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Artikel bei Kleinanzeigen verkauft, funktioniert angeblich nicht, Käufer droht mit Anwalt. Rechtslage?

Hallo,

auch wenn ähnliche Fragen schon hundertfach gestellt worden sind, finde ich nicht die konkrete Antwort auf meinen Fall:

Ich habe über Kleinanzeigen eine Grafikkarte verkauft. Ich habe dem Käufer angeboten diese vor Ort zu testen, wenn er möchte (unter Zeugen). Er wollte nicht. Tatsächlich wollte er die Karte sogar ohne Umkarton transportieren. Das konnte nicht mal ich verstehen und fragte nach, ob er sich sicher ist. Er bejahte.

Nun schreibt er mir nach 8 Tagen, die Karte würde nicht funktionieren und unterstellt mir, ich hätte das mit absicht gemacht. Fakt: Die Karte hat bei mir funktioniert. Ich musste sogar umbau bedingt, die Karte mehrfach ein- und ausbauen (es fehlten Kabel etc) und sie hat bis zuletzt einwandfrei funktioniert. Kein Fehler nichts. Der Käufer droht nun direkt mit Anwalt (wer hätte es gedacht, wilkommen in Deutschland) und macht mir druck. Das meine Klausel "Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme." nur bedingt etwas bringt, habe ich nun schon rausgefunden.

Muss ich mir tatsächlich Sorgen machen (z.B. wenn er behauptet versteckter Mangel)? Ich habe meinerseits einen Anwalt kontaktiert, da wollte man aber alleine für das Erstgespräch 250€ haben. Da hoffe ich doch erstmal auf die schlauen Menschen hier :-)

Woher soll ich wissen, dass er nicht schon eine defekte Karte hatte und mir jetzt seine defekte andrehen will? Oder das er sie tatsächlich beim Transport beschädigt hat?

Internet, verkaufen, Betrug, Anwalt, Kaufvertrag, Gesetz, Kleinanzeigen, Verkauf

Wie viel kostet das und wie hoch sind meine Chancen in Widerruf zu gehen?

Ich habe von der Fahrerlaubnisbehörde einen Brief bekommen, nachdem am 30.7. mein Prüfauftrag nach einem Jahr abgelaufen ist. Das wusste ich schon vorher, jetzt heißt es allerdings groß im Titel:

Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Ihr Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Anhörung zur Versagung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Das wichtigste ist eigentlich der letzte Satz. Mir wird weiter vorgeworfen, dass man mir den abgelaufenen Prüfauftrag zurückgesendet hätte und ich nicht darauf reagiert hätte. Ich habe (wie vorherige Briefe auch, ich hatte z.B. eine Rechnung nie erhalten und den Rechnungsbetrag erst nach mehrmaligem Nachfragen erhalten) nie einen zurückgesendeten Prüfauftrag erhalten oder sowas.

Nun habe ich denen erstmal, da das auch vermutlich formfrei geschehen kann, eine E-Mail geschrieben in der ich in Widerspruch zur Versagung gehe, aber wie erfolgreich ist sowas etwa und wie teuer ist es, wenn der Widerspruch nicht wirkt?

Ich meine, die Versagung basiert ja im Prinzip auf der Unfähigkeit des Landratsamtes. Manches bekomme ich ja auch zugeschickt, aber eigentlich immer nur nach Aufforderung oder nachdem es durch die Hände eines Bürokraten musste.

Nur so: Die Anhörung bedeutet, dass ich entweder widerrufende Tatsachen vortrage oder eben die Versagung (in diesem Fall kostenfrei) in kauf nehme.

Amt, Bürokratie, Fahrerlaubnis, Fahrschule, fahrerlaubnisbehörde, Landratsamts