Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?

Hallo Leute,

ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:

  • Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.

  • Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)

  • Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).

  • Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.

Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.

Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.

Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!

Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wohnungsübergabe
Schimmel bei Wohnungsübergabe

Meine Familie und ich stecken gerade mittem im Umzug, und dann das: Schimmel in der alten Wohnung. Ncihts neues, ich hatte schon einmal Schimmel in meiner Zimmerecke gefunden, den wir dann mit Schimmelspray beseitigen konnten. Gelüftet wird ebenfalls nach Vorschrift, aber es  ist ein altes Haus und unsere Nachtsspeicher schaffen es nicht, im Winter alles ordnungsgemäß aufzuheizen.

Das Problem ist jetzt, was tun bei der Wohnungsübergabe?

Wir haben noch zwei Stellen mit Schimmel gefunden. Leider stand ein Schrank so davor, dass wir nichts gesehen haben.

Vorweg, wir haben damals zu unserem Einzug (12 Jahre her), die Wohnung unrenoviert bekommen (inklusive Damenbinden hinter der Heizung...) und auch in unserem Mietvertrag steht, dass wir sie unrenoviert verlassen können. Also weder tapezieren, Löcher verspachteln, noch sonst etwas.

Aber was tun jetzt wegen des Schimmels? Kann unser Vermieter verlangen, dass wir für die Beseitigung aufkommen? Der Schimmelbefall ist ja jetzt auch nicht gemeldet, wir haben es erst jetzt gesehen und die Wohnung ist ja auch schon gekündigt.

Jetzt noch deswegen einen ordentlichen Rechnungsbatzen können wir uns mittem im Umzug überhaupt nicht leisten.

Wenn wir nochmal Spray anwenden, und die befallene Tapete entfernen, reicht das? Oder sind wir verpflichtete dem Vermieter etwas zu sagen? Kann er uns später belangen?

 

Schimmel, Umzug, Mietrecht, Renovierung, Wohnungsübergabe
Kann der Vermieter 4 Monate nach Auszug Schimmelschaden hinter der Einbauküche geltend machen?

Hallo, ich bin vor 4 Monaten umgezogen, die Wohnung wurde vor Auszug neu gestrichen, auch die Küche, allerdings ohne Ausbau der Einbauschränke. Ein Übergabeprotokoll wurde gemacht und die Kaution übergeben. Die Wohnung stand anschließend 4 Monate leer. Der neue Mieter hat jetzt hinter einem Einbauschrank an einer Aussenwand Schimmel entdeckt und dies reklamiert. Der Vermieter verlangt nun von mir Schadensersatz oder daß ich von einem Fachbetrieb den Schimmel entfernen lasse, da der Schaden eindeutig von mir verursacht worden wäre. Laut Aussage von Nachbarn wäre in der Küche nie gelüftet worden. Aus der Küche führt kein Dunstabzug nach aussen, deshalb wurde von mir nach dem Kochen immer Stoßgelüftet. Da ich allerdings teilweise arbeitsbedingt wochenlang die Wohnung nicht genützt habe, entstand wohl der Eindruck, daß ich nie lüfte. Wenn ich nicht zuhause bin kann ich schließlich auch kein Fenster öffnen.

Ich kann auch nicht sagen, ob der Schimmel bei meinem Einzug schon da war, da ich nie hinter die Einbauschränke geschaut habe, beim Wohnungsauszug hat der Vermieter dies auch unterlassen. Da es sich hier um eine Aussenwand handelt und das Haus nicht isoliert ist kann es meiner Meinung nach nicht am fehlenden Lüften liegen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich für den Schaden hatrend gemacht werden?

