Kann ich mich exmatrikulieren, während ich auf das Ergebnis meiner Bachelorarbeit warte?
Hallo,
ich werde dieses Jahr meinen Bachelor erlangen. Die Zusage zum Master habe ich bereits. Nun meine Frage:
Derzeit schreibe ich die Bachelorarbeit. Bis zum 30.10.2023 muss eine Exmatrikulation vorliegen, um den Masterplatz anzunehmen.
Auf der anderen Seite habe ich Zeit, die Bachelorurkunde bis zum 31.12.2023 nachzureichen. So die Universität.
Muss ich also vor dem 30.10.2023 das Ergebnis etc. alles haben, damit es zur Exmatrikulation kommt? Was wenn ich aber den Spielraum bis zum 31.12.2023 brauche? Und z.B. vor Ende des WS 2023/24, sprich vor dem 30.10.2023, die Bachelorarbeit eingereicht habe. Kann ich nach dem einreichen mich per Antrag selbst exmatrikulieren, ohne rechtzeitiges Ergebnis? Die Uni verlangt ja, dass ich eine Exmatrikulation vorweise.
Viele Grüße