Ärger mit Nachbar, ab wann muss die Hausverwaltung reagieren?

5 Antworten

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die Türe wird meist nur einen Spalt geöffnet und mit dem Stopper befestigt. Wir anderen müssen dann an der Tür wie ein Ochse drücken, damit wir überhaupt in unsere Wohnungen kommen.

Hausverwaltung rein ins Handy und dann einfach immer anrufen wenn was ist.

Die Tür nicht mehr aufdrücken, sondern direkt die Hausverwaltung anrufen du kommst nicht ins Haus. Du bist nicht stark genug um die blockierte Tür zu öffnen, 2 - 3 und der Stopper wird wohl entfernt.

Unabhängig davon beim rausgehen immer den Türstopper raus wenn er gesetzt ist, du bist fremden Tieren nicht verpflichtet.

Hinterlässt die Katze im Treppenhaus, sämtliche Exkremente, kotzt ggf noch auf die Treppen,

Dokumentieren und Hausverwaltung anrufen, dass da wohl wieder mal eine Person ins Haus gemacht hat, die Katze gar nicht erwähnen, es ist nicht deine Aufgabe die konkrete Herkunft zu ermitteln.

Zum Kinderwagen, geht die Feuerpolizei durch kann diese dies abstrafen. Daher würde ich ihn weg räumen.

Wurde Nachbars Hund gebissen und geschüttelt, meiner Nachbarin die im EG wohnt wurde in den Finger gebissen, 

Sowas immer sofort anzeigen.

und die Hunde stürmen raus...

Auf Video aufnehmen. Der Behörde zusenden, die Dame hat ihre Tiere nicht unter Kontrolle. Ideal wäre wenn zu hören wäre dass sie diese zurück rufen soll und es entweder nicht tut oder es tut aber diese nicht hören.

Unabhängig davon, alles dokumentieren und immer sofort an die Hausverwaltung melden, irgendwann haben sie genug davon.

Zu

  • 1. den Türstopper kann man entfernen
  • 2. ist sicher etwas für die Hausverwaltung - Gegen Katzenhaare kann man den Kinderwagen mit einer Abdeckung schützen
  • 3. für den Hundebiss kann man eine Anzeige erstatten.

Hausverwaltung muss sich einschalten.

Anzeige erstatten.

Wenn es zu Beißvorfällen gekommen ist, ist das Ordnungsamt zuständig. Hab ihr diese Mängel denn SCHRIFTLICH der Hausverwaltung mitgeteilt? Dass die Katze den Flur beschmutzt, bedeutet dann natürlich eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch die Kündigung.

Probleme schriftlich erfassen und alle Nachbarn als Zeugen unterschreiben lassen. Das dann an die Hausverwaltung schicken. Die werden erst reagieren, wenn mehrere Nachbarn die Probleme bestätigen.