Mietrecht, Auszug, Forderung, Wohnungsübergabe
nach Wohnungsübergabe erkannte Mängel

Hallo zusammen, habe schon viele Artikel durchstöbert aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen. Es geht darum, dass bei einem Mieterwechsel einiges an Mängeln aufgetaucht ist und auch einvernehmlich von Mieter und Vermieter akzeptiert wurde. Andere Mängel sind jedoch erst den Nachmietern bei anschließenden Renovierungsarbeiten nach dem Einzug aufgefallen, die allerdings teilweise eindeutig noch vom Vormieter stammen. Ein Übergabeprotokoll wurde noch nicht an die Altmietpartei ausgehändigt, ebenso ist die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden. Wie gehe ich jetzt mit den neu erkannten Mängeln um und vor allem zu welchen Lasten gehen diese? Muss ich bei den Mängeln vlt sogar unterscheiden, ob es sich um "offensichtliche" oder "verstecke" Mängel handelt? Unterscheidet das Mietrecht hier in einer gewissen Form? Gesetzestextauszüge bzw Nennung relevanter Paragraphen wäre an dieser Stelle super. Des Weiteren habe ich gelesen, dass Nachmieter ab Einzug noch einen Monat Zeit hätten eine Mängelliste zu erstellen. Ist das wahr? Wenn, würde ich mich auch hier über eine Info freuen, wo dieses Recht im entsprechenden Gesetz zu finden ist. Spitzenklasse wäre natürlich, wenn mit noch jemand erklären kann, warum Nachmieter einen Monat Zeit haben Mängel nachträglich geltend zu machen, der Vermieter aber ALLE Mängel in 30-60 Minuten während einer Übergabe erkennen MUSS! Danke

Mietrecht, Wohnungsübergabe
Mieter erscheint zu Wohnungsübergabe nicht?

Hallo,

ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mieters. Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen und bis hier hin sollte die Wohnung geräumt sein. Auf Kontakt mit dem Mieter und meiner mitleidenden art hatten wir den Termin aufs Wochenende verschoben, dass dieser die Wohnung leer räumt und wir die Übergabe machen können.

Am Wochenende hat dieser die Wohnung geräumt und es ist noch eine Waschmaschine und ein Fitness Gerät vorhanden. Der Mieter meinte das wir am Folgetag (21.10) die Übergabe machen können. Nach dem Tag war sein Handy nicht mehr erreichbar und er meldete sich nicht zur Schlüsselübergabe. ich habe Ihn zufällig beim Einkaufen getroffen und direkt nachgehackt. Er wäre da gewesen ich nicht und weiteres wurden auf mich belogen. Dann habe ich gesagt, dass er am selben Tag kommen soll und wartete wieder den ganzen Tag ohne Erfolg. Jetzt möchte ich endlich in die Wohnung, dass dieser weiter vermietet wird, ich mein leer ist diese ja bis auf die zwei Geräte.

Leider kann ich den Schaden auch nicht von der Kaution nehmen, da dieser nicht vorhanden ist. Desweiteren hat dieser auch noch 550 Euro an offenen Schulden und die Haustüre hat ebenfalls noch einen Bruch. Aber ich will endlich mit das er mal Weg ist und ich die Wohnung wieder vermieten kann.

Dürfte ich die Polizei dazu bitten, dass diese heute vorbeikommen würden und wir in die Wohnung rein können, dass ich ein Zeugen dazu dann hatte. Einen Schlüssel hätte ich von der Wohnung.

Wegen solchen Menschen verliert man leider seine Gutmütigkeit gegenüber denen die es eigentlich brauchen würden.

Hoffentlich wird mir hier weiter beholfen.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe, Mietrecht Kündigung
Woran erkennt man, dass ein (schüchternes) Mädchen Intresse an einem Jungen hat?

Servus zusammen,

ich habe ein Problem und zwar gibt es bei mir in der Arbeit ein Mädchen, dass mich noch verrückt macht. Ich muss ständig an sie denken und mich fragen wie ich ihr Verhalten deuten soll.

Wenn ich in der Firma unterwegs bin und sie mir über den Weg läuft oder sie mal an meinem Büro vorbei läuft, habe ich häufig das Gefühl, dass sie mich anguckt. Das ein oder andere Mal haben wir uns auch angelächelt, als wir uns zufällig über den Weg gelaufen sind. Weil ich aber auch schüchtern und eher zurückhaltend bin, gucke ich sie meistens nur kurz an und dann schnell wieder weg, es ist wie ein Reflex.

