Eigentümer von Gebäuden - neue Kosten(Gefahren) durch Asbest?

Hallo eine kleine Frage. Ich habe gehört das Eigentümer von immobilien zukünftig vor weiteren Schlamassel gestellt werden, die unsere Regierungen verbockt haben. Wir wir ja alle wissen wurde damals Asbest in nicht geringer Menge in allen möglichen Bereichen verbaut (und übrigens weiß man seit der Antike das das Zeug gefährlich ist ) : Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Fensterkitte, Farben etc. Die TRGS519 regelt hierzu einiges. Nun habe ich gehört das man wieder neue Kosten/Hürden auf Eigentümer von Immobilien umschlagen will und ich hätte gerne mal ein Update zur Richtigkeit. Soweit ist noch nix fix aber soweit ich gehört habe (und teilweise bereits jetzt aktiv):

  • Glaubt dein Mieter da ist Asbest in der Bude hast du die Pflicht diesen aufzuklären. Kannst du das nicht, machst du dich strafbar. Kannst du das nicht, hast du die Pflicht, entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Gutachter Asbest für ordentlich Geld). Das gilt auch dann, wenn dein Mieter meint in Eigenregie für eine Miet(!!!)wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Übrigens glaube ich auch, dass das grundsätzlich gilt, allein schon, da durch das Einschlagen eines Nagels in die Wand Fasern freigesetzt werden können. Außerdem kann der Mieter Mietminderung durchsetzen.
  • Verkaufst du deine Immobilie, musst du darauf aufmerksam machen, dass dort Asbest ist. Ist die Immobilie also vor 1993, besteht grundsätzlich diese Pflicht. Ich frage mich an dieser Stelle, ob das nicht als Info bereits ausreicht, denn es ist doch allgemein bekannt, dass früher Asbest verbaut wurde ?! Was meint ihr hierzu?
  • hinzukommen soll die grundsätzliche Pflicht Asbestfreiheit bescheinigen zu können , stimmt das? Das würde ja dann theoretisch auf alle Gebäude vor 93 zukommen. Alle Immobesitzer wären dann in den Arsch gekniffen :D

Die große Preisfrage:

Nebst allen diversen anderen Dingen, die man sich geühlt wöchentlich ausdenkt: Sind Eigentümer älterer Bestandsimmobilien / Handwerker in den Arsch gekniffen ? Ich glaube kaum, dass ein TRTGS519 Schein eines Handwerkers diesen automatisch zur Evaluierung von Asbestbuden befähigt (maximal wird es ihn etwas näher dahin bringen).

Haus, Gesundheit, Wohnung, bauen, Bau, Wand, Chemie, Immobilien, Renovierung, Asbest, Asbestsanierung, Baustoffe, Boden, Bodenbelag, Immobilienkauf, Putz, Asbestplatten
Müssen wir Erben nachträglich die Grund- und Hausgebühr nachzahlen? Erbstreit droht?

Hallo ihr Lieben,

ich hatte hier schon mal eine Frage gestellt und sehr hilfreiche Antworten erhalten.

Nun habe ich eine neue Frage zu dem Thema:

Unsere Familie (Vater, Mutter verstorben vor 14 Jahren und 4 Kinder) besitzt ein Haus, welches aktuell an Dritte verkauft wird. Unsere verstorbene Mutter besaß zu Lebzeiten die Hälfte des Hauses und der Erbschein bezogen auf den Hausverkauf sieht logischerweise dann so aus: Vater= 50 Prozent und Mutters 50 Prozent werden dann an den Vater und uns Geschwistern aufgeteilt.

Mein Bruder und mein Vater leben seit dem Tod unserer Mutter alleine im Haus, während die drei anderen Geschwister (inklusive mir) bereits seit langer Zeit ihre Miete selbst zahlen und teilweise in anderen Städten wohnen.

Unser Bruder, der seit 14 Jahren kostenlos im Haus wohnt und nicht arbeitet, aber den Hausverkauf steuert, weil er ja nun mal da wohnt, will nun unseren errechneten Anteil von 20000 auf 5000 drosseln, weil wir 14 Jahre nicht an der Grundgebühr und Hausgebühr, Strom Wasser etc. beteiligt waren, während wir aber selbst Miete zahlen mussten (gehen auf die 40 zu und leben natürlich unsere eigenen Leben). Ihr müsst wissen, dass unser Vater die Gebühren und anfallenden Kosten immer selbst zahlte, von unserer Geburt an.

Was noch wichtig wäre zu sagen, dass ich komplett auf meinen Anteil verzichten möchte, aber einfach für die zwei anderen Schwestern wissen möchte, ob unser Bruder das so machen kann.

Haus, Geld, Erbe, Erbstreit, Familienprobleme, Geschwister, Hausverkauf, Streit

Meistgelesene Fragen zum Thema Haus