Habe einem Finanzamt in Baden-Württemberg einen Antrag auf Änderung der Grundsteuerfestsetzung übersandt, per Einschreiben Rückschein.
Nach zwei Monaten ohne Rückmeldung dort eine email nachgesandt und nochmals zwei Wochen später angerufen.
Nun die Mitteilung erhalten, dass bislang kein Antrag eingegangen ist.
Auch die email ist nicht eingegangen.
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Es geht um die Grundsteuer, weilche komplett unrichtig festgesetzt wurde.
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Obwohl eine dem Amt bekannte Mitarbeiterin den Eingang auf dem Einschreiben-Rückschein (per Fotonachweis) handschriftlich bestätigt hat - liegt dem Finanzamt - kein Antrag vor.
Auch der Erhalt der übersandten email wird negiert.
Frage:
Ist dies in Baden-Württemberg die gängige Praxis um Rechtseinsprüche anzuwehren und wie soll man bei solch subversiven Abwehr-Methoden der Ämter verhalten ?