Viele werden jetzt meinen dann quatsch sie doch einfach mal an und frag, ob ihr einen Kaffee zusammen trinken wollt. Das würde ich nicht fertig kriegen dazu bin ich viel zu schüchtern und ich muss dazu sagen, auch viel zu unerfahren ich hatte bis heute noch nicht eine Freundin und habe dementsprechend auch keine Erfahrungen wie man ein Mädchen einlädt. Außerdem soll das möglichst so unverfänglich wie möglich sein, da ich nicht will das die anderen Kollegen über mich oder sie tratschen.

Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob ich mir das nicht vielleicht auch einfach nur einbilde, weil es Wunschdenken ist. Vielleicht ist sie einfach nur nett? Woran erkenne ich, ob sie wirklich Interesse an mir hat? Was machen schüchterne Mädchen wenn sie einem Jungen Interesse zeigen wollen?

Und wenn ich dann wirklich mal soweit bin sie nach einem Kaffee oder so zu fragen, wie mache ich das am besten ohne, dass man gleich das Top-Thema im Flurfunk ist? Wäre es eine gute Idee sie auf Facebook anzuschreiben? Wir sind seit kurzem dort befreundet haben jedoch noch kein Wort gewechselt.

Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben, ich will es wirklich nicht vermasseln oder mich blamieren.

Liebe Grüße!

Liebe, Arbeit, Miete, Freundschaft, Mädchen, Frauen, Beziehung, Mietrecht, Baumhaus, Freundin, Kollegen, Wohnungsübergabe, Gartengrundstück
Wohnungsübergabe durch Vertreter? Kann der Vermieter das ablehnen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich bin kürzlich umgezogen, habe selbstverständlich fristgerecht gekündigt und mich auch sonst an alle vorherigen Absprachen mit meinem Vermieter gehalten (also, was bis zum Auszug gemacht werden muss). Nun stand nur noch die Wohnungsübergabe aus, für die ich ihm auch bei der Vorabnahme einen Termin vorgeschlagen hatte. Ca. eine Woche später nannte er uns dann einen anderen Termin - ohne jedoch zu fragen, ob wir an diesem Tag überhaupt Zeit haben. Da wir an diesem Tag leider einen wichtigen Termin wahrnehmen mussten, schlug ich wiederum zwei Alternativtermine vor, die er aber sofort ablehnte. Um zu einer Lösung zu kommen, bat ich ihn schließlich um sein Einverständnis, eine bevollmächtigte Person zu unserer Wohnungsübergabe schicken zu dürfen. Nach anfänglicher Ablehnung stimmte er dem Vorschlag schließlich zu (mündlich). Nun fand die Übergabe gestern statt und er hat die bevollmächtigte Person komplett ignoriert und auch das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben (lediglich die Nachmieter, welche auch anwesend waren, haben unterschrieben).

Er verlangt nun einen erneuten Termin mit uns, an dem er das Übergabeprotokoll schließlich - wenn für ihn alles ok ist - unterschreiben wird.

Nun meine Fragen:

  1. Darf er das überhaupt? Bin ich verpflichtet, diesen erneuten Termin wahrzunehmen?
  2. Kennt jemand evtl. den passenden Paragraphen bezgl. einer Wohnungsübergabe durch einen Vertreter? Gern würde ich diesen nochmal zitieren...

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mietrecht, Wohnungsübergabe
Kann ich zur Wohnungsübergabe einfach Zeugen mitnehmen und ein Übergabeprotokoll verlangen?

