Was für Strafe bei Züchtigung?
Dieses Beispiel hat NICHTS mit meiner aktuellen Situation zu tun, es ist ein reines Gedankenspiel.
Körperstrafen etc. sind ja in §1631 BGB untersagt.
Das Beispiel: ein Vater versohlt seinen 15-jährigen Sohn als Strafe, mit Einverständnis des Sohns. Die Polizei bekommt es mit (steht z.B. am Küchenfenster oder so). Sie müsste doch dagegen vorgehen.
Kommt es dann (wenn der Sachverhalt bewiesen werden kann) automatisch zur Gerichtsverhandlung? Auch wenn der Sohn sagt, dass er einverstanden war mit der Strafe? Mit welchen Strafen ist ggf. Zu rechnen?
LG