Darf man als Eigentümer sein Haus warm sanieren?

10 Antworten

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Nein, das darf man nicht.

Brandstiftung, illegale Müllentsorgung, Umweltverschmutzung, ggfs. auch Gefährdung von Menschen (durch unkontrollierte Ausbreitung des Brandes und/oder Brandrauch) usw.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

brandstiftung, versicherungsbetrug, gefährdung usw. usw. da kommt einiges zusammen.

aber ganz ausgeschlossen ist das auch nicht.

für den film das glaszimmer, der gerade in den kinos war wurde der alte backofen in der nachbarschaft völlig legal abgefackelt. wir standen mit der feuerwehr daneben, alles bestmöglich abgesichert. die filmfirma hat den schutt beseitigt. heut ist da wiese.

es gibt also wohl schon eine möglichkeit sich sowas genehmigen zu lassen. aber es wird ja leider nicht überall grad zufällig ein kriegsfilm gedreht.

Das wäre Strafbar.

§ 306a Strafgsetzbuch
Schwere Brandstiftung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,2.eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude oder3.eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen,
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete Sache in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört und dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.
(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Zu beachten ist zudem auch, dass bereits die sogenannte "Brandrede" zum Verlust des Feuerversicherungsschutzes führen kann.

Soviel zum "warmen Abriss".

Für eine im Grundbuch eingetragene Gläubigerin führt übrigens der Untergang des versicherten Objekts nicht unbedingt zum Forderungsausfall.

Nein, du darfst mit deinem Eigentum noch lange nicht alles machen, was Du möchtest, vor allem nicht, wenn Andere dadurch geschädigt werden können, oder sogar sollen.
Von warmer Sanierung spricht man, wenn man einen Brandunfall an einem Gebäude vortäuscht, oder ihn selber legt, um dann die Versicherung abzukassieren.
Auch darf man nicht einfach alles Material auf seinem Grundstück offen verbrennen. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes und nicht umweltbelastendes Material in kleinen Mengen, bei einem kompletten Haus quasi unmöglich. Und selbst das ist nur dort erlaubt, wo die Kommune das ausdrücklich zuläßt. In reinen Wohngebieten ist selbst das Verbrennen von Gartenabfällen untersagt.

Wie heisst es so schön im § 903 BGB?
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Ein Feuer, insbesondere wenn dabei Kunststoffe, Lacke usw. verbrennen, ist eine erheblich Belastung für die Umwelt und ist ein Risiko für das Eigentum anderer.

Ja, selbstverständlich ist sowas verboten!