Hallo,

mein Mietvertrag endet und mein Vermieter hat sich nun doch kurzfristig dazu entschlossen eine Wohnungsübergabe zu machen. Der erste Versuch, am letzten Freitag, ist gescheitert. Eine Besichtigung sollte da eigentlich auch stattfinden. Leider sind mein Vermieter und Ich im Streit, wenn nicht schon im Kleinkrieg (wegen Mängeln und Mietminderung, Streit mit Mitbewohnern und so). Er hat dann an dem Freitag versucht mich aus der Wohnung zu werfen, weil er mich nicht bei der Besichtigung dabei haben wollte. Ich bin auch eigentlich schon ausgezogen und nur wegen dem Treffen wieder hin, hab aber noch für den ganzen August bezahlt. Das am Freitag endete bzw. begann in Gebrüll seitens des Vermieters, der dann auch recht schnell wieder ging. Besichtigung und Übergabe haben nicht stattgefunden. Meine Mutter war auch dabei. (Das war meine erste Studentenbude und sie hat, als Absicherung für den Vermieter den Mietvertrag mitunterschrieben.) Die konnte sich dann auch nicht zurückhalten und hat ihn ebenfalls in unangemessener Lautstärke darauf aufmerksam gemacht, dass er kein Recht hat mich der Wohnung zu verweisen. Bin ja schließlich noch Mieter.

Jetzt kann sie sich morgen aber nicht schon wieder frei nehmen und ich will da echt nicht alleine hin. Vor allem, da sie eben nicht in der Stadt wohnt und eine lange Anfahrt hat, wenn dann doch was schief geht.

Kann ich einfach Zeugen mitnehmen? Muss ich das dem Vermieter vorher mitteilen? Ich hätte zwei Freunde (eine von der Uni, eine ehemalige Mitbewohnerin), die mitkommen würden.

Ich habe ein Übergabeprotokoll schon vorbereitet. Leider gehe ich davon aus, dass mein Vermieter das nicht unterschreiben wird bzw. da Sachen einträgt, die ich nicht unterschreiben will. Er unterstellt mir zum Beispiel, dass ich Sachen mitgenommen hätte, was einfach nicht stimmt. Was mache ich, wenn er das nicht unterschreibt? Da steht ja auch drin, dass die Schlüssel übergeben wurden. Soll ich die Schlüssel dann erst behalten, wenn er da irgendeinen Mumpitz über "gestohlene Gegenstände" einträgt? Oder soll ich die ihm einfach geben und dann nicht unterschreiben?

Vielen Dank im voraus.

Streit, Wohnungsübergabe, Zeuge
Kaution teilweise einbehalten trotz einwandfreiem Übergabeprotokoll!?

Hallo Leute (hoffentlich auch der ein oder andere Experte für Mietrecht) Am 28.05.2015 habe ich meine alte Wohnung an meinen Vermieter übergeben. Ich habe ein unterschriebenes Übergabeprotokoll, in dem jeder Raum mit i.O. abgesegnet wurde. Die Übergabe lief auch sonst problemlos. Heute, am 23.06.2015, rief mich die Mutter meines ehemaligen Vermieters an um mich auf nachträglich entdeckte Mängel der Mietsache hinzuweisen. Sie haben Hundehaare in der Heizkörpern, sprich unter den Gittern gefunden. Laut der Dame wurde zunächst ein Gutachter zu Rate gezogen. Für die angeblich aufwändige Reinigung (Zitat: "Geschrubbt wie verrückt") und den zusätzlichen Kauf eines Dampfreinigers (den man meines Erachtens für solche Arbeiten nicht benötigt) möchten sie nun 180€ der Mietkaution einbehalten. Als ich mir das Protokoll noch ein mal ansah, bemerkte ich, dass der Vermieter ein (ich nehme an, wesentliches) Kreuz nicht gesetzt hat. Die Passage lautet: " [ ] Der Mietbereich befindet sich, wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Es konnten keine Mängel festgestellt werden." Dass dieser abschließende Satz nicht angekreuzt ist, widerspricht ja völlig der vorher vermerkten "i.O.".

Ehrlich... Ich sehe nicht ein, einen Teil meiner Kaution herzugeben. Einen Monat lang habe ich auf eine Meldung gewartet und dann sowas. Wie soll ich mich eurer Meinung nach verhalten!?

