Müssen wir Erben nachträglich die Grund- und Hausgebühr nachzahlen? Erbstreit droht?

Hallo ihr Lieben,

ich hatte hier schon mal eine Frage gestellt und sehr hilfreiche Antworten erhalten.

Nun habe ich eine neue Frage zu dem Thema:

Unsere Familie (Vater, Mutter verstorben vor 14 Jahren und 4 Kinder) besitzt ein Haus, welches aktuell an Dritte verkauft wird. Unsere verstorbene Mutter besaß zu Lebzeiten die Hälfte des Hauses und der Erbschein bezogen auf den Hausverkauf sieht logischerweise dann so aus: Vater= 50 Prozent und Mutters 50 Prozent werden dann an den Vater und uns Geschwistern aufgeteilt.

Mein Bruder und mein Vater leben seit dem Tod unserer Mutter alleine im Haus, während die drei anderen Geschwister (inklusive mir) bereits seit langer Zeit ihre Miete selbst zahlen und teilweise in anderen Städten wohnen.

Unser Bruder, der seit 14 Jahren kostenlos im Haus wohnt und nicht arbeitet, aber den Hausverkauf steuert, weil er ja nun mal da wohnt, will nun unseren errechneten Anteil von 20000 auf 5000 drosseln, weil wir 14 Jahre nicht an der Grundgebühr und Hausgebühr, Strom Wasser etc. beteiligt waren, während wir aber selbst Miete zahlen mussten (gehen auf die 40 zu und leben natürlich unsere eigenen Leben). Ihr müsst wissen, dass unser Vater die Gebühren und anfallenden Kosten immer selbst zahlte, von unserer Geburt an.

Was noch wichtig wäre zu sagen, dass ich komplett auf meinen Anteil verzichten möchte, aber einfach für die zwei anderen Schwestern wissen möchte, ob unser Bruder das so machen kann.

Haus, Geld, Erbe, Erbstreit, Familienprobleme, Geschwister, Hausverkauf, Streit

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