Makler setzt mich unter Druck, darf er das?

5 Antworten

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In mehreren Antworten ist dir bereits die richtige Antwort gegeben worden: Dein Mietvertrag endet mit Ablauf des Monats, das heißt in deinem Fall zum Ende des 31. des Monats. Der Makler kann dich nicht nötigen, die Wohnung bereits früher zu übergeben.

Dennoch solltest du noch einige Punkte beachten. Die Rückgabe der Wohnung muss im "vertragsgemäßen", also typischerweise wiedervermietbaren Zustand erfolgen. Sprich: Wenn du die Wohnung länger bewohnt hast oder aus anderen Gründen Schönheitsreparaturen erforderlich sind, müssen diese am 31.10. ebenfalls von dir erledigt sein.

Denn die Situation erweckt den Eindruck, dass die Wohnung bereits ab dem 1.11. wieder bezogen werden soll. Dann könnte der neue Mieter oder der Vermieter mit Ansprüchen auf dich zukommen, falls die Wohnung bei Rückgabe am 31. des Monats nicht im vertraglich geschuldeten Zustand ist. Weitere gute Hinweise zu dem Thema gibt der Mieterschutzbund Berlin auf dieser Seite.

Und noch eine Frage: Gibt es in deinem Mietvertrag einen Hinweis darauf, dass du die Wohnung bei Mietbeginn früher übernommen hattest? Und steht dort etwas zur Rückgabe? Vermutlich wären entsprechende Passagen unwirksam, aber Streit könnte es trotzdem geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mach ihm SEHR deutlich, dass er rechtlich keine Möglichkeit hat und du dir eine Anzeige wegen Nötige vorbehältst. Reagier auch nicht mehr auf Mails, Anrufe etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nach BGB ist die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Das heißt, am 1. Oktober. Daran darf/kann der Makler nicht rütteln.

Nein, wenn dein Mietvertrag zum 31. endet, kannst du dir bis dahin zeit lassen.

Da hat er keine Handhabe.
Lass dich nicht unter Druck setzen.