Mietrecht, Kaution, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe
Schlüsselübergabe nach Mietbeginn?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Anfang des Jahres habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, laut Vertrag ab 01.08.

Ca. 3 Wochen vor der geplanten Übergabe am 29.07. schrieb mich die Vormieterin der Wohnung an und bat mich, die Übergabe auf den 07.08. zu verlegen, da sie Zeit bräuchte um alles auszuräumen und zu putzen. Sie bot mir an, dafür einen Betrag zu zahlen. Aus Freundlichkeit stimmte ich dem zu.

So, nun fand die Übergabe statt und ich bat sie, mir die Kaltmiete (ein Entgegenkommen von mir, nicht die Warmmiete zu verlangen) zu überweisen. Sie weigerte sich und sagte, sie hätte gehofft ich würde ihr diese erlassen. Maximal würde sie mir aber 50€ zahlen. (Kaltmiete für eine Woche beträgt 115€ )

Da ich Student bin, sind mir die 65€, die ich ihr erlassen sollte eindeutig zu viel. Sie weigert sich aber weiterhin mehr zu zahlen und meinte, es wäre meine Schuld da ich das von Anfang an hätte klar sagen müssen & in einem Vertrag festhalten.
Mir ist bewusst, dass ich das womöglich klarer hätte ausdrücken müssen, aber als sie meinte sie würde mir einen Betrag zahlen bin ich einfach davon ausgegangen dass es sich dabei um die entsprechende Miete handelt.
Schliesslich hat sie auch nie erwähnt, dass sie den Betrag selbst aussucht?

ich denke, wir haben beide schuld aber wer ist jetzt im Recht?

Der Vermieter meint, wir sollen das unter uns klären.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe
Ablösevereinbarung,?

Folgendes:

Ich hab nach langsam suchen eine Wohnung gefunden. Der jetzige Mieter möchte eine Ablöse von 3.000€ haben. Ich hab die Möbel nur kurz gesehen und habe zugestimmt da ich die Wohnung echt dringend brauche. Er hat ein formlosen Brief geschrieben wo genau dies drin steht:

„die Küchen, Wohnzimmer- und Schlafzimmer Möbel werden mit dem Auszug/Einzug zum 29.02.2020 übernommen. Eine Ablöse von 3.000€ wurden vereinbart.“

nicht mehr und nicht weniger. Der jetzige Mieter meinte zu mir, das es ein Muss ist sonst nimmt der Vermieter mich nicht (was im Nachhinein gar nicht stimmt da ich mit ihm telefoniert habe). Der Mieter meinte auch zu mir das die Möbel 1-2 Jahre alt wären, jetzt habe ich in Facebook gesehen das er die Möbel bereits 2011 schon hatte(!!!).

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben, und ziehe zum 1.3 ein

Ich bin nicht bereit die Möbel für dieses Alter zu übernehmen, mal davon abgesehen das er mich belogen hat! Ich bin bereit was zu zahlen aber nicht so! Jetzt meinte der Vermieter ich soll 1500€ für das renovieren und streichen einbehalten da die Kaution für die unbezahlten Mieten drauf geht. jetzt meine Frage: was soll ich machen? Kann ich einfach von den 3000€ was einbehalten oder MUSS ich ihn das in dieser Höhe bezahlen? Ich will keine Schwierigkeiten mit einem Anwalt o.ä. Bekommen. Ist der aufgesetzte Vertrag überhaupt rechtskräftig? Ich bedanke mich im Voraus

Recht, Vermieter, Vertrag, Mietvertrag, Mieterrecht, Wohnungsübergabe, Nachmieter, Vereinbarung, Ablösesumme, Vormieter
Auszug aus Wohnung - Riss in Tapete entdeckt - Schönheitsreparaturklausel - Wer haftet dafür?

Sehr geehrte Forumnutzer,

im Sept. 18 bin ich in eine Altbauwohnung gezogen (Bj. 1904).

Jetzt im Januar 2021 bin ich in eine schönere, hellere und bessere Wohnung eine Straße weiter gezogen.

