Ich bin derzeit im Begriff, eine Wohnung zu kaufen und in diese Wohnung umzuziehen (Notartermin war schon, Schlüsselübergabe noch nicht). Unabhängig davon ist vor einiger Zeit mein Personalausweis abgelaufen und ich benötige zeitnah einen neuen. Mit seiner Beantragung bis zur Schlüsselübergabe zu warten dauert mir etwas zu lang. Gleichzeitig hätte ich ungern nochmal einen Perso mit meiner alten Anschrift, nur um die dann nach ein paar Wochen bei der Ummeldung gleich wieder überkleben zu müssen.
Daher meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes noch vor dem Einzug zu vollziehen? Ich finde nämlich im Bundesmeldegesetz nur eine Frist von maximal 14 Tagen nach Einzug, aber keine Angaben in die umgekehrte Richtung.
Es geht mir hier übrigens ausdrücklich nur um die rechtliche Zulässigkeit, nicht um die praktischen Probleme, die sich daraus ergeben (Post, die schon an die neue Adresse geht, während ich den Briefkastenschlüssel noch nicht habe, etc.).