Nachbarin Nr.1 klopft provozierend und laut an meine Wohnungstür. Egal, sie ist wieder betrunken.
Der Hausarzt verschreibt fehlerhafte Tabletten die sehr starke Kopfschmerzen verursachen. Der Tatbestand der Körperverletzung ist erfüllt. Die Kopfschmerzen verschwinden wieder. Also, nicht der Rede wert.
Das ist mein Hausarzt. Und sein Bruder hat ein Nachbar Nr.2. Der Nachbar Nr.2 hat eine Beziehung mit meiner Nachbarin Nr.3.
Mit wahnsinnigen Kopfschmerzen klopfe ich provozierend laut an die Wohnungstür der Nachbarin Nr.3. Ich gehe in meine Wohnung und rufe die Polizei. Der Nachbar Nr.2 klopft an meine Wohnungstür und sagt: „Lass meine Frau in Ruhe, sonst gibt es eine Naht.“ Ich sage: “Dann leg ich dich um.“ Die Polizei trifft ein und der Nachbar Nr.2 verschwindet.
Ich erhalte eine Strafanzeige wegen Bedrohung. Die Richterin fragt mich, haben sie gesagt: “Dann leg ich dich um?“ Ich sage: „Ja, weil Nachbar Nr.2 gesagt hat: „Lass meine Frau in Ruhe, sonst gibt es eine Naht.“
Die Richterin fragt Nachbar Nr.2: „Haben sie das gesagt?“ Nachbar Nr.2 reagiert mit Schweigen auf ihre Frage.
Die Richterin sagt: „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil.“ Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe verurteilt und gilt als vorbestraft.