Ärger mit Nachbar, ab wann muss die Hausverwaltung reagieren?
Hallo zusammen,
Vorab erzähl ich mal worum es sich eig. dreht.
Ich wohne mit meiner 2,5 Jahre alten Tochter in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich eine Partei (Ein Paar mit 2 Hunden und Katze) so Empathie und Rücksichtslos gegenüber den Nachbarn benimmt, dass es schon zu einigen Vorfällen geführt hat.
So zu Punkt 1.
Steht ständig die Haustüre offen, damit sich die Katze raus und rein bewegen kann, die Türe wird meist nur einen Spalt geöffnet und mit dem Stopper befestigt. Wir anderen müssen dann an der Tür wie ein Ochse drücken, damit wir überhaupt in unsere Wohnungen kommen.
Punkt 2
Hinterlässt die Katze im Treppenhaus, sämtliche Exkremente, kotzt ggf noch auf die Treppen, so daß sich meine Tochter fast darein gesetzt hätte, als ich den Einkauf in die Taschen gepackt habe. Mein Kinderwagen ist ständig mit Haaren übersät, hatte die Nachbarin darauf angesprochen um evtl. Eine gute lösung für beide zufinden, die Antwort was ich darauf erhalten habe war, soll mein scheiß weg räumen dann geht ihre Katze auch nicht dahin...
Punkt 3
Wurde Nachbars Hund gebissen und geschüttelt, meiner Nachbarin die im EG wohnt wurde in den Finger gebissen, nach meiner Tochter wird geschnappt, geknurrt und Zähne gefletscht. Ich lasse meine Tochter schon gar nicht mehr die Treppen hoch und runter laufen, weil ich Angst habe die Nachbarin macht ihre Wohnungstür auf und die Hunde stürmen raus...
Es haben sich schon einige beschwert. So meine Frage ab wann ist die Hausverwaltung verpflichtet zu reagieren? Wohlgemerkt handelt sich es um die Volkswohnung.
Danke für eure Antworten
5 Antworten
die Türe wird meist nur einen Spalt geöffnet und mit dem Stopper befestigt. Wir anderen müssen dann an der Tür wie ein Ochse drücken, damit wir überhaupt in unsere Wohnungen kommen.
Hausverwaltung rein ins Handy und dann einfach immer anrufen wenn was ist.
Die Tür nicht mehr aufdrücken, sondern direkt die Hausverwaltung anrufen du kommst nicht ins Haus. Du bist nicht stark genug um die blockierte Tür zu öffnen, 2 - 3 und der Stopper wird wohl entfernt.
Unabhängig davon beim rausgehen immer den Türstopper raus wenn er gesetzt ist, du bist fremden Tieren nicht verpflichtet.
Hinterlässt die Katze im Treppenhaus, sämtliche Exkremente, kotzt ggf noch auf die Treppen,
Dokumentieren und Hausverwaltung anrufen, dass da wohl wieder mal eine Person ins Haus gemacht hat, die Katze gar nicht erwähnen, es ist nicht deine Aufgabe die konkrete Herkunft zu ermitteln.
Zum Kinderwagen, geht die Feuerpolizei durch kann diese dies abstrafen. Daher würde ich ihn weg räumen.
Wurde Nachbars Hund gebissen und geschüttelt, meiner Nachbarin die im EG wohnt wurde in den Finger gebissen,
Sowas immer sofort anzeigen.
und die Hunde stürmen raus...
Auf Video aufnehmen. Der Behörde zusenden, die Dame hat ihre Tiere nicht unter Kontrolle. Ideal wäre wenn zu hören wäre dass sie diese zurück rufen soll und es entweder nicht tut oder es tut aber diese nicht hören.
Unabhängig davon, alles dokumentieren und immer sofort an die Hausverwaltung melden, irgendwann haben sie genug davon.
Zu
- 1. den Türstopper kann man entfernen
- 2. ist sicher etwas für die Hausverwaltung - Gegen Katzenhaare kann man den Kinderwagen mit einer Abdeckung schützen
- 3. für den Hundebiss kann man eine Anzeige erstatten.
Hausverwaltung muss sich einschalten.
Anzeige erstatten.
Wenn es zu Beißvorfällen gekommen ist, ist das Ordnungsamt zuständig. Hab ihr diese Mängel denn SCHRIFTLICH der Hausverwaltung mitgeteilt? Dass die Katze den Flur beschmutzt, bedeutet dann natürlich eine Abmahnung und im Wiederholungsfall auch die Kündigung.
Probleme schriftlich erfassen und alle Nachbarn als Zeugen unterschreiben lassen. Das dann an die Hausverwaltung schicken. Die werden erst reagieren, wenn mehrere Nachbarn die Probleme bestätigen.