Nun habe ich zwei Tage vor der Übergabe der Wohnung einen Riss in der Tapete? entdeckt. Dieser Riss geht über die komplette Deckenbreite des Flurs und geht von dort aus in die Wand über. Man sieht ihn sehr deutlich.

Bei der Anmietung der Wohnung wurde die Wohnung wohl komplett saniert, die Decke wurde Abgehangen und die ganze Wohnung wurde gestrichen.

Nun habe ich beim Auszug ein wenig Bammel um meine Kaution. Alle Wände, jeder Raum, alles ist in einem sehr guten renovierten Zustand. Nur den Riss an der Decke habe ich heute erst entdeckt.

Mein Vater sagte, es könnte sich um einen Spannungsriss handeln. Ich habe eine Schönheitsreperaturklausel in meinem Mietvertrag. Diesen Riss sehe ich allerdings nicht als Schönheitsreperatur an.

Ich persönlich habe keine Lust und Zeit diese Sache zu reparieren, da mich die Hausverwaltung bei der Kündigung bereits nach Strich und Faden verar... hat. Unter anderem sollte ich einen Nachmieter stellen. Ich habe div. Besichtigungen durchgeführt, am Ende wurden den Interessenten Wohnungen aus dem Bestand der Hausverwaltung angeboten und ich musste meine Wohnung trotzdem noch 3 Monate bezahlen...

Da ich die Wohnung in zwei Tagen übergebe, habe ich mir jetzt gedacht, dass ich morgen den Schaden der Hausverwaltung melde, da ich zur Schädenmitteilung im Mietvertrag verpflichtet bin.

Was haltet ihr davon, muss ich den Riss beseitigen oder ist die Hausverwaltung dafür zuständig? Kann ja nicht sein, dass ich nach knapp über 2 Jahren bereits Risse in den Tapeten ausbessern muss. Ich würde auch ungern den Riss "bemalen", am Ende muss ich dann die ganze Decke aufgrund Farbunterschiede malern...

Vielen Dank und liebe Grüße

Bild zu Frage
Wohnungsübergabe, Wohnungsmangel
Wohnungsübergabe - keine Nachbesserungsfrist aber Kautionsminderung

Ich habe eine Frage zum Mietrecht - das hier keine Rechtsverbindlichen antworten genannt werden ist mir bewusst, aber so spare ich mir einen eventuell unnötigen Gang zum Anwalt oder Mieterschutzbund.

Ich hatte am 14.3.13 meine Wohnungsübergabe zu einem Mietvertrag, der zum 31.3.13 auslaufen wird. Dort wurden Mängel in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Neben bau-seitigen Dingen (Risse in Wandecken) auch "mängel" durch mich: "nicht fachgerecht ausgebesserte Dübellöcher" sowie ein "allgemein ungesättigter Fußboden" mit "kleinen Farbrückständen" vom Streichen (wirklich kleinste Tröpfchen, keine Beschädigung). Der Nachmieter war mit anwesend und hatte die Wohnung direkt übernommen (Kulanz von mir: 2 Wochen vor Mietende). Diese Punkte wurden angesprochen und nach Rücksprache mit dem Nachmieter wurde vor Ort geklärt, das diese Mängel in seinen Augen keiner Nachbesserung bedürfen und er in diesem Zustand einziehen möchte. Für mich war die Sache erledigt, eine Nachfrist wurde auch nicht ausgemacht, der neue Mieter erhielt meine Schlüssel und die Übergabe war beendet.

