber dennich unsicher.
Danke für die Hilfe!
1 Antwort
In der Regel gibt es sowieso keine Pflicht Prüfungen zu schreiben. Du schreibst nur mit, wenn du dich extra dafür angemeldet hast. Wenn du das nicht hast, würdest du selbst ohne die Exmatrikulation keine Mitschreiben müssen.
In wenigen Ausnahmefällen gibt es automatische Anmeldungen. Dann müsste man sich extra abmelden, wenn man nicht mitschreiben will. Ansonsten würde man bei Nichtantritt mit null Punkten durch die Klausur fallen (was für dich egal wäre).
Wenn du vor den Prüfungen exmatrikuliert bist, spielt das alles keine Rolle. Zu welchen Zeitpunkt das der Fall ist, kommt auf deinen Antrag drauf an. Bei mir an der Uni muss man angeben, ob man sofort, zu einem bestimmten Datum oder zum Ablauf eines Semesters exmatrikuliert werden möchte.