Das Betreuungsrecht ist ĂŒbergriffig.
Das Betreuungsrecht ist ĂŒbergriffig. Jeder kann fĂŒr jeden beim Amtsgericht eine rechtliche Betreuung anregen, auch wenn die betroffene Person garnicht betreut werden will. Allein dass vor allem Personen aus dem sozialpĂ€dagogischen Bereich dies als âUnterstĂŒtzungâ deklarieren, ist pervers. Keiner hat eine Person fĂŒr die eine Betreuung angeregt wird gefragt, ob sie jemals unterstĂŒtzt werden will. Diese Personengruppen werden durch Zwangsgutachten geschickt und letzten Endes entscheidet ein Gericht ĂŒber eine Betreueranordnung. Wird ein Betreuer angeordnet und die betroffene Person lehnt dies ab, muss diese wieder durch ein Verfahren.
In der heutigen Zeit wird extrem oft ĂŒber Selbstbestimmung des Einzelnen geredet. Staat und Gesellschaft hat das Leben des BĂŒrgers nichts anzugehen. Jeder ist ab der VolljĂ€hrigkeit fĂŒr sich selber verantwortlich und muss mit den Folgen zurechtkommen. Trifft man die falschen Entscheidungen, hat man halt eben Pech gehabt.
Es wÀre an der Zeit, dass freiheitsliebende Juristen gegen das Betreuungsrecht vorgehen. Hinzu kommt die Politik, die mal dieses Thema angehen sollte. Besonders Parteien wie die FDP und die AfD propagieren ja gerne die Freiheit des Einzelnen.
Ich fĂŒge hinzu: Missbrauch wird mit dem Betreuungsrecht extrem viel betrieben. Daneben existieren Menschen, die dieses Recht als Machtinstrument gegenĂŒber andere Personen anwenden wollen. Dies kann in der Familie oder im sozialen Bereich sein.
WĂŒrde es nach mir gehen, gĂ€be es das Betreuungsrecht garnicht.