Kann man den Bafög-Leistungsnachweis auch früher einreichen bei verlängerter Regelstudienzeit wegen Corona?
Durch Corona hat sich ja die Regelstudienzeit verlängert und häufig auch die Frist, wann der Leistungsnachweis fürs Bafög eingereicht werden muss. Normalerweise reicht man den ja nach dem 4. Semester ein.
Kann man den Leistungsnachweis trotzdem schon nach dem 4. Semester einreichen, wenn man genug Credits hat, oder geht das nicht?
Beziehungsweise, wenn man das macht, kann es dann sein, dass man dann zu der eigentlichen durch Corona späteren Frist nochmal einen Leistungsnachweis einreichen muss oder dass man dann aus Sicht des Bafög-Amtes nicht mehr die verlängerte Regelstudienzeit nutzen kann, weil man ja scheinbar bisher gut klargekommen ist?