Hallo. Hier ein sehr spezieller Fall:
Mein Lebensgefährte (u. a. ehrenamtlicher Feuerwehrmann, zu 100% in Elternzeit) und ich (u. a. hauptberuflich Feuerwehrfrau, 100% berufstätig) haben eine 1-jährige Tochter.
Bei meinem Lebensgefährten steht demnächst ein notwendiger Lehrgang an der staatlichen Feuerwehrschule an, da er im Ehrenamt eine Funktion übernommen hat, die eben diesen Lehrgang erfordert.
Da ich in Vollzeit im 24-Stunden-Schichtdienst arbeite kollidiert der Lehrgang mit meiner Arbeit und ich muss zuhause bleiben um unser Kind zu betreuen.
Dem Lehrgangsteilnehmer steht nach den in Bayern gültigen „Gesetzen“ Verdienstausfall zu. Er würde also bezahlt von seiner Arbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber fordert im Nachgang Lohnersatz vom Träger der Feuerwehr (Gemeinde).
Da er ja derzeit nicht arbeitet entfällt der Verdienstausfall.
Nur was ist jetzt mit mir?
Weiss vielleicht jemand ob ich ersatzweise meinen Verdienstausfall bei meinem Arbeitgeber ( —> der Gemeinde) geltend machen kann oder ob es vielleicht eine Art Kinderbetreuungsgeld für solche Fälle gibt?
Da es sich hier wohl wirklich um einen sehr speziellen Fall handelt, weiss hier im Betrieb natürlich niemand Bescheid.
Danke schon mal für die Rückmeldungen!