Wer zahlt bei Brandstiftung den Feuerwehreinsatz wenn der Täter nicht ermittelt werden kann?

6 Antworten

Wie bei jedem normalen Brandeinsatz auch: Der Steuerzahler.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wie bei anderen Brandeinsätzen die Allgemeinheit. Nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer sind die Einsätze der Feuerwehr bis auf wenige Ausnahmen (Brandstiftung, Einsätze mit Luft-, Land- und Wasserfahrzeugen) ohnehin kostenfrei.

Die Allgemeinheit bzw. eine entsprechende Versicherung.

Ich gehe mal davon aus, dass es der Steuerzahler letztlich sein wird.

Die Versicherung. Wenn es jedoch absichtlich war, dann der/die Brandstifter/in.