Darf die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst wenn eine Person sie zu oft verarscht hat nicht mehr zu dieser Person kommen?
Wenn jemand zum Beispiel bei der Polizei jeden Tag sagt „Der Kiosk gegenüber wird überfallen“ obwohl dies nicht stimmt, darf dann die Polizei sagen sie kommen nicht mehr wenn diese Person anruft? Oder auch wenn generell jemand anruft und sagt das dieser Kiosk Überfallen wird?
7 Antworten
Nein, es muss grundsätzlich immer jeder Notruf ernstgenommen werden aber soetwas ist als Notrufmissbrauch (§145 Strafgesetzbuch- StGB) eine Straftat und darüber hinaus, muss derjenige der vorsätzlich einen falschen Notruf abgesetzt hat auch jedes Mal die Kosten für den Einsatz tragen. Bei ständigem/ wiederholtem Notrufmissbrauch, kann es auch zu einer Haftstrafe kommen.
Mfg
Darf die Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst wenn eine Person sie zu oft verarscht hat nicht mehr zu dieser Person kommen?
Nein - grundsätzlich ändern auch bewusste Fehlanrufe nichts an der Hilfeleistungspflicht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Der Anrufer kann sich in einem solchen Fall allerdings sicher sein, dass
- ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen (§ 145 StGB) mit empfindlichen Geld- oder Haftstrafen sowie
- ggf. Schadenersatzforderungen der beteiligten Organisationen in problemlos vierstelliger Höhe
auf ihn zukommen werden.
Fazit
Ziemlich schlechte Idee mit maximal unangenehmen Konsequenzen.
LG
Nein .. .das wäre unterlassene Hilfeleistung nach §323c Strafgesetzbuch. Es muss auf jeden Notruf adäquat reagiert werden.
Was man aber darf, ist, für jeden Einsatz eine Rechnung schreiben. Und so ein Feuerwehreinsatz kostet eine Menge Geld. Die Polizei darf das übrigens auch ;-)
Wenn dann nicht gezahlt wird, dann wird das Geld zuerst eingeklagt und dann unter Umständen auch mit Erzwingungshaft aus demjenigen herausgeholt.
Sprich: Das kann SEHR teuer werden.
Zudem folgt dann noch eine Anklage aufgrund §145 Strafgesetzbuch wegen Mißbrauch des Notrufes. Auch das kann teuer werden und sogar mit Gefängnis direkt bestraft werden.
Die nehmen halt irgendwann die Polizei mit, die klärt das Thema vor Ort und sorgt dafür, dass die Täter die überflüssigen Einsätze bezahlen dürfen. Das senkt die Quote der Witzbolde drastisch.
Auf dieses extrem dünne Eis werden sich weder Polizei noch Feuerwehr begeben, weil die ein großes Problem hätten, wenn es denn doch stimmen sollte.
Aber: Die werden ein Verfahren wegen Missbrauchs des Notrufes einleiten, das wird nicht ganz billig und wenn es zu oft vorkommt, ist auch eine Einweisung in eine psychatrische Klinik (natürlich mit richterlichem Beschluss) möglich.
Was bitte habe ich geschrieben? Wenn es zu oft vorkommt ... und natürlich mit richterlichem Beschluss. Wenn einer täglich den Notruf wählt, wird man den mit Sicherheit auf kurz oder lang einweisen.
Suche Dir eines der 16 deutschen Bundesländer aus - die Rechtslage diesbezüglich ist nahezu identisch, soweit nicht ohnehin Bundesrecht greift.
Es kann kein Bundesrecht greifen, weil die Gesetzgebung über psychische Krankheiten Landesrecht ist.
Also zB für NRW ist keine solche Möglichkeit möglich:
Wat? Wegen einer Straftat ist die sofortige Unterbringung gem. PsychKG zulässig? Wie kommst du denn darauf?