Ja, wir brauchen in Deutschland/Europa Migration, um unseren Fachkräftemangel zu bewältigen. Jedoch nicht in der Art und Weise wie sie hier und heute praktiziert wird. Viele Migranten gehen ins Ausland, um dort ihre monetäre Basis zu manifestieren und in den Heimatländern die Familie zu unterstützen. Deshalb sollten sie einen Sonderstatus haben, der es ihnen erlaubt internationale Erfahrungen in der Arbeitswelt zu erlangen, um in ihrem eigenen Land nach ihrer Rückkehr ein wertvolles Mitglied ihrer Gesellschaft zu sein.
So könnte der Sonderstatus aussehen, der uns hilft, den Mangel an Humankapital zu minimieren und gleichzeitig unsere Sozialsysteme entlastet.
- Migranten dürfen nur ins Land, wenn sie hier (Arbeitskraft) nachgefragt werden und einen befristeten Aufenthaltstitel (3 Jahre) erhalten haben. Hierbei ist es wichtig, dass sie neben dem Visum und Arbeitserlaubnisbescheinigung auch über einen Arbeitsvertrag verfügen. Sollten sie das Arbeitsverhältnis verlieren haben sie 6 Wochen Zeit ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, andernfalls müssen sie das Land wieder verlassen (ohne Ausnahmeregelung).
- Keinen Anspruch auf Sozialleistungen und staatliche Krankenversorgung
- Bei Integration (festes Arbeitsverhältnis) Verlängerung des Aufenthaltsrechts um weitere 3 Jahre revolvierend.
- Familiennachzug nur wenn der Migrant für die Familie (inkl. private Krankenversicherung) selbst aufkommt.
- Der Arbeitgeber muss eine private Krankenversicherung für seine Migranten abschließen und haftet für die Beitragszahlungen bis zum Arbeitsvertragsende.
- Der Lohn wird nur mit Einkommenssteuer belegt.
- Keine Rentenansprüche und somit keine Einzahlung in Renten-, oder Pflegeversicherung
- Eigene Firmengründungen sind erlaubt, bei Insolvenz besteht kein Bleiberecht mehr.
- Wer hier ohne Arbeit hier leben will, muss Minimum 250.000 € auf ein Bankkonto hinterlegen, welches nicht unterschritten werden darf. Lebensfinanzierung erfolgt aus eigenem Vermögen.
- Deutsche Staatsbürgerschaft ist, in der Regel nicht möglich.
- Unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung hängt vom Vermögen des Migranten ab und muss den Bezug von Sozialleistungen ausschließen.
Mit dieser Vorgehensweise würde Sozialmissbrauch ausgeschlossen, die Sozialsystem wären in der Lage sich zu erholen und zugleich, könnten viele Angebote am Arbeitsmarkt besetzt werden. Solange diese Menschen z.B. in Deutschland sind, haben sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie auch Menschen mit einem deutschen Pass. Beschränkt sind nur politische oder gesellschaftliche Mitbestimmungsrechte.