Hat die Richterin richtig verurteilt wegen Bedrohung?

Ja, das Urteil ist richtig. 78%
Nein, das Urteil ist flasch. 22%

9 Stimmen

3 Antworten

Ja, das Urteil ist richtig.

Natürlich.

Ja, das Urteil ist richtig.

Aus meiner Sicht ja.

Du bist ja nicht im Kindergarten "der hat angefangen"

Du hast es gemacht, also musst du die Strafe akzeptieren

Ja, das Urteil ist richtig.

Du hast dich selbst belastet und die Tat zugegeben, dein Nachbar hat von seinem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht, und die Richterin muss nach Faktenlage urteilen. Und bei deinem Nachbarn gab es bis auf deine Aussage keine Beweise.


Blockbuster0912 
Beitragsersteller
 27.08.2025, 12:23

Ich wurde nicht belehrt.

Belehrungspflicht bei jeder ersten Vernehmung. Über das Aussageverweigerungsrecht ist der Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft, bei der ersten Vernehmung durch das Gericht nach Anklageerhebung in der Strafverhandlung zu belehren. Wird der Verdächtige nicht oder unzureichend belehrt, darf seine Aussage nicht verwertet und gegen ihn verwendet werden.

Drizzt1977  27.08.2025, 12:53
@Blockbuster0912
Ich wurde nicht belehrt.

Und das ist schlichtweg gelogen, bei einer Verhandlung vor Gericht. Somit kann man sich hier jeden weiteren Buchstaben (Pixel) sparen.