Heute erhielt ich eine Email über die Summe der Kautionsrückerstattung - jedoch wurden mir sämtliche Reparaturen in Rechnung gestellt, ohne Möglichkeit einer Nachbesserung. Aussage der Vermietung: "Das war wohl ein Missverständnis, in meinen Augen war klar das die Nachbesserung nur verschoben wird (bis der jetzige Mieter auszieht) und deshalb jetzt die Kosten einbehalten werden. Eine Nachbesserungsfrist ist ohnehin nicht vorgesehen, dazu hätten sie eine vor-Abnahme beantragen müssen"

Das widerspricht meinen (sehr laienhaften) Rechtskenntnissen aber in diversen Punkten. Was muss ich nun erdulden: sind nicht perfekt glatte Dübellöcher zu beanstanden? Was ist mit einem "allgemein ungesättigten" Fußboden? Und wenn das berechtigte Mängel sind, darf kommentarlos eine Nachbesserung ausgeschlossen werden obwohl mein Mietvertrag noch läuft und ich den vollen Monat bezahlen muss? (Ein Aufhebungsvertrag wurde nicht genutzt, meine wirksame Kündigung bezieht sich weiterhin auf den 31.3.)

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!

Miete, Mietrecht, Nachbesserung, Wohnungsübergabe
Vormieterin verlegt Küche ins Wohnzimmer?

Ich habe mir letzten Freitag eine Wohnung angesehen. Ich kannte bereits eine Nachbarwohnung (die exakt gleich ist), die ich aber nicht bekommen habe. Diese Wohnung wurde mir jetzt reserviert und morgen soll ich die Genossenschaft anrufen. Nun kommt das Problem. Scheinbar hat ein Vormieter irgendwann die Küche ins Wohnzimmer verlegen lassen. Es ist eine kleine 1 1/2 Zimmer Wohnung und eigentlich gehört die Küche in einen kleinen länglichen Raum. Der größte Wohnraum der kleinen Wohnung wird damit fast unbrauchbar gemacht, da man nichts mehr stellen kann. Auf der einen Seite steht die Küche (die man nur etwas mit weniger Schränken reduzieren könnte, auf der einen Seite sind Fenster, auf der anderen zwei Türen (Flur und Dusche) und ansonsten noch eine Wand mit Tür ins Schlafzimmer (in diesem halben Raum befindet sich nebenan eigentlich der längliche Raum für die Küchenzeile) und dann ist vielleicht ein bis zwei Meter Platz frei.

Nun zum eigentlichen Problem:

Ich drückte deutlich meine Missmut gegenüber dieser Konstellation aus und fragte, ob man sie nicht wieder zurück verlegen kann. Daraufhin hat die Vormieterin mich stark verunsichert.

1. Behauptete sie, dass alle Anschlüsse bereits weg sind und zeigte mir dann das längliche Zimmer. Ein Anschluss war noch zu sehen, ansonsten war die Wand glatt. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vormieter die nicht einfach nur abgeklemmt und verputzt hat. Er hat doch wohl kaum alle Anschlüsse rausnehmen lassen?

2. Als zweites behauptete sie, dass die Genossenschaft dann wohl die Miete erhöhen würde, weil die Küche und Bad nie im Mietpreis pro Quadratmeter enthalten sind. Sie behauptete, dass das kleine Zimmer und die ursprüngliche Küche nebenan eben genau die 30 Quadratmeter sind, die man bezahlt. Ich habe dann mit Schritten die Zimmer angeschätzt und zusammengezählt und das sind nie in Leben 30qm!

Jetzt weiß ich nicht ganz, was ich tun soll. Die Küche im Wohnzimmer ist wirklich eine Katastrophe und man kann überhaupt nichts stellen. Auch fand ich all ihr Gerede sehr suspekt und es geht irgendwie nicht auf. Zudem die Nachbarswohnung genauso viel gekostet hat und da war alles "normal". Lügt sie mich an? Denn nach einiger Recherche könnte es auch sein, dass sie für eine Rückverlegung verantwortlich ist, da sie es so übernommen hat und es vllt deshalb so verschleiert? Kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Grundlage etwas aus und kann mir helfen? Das ist nämlich meine erste Wohnung und die ist wirklich (bis auf diese Sache) sehr toll!

Küche, Umzug, Recht, erste Wohnung, Genossenschaft, Wohnungssuche, Wohnungsübergabe, genossenschaftswohnung
Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.

Miete, Schimmel, Mietrecht, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe, Nachmieter